Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Normungspolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschafts- und Innovationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Normen definieren in annähernd allen Lebensbereichen den Stand der Technik und die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Sie ermöglichen Systemfähigkeit, sie sichern Qualität, sie schaffen Transparenz und sie schützen Verbraucher.
Normen gehören zu unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung, sie sind Grundlage für wichtige Bereiche wie beispielsweise den Arbeits- und Umweltschutz. Mit ihrer marktöffnenden und deregulierenden Wirkung stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsnation und Exportland sowie die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft. Normen können zudem die Durchsetzung von Innovationen beschleunigen.
Dialog zur Zukunft der europäischen Normung fortsetzen
Das sogenannte New Legislative Framework (NLF) dient seit rund vierzig Jahren der technischen Harmonisierung bestimmter Produktgruppen, dem freien Güterverkehr und dem Abbau von Handelshemmnissen innerhalb des Binnenmarktes, indem das Einschreiten des Staates auf ein unentbehrliches Mindestmaß bei der Bestimmung der Rahmenbedingungen beschränkt wird. Zur Konkretisierung von europäischen Rechtsvorschriften werden Inhalte in harmonisierten Normen von vielen Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft selbst erarbeitet. Allerdings gab es im europäischen System harmonisierter Normen zuletzt erhebliche Veränderungen, unter anderem ausgelöst durch das sogenannte James-Elliot-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit mit Verzögerungen durch die Europäische Kommission bei der Vergabe eines Normungsauftrags bis zu deren Veröffentlichung im Amtsblatt. Der europäischen Privatwirtschaft ist es ein großes Anliegen, das System der europäischen harmonisierten Normen zukunftsfit zu machen. Für viele Branchen, nicht zuletzt für kleine und mittlere Unternehmen, stellt es ein großes Problem dar, wenn es keine oder zu spät harmonisierte Normen gibt.
Normung und Standardisierung werden für Deutschland aber auch aus strategischer und wettbewerbspolitischer Sicht immer wichtiger. Auch in anderen Teilen der Welt wird dieses wertvolle Instrument genutzt, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Und in Konsortien entstehen oft Standards, die gerade im Bereich der Digitalisierung rasch marktrelevant werden. Im dynamischen Rennen um digitale und nachhaltige Zukunftstechnologien spielt die Standardisierung für unsere Unternehmen eine strategische Schlüsselrolle. Es gilt: Wer den Standard setzt, bestimmt die Entwicklung von Zukunftstechnologien für Wirtschaft und Gesellschaft.
Auch die Europäische Kommission hat sich eine strategischere Ausrichtung der europäischen Normungspolitik mit der Veröffentlichung ihrer Europäischen Normungsstrategie und der Gründung des High-Level Forums on European Standardisation initiiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt sich aktiv an der Ausgestaltung der europäischen Normungsstrategie. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner vertritt Deutschland im High-Level Forum on European Standardisation.
Deutsches Strategieforum für Standardisierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das nationale Strategieforum für Standardisierung unter Vorsitz der Parlamentarischen Staatsekretärin Dr. Franziska Brantner im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gegründet. Das nach einer Ausschreibung einberufene Gremium führender Personen aus Unternehmen, Verbänden, Wissenschaft, Normungsorganisationen, Verwaltung und Gesellschaft berät die Bundesregierung seit Anfang 2023 zur Stärkung der Rolle Deutschlands in der internationalen Normung. Neben den zentralen Themen Wasserstoff, Circular Economy, KI, Daten und Quantentechnologien sowie Gleichstrom hat sich das Forum auch der Gewinnung dringend benötigter Expertinnen und Experten angenommen und erarbeitet konkrete Handlungsempfehlungen für die einzelnen Akteure in der Normung. Dazu zählen auch die finanzielle Unterstützung der Mitarbeit an der Normung und die Nachwuchsförderung als wichtige horizontale Themen im Gremium, um den Einfluss deutscher Expertinnen und Experten europäisch und international abzusichern. Zugleich erleichtert die finanzielle Unterstützung neuen wichtigen interessierten Kreisen, etwa aus der Wissenschaft oder von Start-ups, die Mitarbeit an der Normung. Das nationale Strategieforum arbeitet darüber hinaus eng mit dem europäischen Pendant, dem „High-Level Forum on European Standardisation“, zusammen, in dem Franziska Brantner Deutschland vertritt.
Normung als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft
Die Normung erfolgt in Deutschland als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Gemäß dem Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) vertritt dieses als nationale Normungsorganisation die deutschen Interessen auf europäischer und internationaler Ebene und nimmt als gemeinnütziger Verein auch öffentliche Interessen wahr. Im Bereich der elektrotechnischen Normung leistet das die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.. Prozesse, Meinungsbildung und Abstimmungen in der Normungsarbeit erfolgen unter Mitwirkung aller interessierten Kreise konsensbasiert, offen und transparent. Über das konsensuale Verfahren wird die demokratische Legitimation der Normen gesichert und im Ergebnis entsteht ein widerspruchsfreies Regelwerk. Die öffentliche Hand ist ein interessierter Kreis in der Normung. Darüber hinaus wirkt der Staat in offizieller Weise in der Normung im Komitologieausschuss der Normung auf europäischer Ebene als Mitgliedstaat oder er nutzt sein Mitspracherecht beim Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) als staatliches Mitglied.