Die Bundesregierung prognostiziert unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dreimal im Jahr die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für Deutschland.

Die Jahresprojektion im Januar ist Teil des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung.

Die Frühjahrs- und Herbstprojektionen bilden die Grundlage für die Schätzungen des Steueraufkommens im Arbeitskreis "Steuerschätzungen". Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen orientieren sich bei der Aufstellung ihrer Haushalte an den projizierten gesamtwirtschaftlichen Eckwerten. Auch die Meldungen an die Europäische Union im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes werden auf Grundlage der Projektionen erstellt.

Die Bundesregierung projiziert die Wirtschaftsentwicklung in der kurzen und mittleren Frist sowie das Produktionspotenzial. Diese Schätzungen sind Grundlage für die Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme nach der Schuldenregel gemäß Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Frühere Projektionen finden sich im Archiv.

Jahresprojektion 2019

Die Bundesregierung erwartet für 2019 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 1,0 Prozent.

Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland [1]

2017 2018Jahres-
projektion
2019
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsproduktes (BIP)
BIP (preisbereinigt)
Erwerbstätige (im Inland)
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit) [2]

2,2
1,4
5,7

1,5
1,3
5,2

1,0
0,9
4,9
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck
Ausrüstungen
Bauten

1,8
3,7
2,9

1,0
4,5
3,0

1,3
2,3
2,9
Inlandsnachfrage2,01,81,4
Exporte
Importe
Außenbeitrag (Impuls) [3]
4,6
4,8
0,3
2,4
3,4
-0,2
2,7
4,0
-0,3
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer2,53,23,1

[1] Bis 2018 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2019.
[2] Bezogen auf alle Erwerbspersonen.
[3] Absolute Veränderung der Vorräte beziehungsweise des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).