Mit dem 2021 gestarteten Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) wird der Venture Capital (VC)-Markt in Deutschland durch Investitionen in innovative Technologie-Start-ups in ihrer Wachstumsphase gestärkt. Er hat ein Volumen von zehn Milliarden Euro allein an öffentlichen Mitteln und einen zehnjährigen, bis Ende 2030 laufenden Zusagezeitraum für Investitionen. Der Zukunftsfonds ist einer der zentralen Bausteine der Start-up-Strategie der Bundesregierung vom Juli 2022.

Mit dem Zukunftsfonds verfolgt die Bundesregierung die folgenden vier Ziele:

  • Verkürzung von Finanzierungslücken im Bereich großvolumiger Wachstumsfinanzierungen, um insbesondere Abwanderungen von Hochtechnologie-Start-ups in das finanzierungsstärkere Ausland zu reduzieren, die vor allem in einem mangelnden Finanzierungsangebot europäischer Investoren begründet sind;
  • Mobilisierung neuer, insbesondere risikoaverser institutioneller Investoren (z.B. Versicherungen, Stiftungen, Pensionskassen, Family Offices etc.) für Investitionen in den VC-Markt;
  • Deckung des langfristigen Finanzierungsbedarfs von Hochtechnologie-Start-ups mit langlaufenden Kommerzialisierungszyklen;
  • Mobilisierung von zusätzlichem öffentlichen und privaten Kapital von insgesamt mehr als 30 Milliarden Euro für Investitionen in Tech-Start-ups bis 2030.

Der Zukunftsfonds besteht aus mehreren Modulen, die ineinandergreifen und sich im Sinne eines Baukastens ergänzen. So kann den unterschiedlichen Finanzierungsbedarfen der Start-ups in verschiedenen Abschnitten ihrer Wachstumsphase Rechnung getragen werden.

Über die Module wird Kapital über verschiedene Finanzierungsformen bereit gestellt, z .B.:

  • unmittelbare Bereitstellung von Eigenkapital (Venture Capital, VC) durch Direktbeteiligungen an Start-ups (z.B. durch den DeepTech & Climate Fonds oder den High-Tech Gründerfonds ),
  • mittelbare Bereitstellung von Eigen- und Mezzaninkapital durch Beteiligungen an Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die ihrerseits direkt in Startups investieren (z.B. durch KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds) und durch Landesförderinstitute (RegioInnoGrowth).
  • die Bereitstellung von Fremdkapital für Startups (Venture Debt, VD) in Form von auf Startups zugeschnittenen Krediten (durch KfW).

Einen Überblick über die Förderinstrumente des BMWK zur Gründungs-, Nachfolge- und Wachstumsfinanzierung einschließlich der verschiedenen Module des Zukunftsfonds finden Sie hier.

Durch den Zukunftsfonds des Bundes wird das Venture Capital-Ökosystem in Deutschland deutlich gestärkt, zumal der Zukunftsfonds über die zehn Milliarden Euro hinaus zusätzlich privates Kapital für Investitionen in diesem Marktsegment mobilisieren wird. Um die öffentlichen Gelder marktgerecht zu investieren, werden die Gelder des Zukunftsfonds in Verbindung mit privaten Investoren investiert – d.h. zu den gleichen Konditionen, zu denen auch die privaten Anleger investieren (sog. „pari passu“–Prinzip). Im Wagniskapital-Markt sind in der Regel längere Phasen für die Einwerbung von Investitionsmitteln üblich und auch die anschließenden Investmentphasen belaufen sich meist auf fünf Jahre oder mehr. Die Gelder werden daher sukzessive und nach Bedarf des Marktes investiert.

Der DeepTech Future Fonds (DTFF) wurde durch die Bundesregierung im Rahmen der Start-up-Strategie in „DeepTech & Climate Fonds“ umbenannt, um eines der Förderziele noch mehr in den Fokus zu rücken. Als Co-Investor finanziert der Fonds zusammen mit langfristig orientierten Investorinnen und Investoren Deep-Tech-Unternehmen mit innovativen Technologien und dem Potenzial, in die Weltspitze aufzusteigen. Dabei liegt ein Fokus auf Investitionen in Climate-DeepTech-Unternehmen, die das Ziel verfolgen, durch eine effiziente Ressourcenverwendung die Klimaschutzziele zu erreichen und den Weg in eine klimaneutrale, ressourcenschonende Zukunft zu ebnen.

Der Zukunftsfonds verfolgt eine langfristige Investitionsperspektive, die weit über das Jahr 2030 hinausreicht. Mehrere Module des Zukunftsfonds für Investitionen in VC-Fonds, Start-ups sowie Venture Debt sind bereits gestartet. Dazu zählen z.B. zwei Instrumente für großvolumige Wachstumsfinanzierungen (GFF EIF Wachstumsfazilität, ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität) sowie der DeepTech & Climate Fonds oder auch das Programm RegioInnoGrowth, welches seit August 2023 über die Landesförderinstitute Mittel für innovative Start-ups und KMU bereitstellt. Bis zur Jahresmitte 2023 wurden im Rahmen des Zukunftsfonds – gemeinsam mit dem ERP-Sondervermögen – Kapitalzusagen in Höhe von mehr als 9 Milliarden Euro an die Intermediäre für deren Investitionen in VC-Fonds und Start-ups gegeben.

Die Mittel aus den verschiedenen Zukunftsfonds-Modulen können erst nach einer sorgfältigen Investitionsprüfung zugesagt werden. Die Kapitalabrufe der Fonds und Auszahlungen an Start-ups erfolgen in Abhängigkeit der Investitionstätigkeit der Fonds.

Mit der Umsetzung weiterer Bausteine und ihrer Etablierung am Markt folgen weitere Investitionen aus dem Zukunftsfonds.

Die Wagniskapitalfonds müssen im Rahmen ihrer Mittelakquise zukünftigen Investoren in ihre Fonds umfangreiche Unterlagen zur Prüfung bereitstellen. Die Prüfung der Investition durch die KfW Capital in einen Wagniskapitalfonds aus Mitteln des Zukunftsfonds findet im Rahmen einer marktüblichen sorgfältigen sog. Due-Diligence-Prüfung statt.

So wird u.a. bewertet, wie erfolgversprechend die Investitionsstrategie eines Wagniskapitalfonds ist und welche Erfahrungen und Erfolge die Personen aus dem Management des Fonds vorweisen können. Zusätzlich wird z.B. auch die Einhaltung der sog. ESG-Standards („Environment, Social, Governance“) bewertet, d.h. die Berücksichtigung von Umweltfaktoren, sozialen Aspekten und transparenter, guter Unternehmensführung.

Nur mit diesem ausführlichen Prüfprozess können die Chancen und Risiken einer Beteiligung der KfW Capital an einem Wagniskapitalfonds angemessen bewertet werden.