Die Vergabestatistik leistet einen wertvollen Beitrag zu evidenzbasierter Wirtschaftspolitik. Seit Oktober 2020 sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession an die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt zu melden. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erhoben, aufbereitet und eingehend ausgewertet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Auftraggeber der Vergabestatistik hat auf Grundlage dieser Daten in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt für das Jahr 2021 zwei Halbjahresberichte zur Vergabestatistik erstellt und veröffentlicht. Weitere Berichte zu den Folgejahren folgen.

In diesen Berichten finden sich für den jeweiligen Berichtszeitraum verschiedene Kenngrößen zu wesentlichen Beschaffungsaspekten in Deutschland, z.B.

  • die Gesamtanzahl der Vergaben und das Gesamtbeschaffungsvolumen in Deutschland,
  • die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen Bund, Ländern und Kommunen,
  • die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen,
  • das Verhältnis von Vergaben oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen zu nationalen Vergaben unterhalb dieser Schwellenwerte,
  • die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie
  • die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren.

Die Vergabestatistik ist eine noch junge Statistik. In einer neuen Statistik ist die Datengrundlage und die Methodik noch nicht voll ausgereift. Daher werden mit den künftigen weiteren Zeitreihen und Folgeberichten auch die Ergebnisse und die sich daraus ableitenden Rückschlüsse immer belastbarer.

Die statistischen Daten, die Grundlage des Berichts sind, veröffentlicht das Statistische Bundesamt zudem unter www-genesis.destatis.de.

Ziele

Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für die allgemeine bundesweite Vergabestatistik geschaffen. Diese hat am 1. Oktober 2020 ihren Betrieb aufgenommen. Erstmals werden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst. Bislang verfügten Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis. Solche Daten sind aber wichtig, auch um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können. Zudem bestehen Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission, die nur auf der Grundlage gesicherter Daten erfüllt werden können.

Meldungen an die Vergabestatistik

Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich an die Vergabestatistik zu übermitteln. Die Vergabedaten werden vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert, um repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen zu können. Hierdurch kann zum Beispiel das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge verlässlich ermittelt werden. Bei der Datenübermittlung können die Auftraggeber bzw. die von ihnen beauftragten Berichtsstellen auf eine bedienungsfreundliche und nutzerorientierte IT-Lösung zurückgreifen (zum Beispiel über die von Auftraggebern eingesetzten Vergabemanagementsysteme oder elektronischen Vergabeplattformen).

Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt (Destatis) vom BMWK beauftragt. Alle Auftraggeber nach § 98 GWB sind verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber auch unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Um Daten an die Vergabestatistik übermitteln zu können, muss ein meldepflichtiger Auftrag- / Konzessionsgeber eine oder mehrere Berichtsstelle(n) bestimmen, die sich zuvor beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren müssen.

Weiterführende Informationen zu Berichtsstellen finden Sie auf dem Erhebungsportal des Statistischen Bundesamts.

Statistische Meldungen zu öffentlichen Aufträgen (bis 3. Quartal 2020)

Auf der Seite EU-Statistik haben Sie Zugriff auf die Gesamtaufstellungen zu den jährlichen statistischen Meldungen über die vergebenen öffentlichen Aufträge ab dem Berichtsjahr 2000 bis einschließlich 3. Quartal 2020.

Weitere Statistische Meldungen

  1. Statistik gem. GWB 4. Teil, § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

    Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte informieren das BMWK bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse.
    Gesamtübersicht VK 2022-2023 (PDF, 226 KB)
    Gesamtübersicht OLG 2022-2023 (PDF, 201 KB)
    Gesamtübersicht VK 1999-2010 (PDF, 267 KB)
    
Gesamtübersicht OLG 1999-2010
 (PDF, 185 KB)
Gesamtübersicht OLG 1999-2010
 (PDF, 185 KB)
    Gesamtübersicht VK 2011-2021 (PDF, 666 KB)
    
Gesamtübersicht OLG 2011-2021

 (PDF, 442 KB)
  2. Statistik gem. VO PR 30/53
Unter der Rubrik Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen finden Sie weitere Informationen sowie die zu verwendenden Vordrucke Preisprüfung (XLS, 72 KB).

Monitoringberichte

Die EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 sehen vor, dass die Bundesrepublik Deutschland der EU-Kommission bis zum 18. April 2017 und danach alle drei Jahre einen Monitoringbericht zur Anwendung des Vergaberechts übermittelt (Art. 83 der Richtlinie 2014/24/EU, Art. 99 der Richtlinie 2014/25/EU und Art. 45 der Richtlinie 2014/23/EU). Angesichts der Corona-Pandemie wurde der erste Drei-Jahres-Turnus um ein Jahr bis 2021 verlängert.

In diesen Monitoringberichten müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission alle Behörden, Stellen und Strukturen mitteilen, die dafür zuständig sind, eine ordnungsgemäße Anwendung des Vergaberechts zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Berichte – soweit dazu tatsächliche Anhaltspunkte bestehen – folgende Informationen enthalten:

  • die häufigsten Ursachen einer falschen Anwendung oder Rechtsunsicherheit einschließlich möglicher struktureller oder wiederkehrender Probleme bei der Anwendung des Vergaberechts,
  • Maßnahmen zur Vorbeugung und Aufdeckung etwaiger Fälle von Betrug, Bestechung oder Interessenkonflikten sowie eine angemessene Berichterstattung darüber,
  • das Ausmaß der Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber,
  • die praktische Umsetzung der nationalen strategischen Beschaffungspolitik.

Für den Monitoringbericht der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig.

Bislang wurden zwei Monitoringberichte erstellt (2017 und 2021). Sie geben einen Überblick über das Vergaberecht und die Beschaffungspraxis in Deutschland (Teil 1) und führen die Beiträge der obersten Bundesbehörden und der Länder zusammen. Betroffen sind öffentliche Aufträge und Konzessionen mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die EU-Vergaberichtlinien sehen eine Veröffentlichung der Berichte vor.