Der WSF richtet sich zunächst an große Unternehmen der Realwirtschaft, die in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllten:

Bei besonderer Bedeutung für die Sicherheit oder die Wirtschaft erhalten in Ausnahmefällen auch kleinere Unternehmen Zugang zum Fonds. Darüber entscheidet der interministerielle Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss (WSF-Ausschuss) im konkreten Einzelfall. Auch Start-ups können unter bestimmten Bedingungen anspruchsberechtigt sein. Unternehmen des Finanzsektors, Kreditinstitute und Brückeninstitute sind nicht berechtigt, Stabilisierungsmaßnahmen aus dem WSF zu erhalten.
Weitere Voraussetzungen für Unterstützung aus dem WSF sind:

Bei der Entscheidung über einen Antrag bezieht der Bund folgende Aspekte mit ein:

Der WSF ist subsidiär zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Nur wenn diese keine wirtschaftlich tragfähige Lösung bieten oder nicht ausreichen, kommt eine Unterstützung durch den WSF in Betracht.
Die hier dargestellten Zugangsvoraussetzungen werden im Antragsverfahren abgefragt.