Ziel der Förderung ist es, Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen im Sinne von Ziffer 6 Abs. 2 dazu zu motivieren, ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren aufrecht zu erhalten, um mittelfristig den Fachkräftebedarf in Deutschland decken zu können.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Eine Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert. Verglichen werden die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen worden sind, mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre (2017-2019) abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.