Das Solarpaket I ist das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWK stattgefunden und bei denen viele Akteurinnen und Akteure ihre Erfahrungen eingebracht haben. So wurde das Solarpaket nah an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis entwickelt.

Ziel des Pakets ist es, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so ihren Ausbau weiter voranzutreiben. So soll das Ziel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreicht werden, bis 2030 eine Leistung von insgesamt 215 Gigawatt zu installieren. Dafür muss der jährliche Ausbau von aktuell etwa 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, davon je die Hälfte Dach und Freiflächen. Das sind ehrgeizige, aber erreichbare Ziele.

Um sie zu realisieren, sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und weiteren Gesetzen geplant.

Beispielhaft geht es um:

  • Die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme.
  • Die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, inklusive einer Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke.
  • Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als neues Modell zur bürokratiearmen Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes.
  • Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen, insbesondere ein Wegenutzungsrecht für Erneuerbare-Energien-Anlagen und eine Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens.
  • Die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich durch Verschiebung des Stichtages in der sogenannten Solarstadl-Regelung.
  • Eine Entschärfung der Pönalen bei technischen Defekten von Anlagenteilen.
  • Regelungen zur Ermöglichung des Repowerings bei Dachanlagen.
  • Weitere Anpassungen zur Entbürokratisierung bei Balkon-PV, insb. durch ein vereinfachtes Anmeldeverfahren und das vorübergehende Zulassen rückwärtsdrehender Zähler.

Der Gesetzentwurf soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Länder und Verbände haben nun Gelegenheit, Stellungnahmen bis Mittwoch, 5. Juli 2023, einzureichen (buero-IIIB1@bmwk.bund.de). Die Dokumente sollten elektronisch lesbar und als barrierefreie PDF-Dokumente übersandt werden.

Bei der Übersendung von Stellungnahmen sollte beachtet werden, dass sie auf unserer Internetseite publiziert werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten. Mit der Übersendung willigt man ein, dass personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Falls Länder oder Verbände der Publikation widersprechen, wird auf der Internetseite des BMWK vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.

Der veröffentlichte Gesetzentwurf wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Im noch folgenden Solarpaket II sind bauliche und technische Anforderungen an Dachanlagen, Abrechnung von PV-Strom in der Nebenkostenabrechnung, Prüfung von weitergehendem Energy Sharing und weitere Punkte vorgesehen.

Details des Pakets: