Dieses neue Modell soll eine bürokratiearme gemeinsame Eigenversorgung mit PV-Strom ermöglichen. Die Weitergabe von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes, z.B. an Wohn- und Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer, soll von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage (Gebäudeeigentümer oder Dritte) von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung zur Teileinspeisevergütung vorgesehen.