Der Dialog diente dazu, mögliche Optionen für Anpassungen in einem breiten Kreis zu diskutieren, entsprechende Lösungsräume ausfindig zu machen und den Meinungsstand für die Vorbereitung weiterer Arbeiten zu bündeln. Am 16. Juni 2020 erhielten die Teilnehmer des Branchendialogs ein entsprechendes Abschlussdokument, das die zentralen Diskussionspunkte aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums zusammenfasste. Zugleich wurde den Teilnehmern des Branchendialogs die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
Dokumente und Stellungnahmen
- Abschlussdokument zum Branchendialog (PDF, 176 KB) (Stand: 15.06.2020)
Für die folgenden Stellungnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Einverständnis zur Veröffentlichung erhalten:
- Arbeitsgemeinschaft Flächennetzbetreiber Ost (ARGE FNB OST) (PDF, 225 KB)
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) (PDF, 233 KB)
- Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) (PDF, 78 KB)
- Bundesnetzagentur (BNetzA) (PDF, 124 KB)
- Netze BW GmbH (PDF, 132 KB)
- Regulatory Assistance Projekt (RAP) (PDF, 151 KB)
- Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (PDF, 190 KB)
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) (PDF, 80 KB)
- Verband kommunaler Unternehmen (VKU) (PDF, 541 KB)
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) (PDF, 399 KB)
- ZVEI - Die Elektroindustrie (PDF, 75 KB)
Gutachten zu Auswirkungen auf Investionsentscheidungen
Das Gutachten zum Thema „Auswirkungen des bestehenden regulatorischen Rahmens auf Investitionsentscheidungen der Übertragungsnetzbetreiber“ wurde vom Büro für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) und EY (Ernst & Young) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt. Es sollte dabei ausdrücklich die Sichtweise von Investoren eingenommen werden. Auftragsgemäß bewertet das Gutachten deshalb die Auswirkungen verschiedener regulatorischer Rahmenbedingungen aus Sicht der Netzbetreiber beziehungsweise deren Eigentümern und kommt zu dem Ergebnis, dass aus Investoren- und Betreibersicht die Einführung des Kapitalkostenabgleichs als eine Verschlechterung der Investitionsbedingungen empfunden werden könnte.