Das Basisregister für Unternehmen ist ein zentrales Digitalisierungsprojekt um Bürokratieabbau für Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen: Die stark fragmentierte Registerlandschaft in Deutschland ist bisher kaum vernetzt und wenig digitalisiert. Derzeit sind viele Unternehmen in mehreren Registern mit ihren Daten und teilweise unterschiedlichen Identifikationsnummern parallel erfasst; ein Austausch von Informationen zwischen Registern erfolgt häufig nicht. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Meldung bzw. Abfrage von Daten führen bei Unternehmen und in der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie. Hier setzt das Basisregister für Unternehmen an: Es speichert zukünftig Stammdaten aller Unternehmen in Deutschland, einschließlich einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur eindeutigen Identifizierung. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer entspricht der Wirtschafts-Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern jedem wirtschaftlich Tätigen auf Grundlage von § 139c Abgabenordnung (AO) zugeteilt werden wird. Das schafft die Voraussetzungen für effiziente Datenaustausche zwischen Behörden und für die Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips im Unternehmensbereich: Zukünftig sollen Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen; Mehrfachmeldungen an verschiedene Register können schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt werden. Zudem vereinfacht das Vorhaben nicht nur den Kontakt von Unternehmen mit der öffentlichen Hand, sondern verbessert gleichzeitig die Qualität der Registerdaten. Schätzungen gehen perspektivisch von einem hohen Entlastungspotenzial für Unternehmen aus. Eine Studie des Normenkontrollrats aus dem Jahr 2017 hat ermittelt, dass sich der Zeitaufwand nach der Registermodernisierung für Unternehmen und die Verwaltung mehr als halbieren wird. Der potentielle Nutzen erhöht sich mit jeder Ausbaustufe, in der aktuellen ersten Ausbaustufe soll zunächst die Grundstruktur des Basisregisters für Unternehmen aufgebaut werden.

Derzeit wird die erste Ausbaustufe des Basisregisters für Unternehmen bei der registerführenden Behörde, dem Statistischen Bundesamt, umgesetzt.

Gesetzliche Grundlage: Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz – UBRegG
https://www.gesetze-im-internet.de/ubregg/BJNR250610021.html

Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums der Justiz über das Register über Unternehmensbasisdaten
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240424-ubregg.html


Übersichtsseite zum Basisregister vom Statistischen Bundesamt:
https://www.destatis.de/Verwaltungsregister/DE/Basisregister/_inhalt.html

Informationen vom BZSt zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschaftsidentifikationsnummer/ wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Der Aufbau des Basisregisters ist Teil der Registermodernisierung
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Verwaltungsdienstleistungen/Registermodernisie rung/Ueberblick/ueberblick_node.html