Der DMA ist das Gesetz über Digitale Märkte, eine EU-Verordnung, die ab dem 2.11.2021 in Kraft und ab dem 2.5.2023 in der gesamten Europäischen Union anwendbar ist. Der DMA ist ein neues Instrument und unterwirft große Plattformunternehmen (sog. Gatekeeper) klaren und strengen Regeln. Dies sichert Vielfalt und fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für ein strengen DMA eingesetzt. Fairer Wettbewerb auf digitalen Märkten sowie zwischen digitalen und traditionellen Geschäftsmodellen sind eine Priorität des BMWK in seiner wettbewerbspolitischen Agenda.
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