Kürzlich wurde der Digital Markets Act (DMA) veröffentlicht. Damit tritt bald das weltweit bedeutsamste Regelwerk für große Player auf digitalen Märkten in Kraft. In einigen Monaten wird die EU-Kommission mit ihrer direkten Aufsicht über die großen digitalen Plattformen beginnen, die Regeln durchzusetzen. Dabei wurde sie vom Bundeskartellamt unterstützt. Damit von diesen neuen Regeln möglichst schnell kleine und große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können, bitten wir Sie um Unterstützung.
Haben Sie negative Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen gemacht und gehen Sie davon aus, dass die Verhaltensweise zukünftig nach dem DMA verboten sein könnte? Dann schildern Sie uns Ihren Fall und senden Sie uns (auch anonym) eine Mail möglichst bis zum 13.11.2022 an DMA@bmwk.bund.de. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ihre Eingaben nicht einzeln wird beantworten können. Das BMWK wird diese Informationen in anonymisierter Form einbeziehen, wenn wir der EU-Kommission unsere Prioritäten für die neue Aufsichtstätigkeit übergeben.
Worum geht es?
Die Regeln des DMA gelten unmittelbar. Sobald die EU-Kommission ein Unternehmen als Gatekeeper benannt hat, muss es hinsichtlich der benannten Dienste alle Verpflichtungen spätestens nach Ablauf der Umsetzungsfrist einhalten. Ob dies geschieht, wird durch die EU-Kommission überwacht. Dies ist in Anbetracht der vielen Verhaltenspflichten und der erwarteten Anzahl der Gatekeeper eine komplexe Aufgabe. In der Anfangsphase kann diese am besten dadurch gelingen, wenn die EU-Kommission nach Inkrafttreten des DMA und Benennung der Adressaten ein besonderes Augenmerk auf Praktiken wirft, die besonders häufige oder besonders schwerwiegende DMA-Verstöße darstellen könnten. Um solche Bereiche und Verhaltensweisen zu identifizieren, möchte das BMWK auf einen möglichst breiten Erfahrungsschatz von Unternehmen und deren Verbänden, von Expertinnen und Experten, von akademischem Know-how und nicht zuletzt auch von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Verbraucherschutzorganisationen zurückgreifen.
Wichtige rechtliche Hinweise
Das BMWK weist darauf hin, dass das BMWK aufgrund rechtlicher Vorgaben im Einzelfall verpflichtet sein kann, eingereichte Stellungnahmen oder Teile davon an Dritte herauszugeben. Das kann im Einzelfall auch die Herausgabe der personenbezogenen Daten bzw. von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen umfassen. Vor diesem Hintergrund bittet das BMWK Sie vorab um kritische Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit.Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung des BMWK.
Hintergrundinformationen zum Digital Markets Act