Länder- und Verbändeanhörung auch zum Energieeffizienzgesetz eingeleitet – Kabinettbefassung ebenfalls noch im April

Nachdem heute Vormittag bereits die Länder- und Verbändeanhörung zum Gebäudeenergiegesetz eingeleitet wurde, ist jetzt auch das Energieeffizienzgesetz in der Länder- und Verbändeanhörung. Auch hier soll die Kabinettbefassung noch im April erfolgen.

Das Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie festgelegt. Die Ziele für 2030 entsprechen exakt den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland und geben damit den Rahmen für die Effizienzsteigerungen in Deutschland wider. Im Gesetz soll die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gestärkt werden. Auch werden die Unternehmen adressiert. So sollen Energie- und Umweltmanagementsysteme stärker zum Einsatz kommen. Auch benennt das Gesetz Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren, da hier große Potenziale schlummern. Auch soll die Vermeidung und Verwendung von Abwärme verbessert werden.