Zollabbau

Durch das Handelsabkommen werden Zölle auf 91 Prozent des Warenhandels, die bislang seitens MERCOSUR mit hohen Zöllen belegt sind, abgeschafft (teilweise mit Übergangsfristen): Autos (derzeit 35 Prozent Zoll), Autoteile (derzeit 14 bis 18 Prozent), Maschinen (derzeit 14 bis 20 Prozent), Chemikalien (derzeit bis zu 18 Prozent), Kleidung (derzeit bis zu 35 Prozent), Pharmazeutika (derzeit bis zu 14 Prozent), Lederschuhe (derzeit bis zu 35 Prozent), Textilien (derzeit 35 Prozent), Wein (derzeit 27 Prozent), Schokolade (derzeit 20 Prozent), Whiskey und andere Spirituosen (derzeit 20 bis 35 Prozent), Kekse (derzeit 16 bis 18 Prozent), Pfirsichkonserven (derzeit 55 Prozent) und Softdrinks (derzeit 20 bis 35 Prozent). Das Abkommen sieht auch zollfreie Zollkontingente für EU-Milcherzeugnisse (derzeitiger 28 Prozent), insbesondere Käse, vor. Europäische Unternehmen werden dadurch Zölle im Wert von 4 Milliarden Euro pro Jahr sparen. Umgekehrt wird die EU ihre Zölle für 92 Prozent aller Importe aus dem MERCOSUR abschaffen. Die EU wird innerhalb von zehn Jahren eine Vollliberalisierung der Industriegüter vornehmen.

Zum Schutz der EU-Landwirtschaft wurden bei bestimmten Agrarprodukten die Märkte nicht vollständig geöffnet. Die vereinbarten Zollsenkungen gelten dort nur für eine bestimmte Liefermenge.

Mit dem Abbau von Zöllen werden deutsche und europäische Exportgüter auf dem MERCOSUR-Markt wettbewerbsfähiger. Durch die erleichterten Exportbedingungen können besonders exportorientierte Industriebranchen neue Geschäftsfelder erschließen. Für europäische Verbraucher werden durch die Zollsenkungen MERCOSUR-Produkte erschwinglicher.

Handel mit Dienstleistungen

Das Abkommen wird den Handel mit Dienstleistungen erleichtern. Für europäische Unternehmen wird vor allem in Schlüsselbranchen wie Post- und Kurierdienstleistungen, Telekommunikation, Finanz-, Unternehmens- und Verkehrsdienstleistungen, IKT und maritime Dienstleistungen der Zugang zum MERCOSUR-Markt festgeschrieben. Nach Angaben der EU-Kommission exportierten EU-Unternehmen im Jahr 2017 Dienstleistungen im Wert von 23 Milliarden Euro in den MERCOSUR-Raum.

Das Abkommen erhält zugleich alle notwendigen Spielräume in der EU und ihren Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung und Regulierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, einschließlich der Bereiche Bildung, Gesundheit
und Soziales sowie Wasserwirtschaft. Das Abkommen enthält auch Vorkehrungen zur Wahrung der kulturellen Vielfalt und der Medienpluralität in der EU.

Öffentliches Auftragswesen

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens erhalten EU-Unternehmen in nicht unerheblichem Umfang gleichwertigen Zugang wie lokale Unternehmen zu den öffentlichen Ausschreibungen in den MERCOSUR-Ländern, soweit die
beschaffenden Behörden und zu beschaffenden Leistungen umfasst sind und der Schwellenwert erreicht ist. Bislang werden lokale Bieter und Unternehmen aus dem MERCOSUR bei Verträgen mit staatlichen Auftraggebern besser behandelt als EU-Unternehmen. Die staatlichen Infrastrukturentwicklungspläne des MERCOSUR weisen auf ein großes Potenzial bei öffentlichen Ausschreibungen hin. Konservativen Schätzungen zufolge könnte alleine der brasilianische Beschaffungsmarkt fast 150 Milliarden Euro wert sein. Das Abkommen führt aber für Vergabestellen in der EU nicht zu neuen Ausschreibungsverpflichtungen über das geltende EU-Vergaberecht hinaus.

Abbau von Handelshemmnissen

Das EU-MERCOSUR Abkommen sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse, wie zum Beispiel doppelter Zertifizierungen, vor. Hierbei handelt es sich insbesondere um zahlreiche MERCOSUR-Vorschriften und Regelungen, die von internationalen Standards und Gepflogenheiten abweichen und daher Exporte aus der EU in den MERCOSUR komplizierter und teurer machen.

Das Abkommen vereinbart umfassende Regelungen im Hinblick auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen. Insbesondere wird die Transparenz über Verfahren verbessert, die Verfahren werden
schneller, einfacher und vorhersehbarer. Für EU-Exporte aus allen Mitgliedstaaten gelten die gleichen Anforderungen und bei Tierseuchen können nicht betroffene Gebiete weiter exportieren, so dass Deutschland zum Beispiel auch bei Schweinepestfällen im benachbarten EU-Ausland weiter liefern kann.

Verbesserter Schutz des geistigen Eigentums

Das Abkommen enthält auch Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums. Insbesondere werden europäische Landwirte und Unternehmen im Bereich der Nahrungsmittelproduktion von dem neuen Schutz geographischer
Herkunftsangaben, zu dem sich MERCOSUR verpflichtet, profitieren.