Die Gazprom Germania GmbH ist ein Schlüsselunternehmen für die Gasversorgung in Deutschland. Sie betreibt in Deutschland kritische Energieinfrastruktur. Zu den Geschäftsfeldern der GPG zählen der Energiehandel sowie der Gastransport und Betrieb von Gasspeichern. 

Mittelbar hängt von ihr die Gasversorgung zahlreicher Stadtwerke in Deutschland ab. Um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, ist es daher notwendig, den laufenden Geschäftsbetrieb abzusichern. Sonst wäre mit schweren Folgen für die Energieversorgung in Deutschland zu rechnen.

Kaskadeneffekte im Markt, also aufeinander folgende Insolvenzen oder Zahlungsschwierigkeiten in der Kette der Energieversorgungsbranche, müssen verhindert werden, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen mit Gas sicherzustellen.

Die Gazprom Germania GmbH, die zum russischen Gazprom-Konzern gehörte, steht seit dem 4. April unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Hintergrund dafür war unter anderem der undurchsichtige Verkauf des Unternehmens an eine russische Gesellschaft mit unbekanntem wirtschaftlichen Berechtigten sowie die Anordnung dieser Gesellschaft, die Gazprom Germania zu liquidieren. Die aktuelle Treuhandverwaltung basiert auf einem sogenannten Einzeleingriff nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 6 AWG).

Mit der Treuhandverwaltung sind die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen der GPG an die Bundesnetzagentur übergegangen. Verfügungen der Gesellschaft benötigen während der aktuell bestehenden Treuhandverwaltung die Zustimmung des Treuhänders. Die Bundesnetzagentur hat einen Geschäftsführer benannt und ist berechtigt, ihm Weisungen zu erteilen. 

Das novellierte Energiesicherungsgesetz ist am 22. Mai 2022 in Kraft getreten. Es schafft neue Rechtsgrundlagen für besondere Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen schon vor Eintritt einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung angewendet werden können. Dazu gehört, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können, und zwar dann, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.

Gemäß § 17 EnSiG muss die Anordnung der Treuhandverwaltung durch Verwaltungsakt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen. Die Anordnung ist auf 6 Monate befristet, kann aber im Unterschied zur aktuellen Rechtsgrundlage mehrmals verlängert werden. Das wird jetzt vorbereitet.

Die Gazprom Germania ist wegen der russischen Sanktionen vom 11.05.2022 ins Straucheln geraten.

Konkret hatte Russland am 11.05.2022 Sanktionen gegen die Gazprom Germania und nahezu alle Töchter der Gazprom Germania verhängt und so die finanzielle Schieflage des Unternehmens verursacht. Die infolge der russischen Sanktionen ausgefallen Gaslieferungen und die dadurch notwendigen Ersatzbeschaffungen zu aktuell sehr hohen Marktpreisen sowie u.a. notwendige Sicherheitsleistungen (Margining-Forderungen) haben die finanzielle Lage der GPG so sehr verschlechtert, dass die Bundesregierung die Liquidität mit einem KfW-Darlehen absichern muss.

Um das Unternehmen vor der Insolvenz bewahren, gewährt der Bund ein Darlehen. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit.

Dieses wird einen Umfang von 9-10 Mrd. Euro haben.

Das Darlehen wird im Rahmen eines Zuweisungsgeschäftes zu 100% durch den Bund garantiert. Diese hohe Summe ist erforderlich, um den Geschäftsbetrieb der GPG in Deutschland aufrechtzuerhalten. Der hohe Finanzbedarf ist vor allem eine Folge der russischen Sanktionen vom 11. Mai 2022. Der KfW-Kredit sichert den Liquiditätsbedarf der GPG ab, einschließlich notwendiger teurerer Ersatzbeschaffungen. Dabei wird sichergestellt, dass das Geld nicht nach Russland fließt.

In einem nächsten Schritt prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, das Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln, um so auch langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.