Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet an der Verlängerung des 5 Mrd. Hilfsprogramms für die energieintensive Industrie. Dabei erfolgt ein stufenweises Vorgehen. In einem ersten Schritt werden die aktuell zum 31.08.2022 laufende Antragsfrist zunächst um einen Monat bis 30. September 2022 verlängert und erste inhaltliche Verbesserungen und Anpassungen vorgenommen. Diese Verlängerung der Antragsfrist wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm können antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

In einem zweiten Schritt folgt dann in Kürze die Verlängerung des Programmzeitraums. Hierzu laufen aktuell die Arbeiten und hierzu ist das Ministerium im Austausch mit der Europäischen Kommission, da der aktuelle Beihilferahmen der Kommission zum Jahresende ausläuft.

Im Zuge der Verlängerung der Antragsfrist werden auch verschiedene erste Verbesserungen und Klarstellungen im Energiekostendämpfungsprogramm bereits vorgenommen. So wird die Verwendung von Gas in Produktionsprozessen als Verwendung für „Heizzwecke“ und damit für die Berechnung der 3%-Hürde der Energiekosten anerkannt. Damit wird klargestellt, dass eine der Hauptverwendungsarten von Erdgas berücksichtigt werden kann. Dies erleichtert den Unternehmen den Nachweis ihrer Energieintensität. Redaktionelle Lücken, wie die Anerkennung von EMAS-Zertifikaten (Eco-Management and Audit Scheme - EMAS), werden geschlossen. Damit berechtigen die über 1000 in Deutschland erteilten EMAS-Zertifizierungen ebenfalls zur Teilnahme am Programm. Schließlich wird das Programm an Änderungen des „Befristeten EU Krisenrahmen“ angepasst. So werden Vorgaben der Europäischen Kommission zu Sparanreizen umgesetzt. So soll ab 1. September 2022 maximal 70 % derjenigen Menge Erdgas und Strom berücksichtigt werden, die das Unternehmen in demselben Monat des Jahres 2021 verbraucht hat. Diese Vorgabe der Europäischen Kommission ist ein Sparanreiz, den Mehrverbrauch von Strom und Gas auszuschließen.

Wie wurde das Programm bislang in Anspruch genommen?
Seit dem Start des Energiekostendämpfungsprogramms am 15. Juli 2022 haben sich bereits 2.000Unternehmen registriert. Es sind über 1000 Anträge von 211 Unternehmen eingegangen bei täglich steigenden Zahlen. Anfang August konnte der erste Bescheid erteilt und die erste Fördertranche ausgezahlt werden. Die Anträge verteilen sich den entsprechend der industriellen Aktivität über fast alle Bundesländer mit einem Schwerpunkt in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Rund drei Viertel der antragstellenden Unternehmen sind Mittelständler. Den Unternehmen wird durch die Verlängerung der Antragsfrist nun mehr Zeit gegeben, um die Anträge vorzubereiten oder sich zu noch zu registrieren.
Anträge können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/ekdp gestellt werden.

Nähere Informationen zu den Bedingungen des Programms finden Sie unter www.bafa.de/ekdp