Darstellung faire Beschaffungsverfahren

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Europäische Unternehmen sollen künftig einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und Beschaffungsverfahren im Nicht-EU-Ausland erhalten. Ermöglichen soll dies das Internationale Beschaffungsinstrument (International Procurement Instrument, IPI). Heute haben die EU- Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter die zwischen Europäischem Parlament und Rat der EU erzielte Einigung über den entsprechenden Verordnungsvorschlag gebilligt. Damit nimmt das Instrument nach rund zehn Jahre dauernden Verhandlungen seit der Veröffentlichung des ersten Kommissionsvorschlags eine entscheidende Hürde.

Dazu Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Wir wollen transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren – und zwar nicht nur in Europa. Einer systematischen Diskriminierung europäischer Unternehmen im Ausland werden wir nicht tatenlos zusehen. Vergabeverfahren in der EU sollen künftig Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland nur dann offenstehen, wenn in diesen Ländern auch europäische Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zum Zug kommen können. Ich gratuliere der französischen Ratspräsidentschaft sowie der gesamten EU zur Einigung auf das neue Internationale Beschaffungsinstrument. Das ist ein wichtiges Zeichen für offene und transparente Märkte.“

Ziel des IPI ist es, Vergabemärkte in Staaten außerhalb der EU für europäische Unternehmen zu öffnen und den fairen Zugang zu Beschaffungsverfahren im Nicht-EU-Ausland zu ermöglichen. Angebote von Unternehmen aus Staaten außerhalb der EU, die ihren Beschaffungsmarkt nur unzureichend für europäische Bieter zugänglich machen, können künftig bei Vergabeverfahren in der gesamten EU im Rahmen der Angebotswertung bewusst benachteiligt oder sogar ausgeschlossen werden. Dadurch soll die Bereitschaft von Drittstaaten gesteigert werden, ihre Beschaffungsmärkte – etwa durch den Beitritt zu dem WTO-Beschaffungsübereinkommen GPA (Government Procurement Agreement) oder den Abschluss bilateraler Marktzugangsvereinbarungen – für Unternehmen aus der EU zu öffnen.

Der Vorschlag bedarf vor dem Inkrafttreten noch der formalen Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats.