Schaufelbagger in einem Steinbruch

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier beschlossen. Dadurch wird der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 beschleunigt. Außerdem wird die Laufzeit von zwei Braunkohlekraftwerken, die zum Jahresende stillgelegt werden müssten, bis Ende März 2024 verlängert.

Bundesminister Habeck: „Der heutige Kabinettsbeschluss stellt die Weichen für einen um acht Jahre vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier. Dies ist ein wesentlicher Beitrag für den Klimaschutz. Wir müssen jetzt mehr denn je den Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft konsequent weiter gehen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf wird deutlich, dass Klimaschutz und Energiesicherheit eng verknüpft werden können, ohne dass die langfristigen Ziele aufgegeben werden.“

Der heute beschlossene Gesetzesentwurf sieht Änderungen des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG) vor. Darin wurde im Jahr 2020 der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert. Für die Braunkohleanlagen sind im KVBG jeweils endgültige Stilllegungsdaten normiert. Im heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs ist konkret vorgesehen, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird. Die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert. Die Bundesregierung soll ferner verschiedene temporäre Reserve- oder Laufzeitverlängerungsoptionen erhalten, um die Versorgungssicherheit weiter zu stärken. 

Dem heutigen Kabinettbeschluss vorausgegangen war eine politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG am 4. Oktober 2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. 

Ergänzt werden die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen durch Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung. Ein solcher wurde im Jahr 2021 mit allen Betreibern von Braunkohleanlagen geschlossen. Nunmehr müssen Änderungen im Vertragsverhältnis zu RWE erfolgen. Auch hierzu hat das Kabinett heute zugestimmt.

Den Gesetzentwurf für den beschleunigten Kohleausstieg im Rheinischen Revier finden Sie hier (PDF, 146 KB)

Zugleich hat das Bundeskabinett heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) beschlossen, mit dem der Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützt wird. Insgesamt stehen für die Braunkohleregionen und die Standorte von Steinkohlekraftwerken bis zu 40 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung.

Die Umsetzung ist seit dem letzten Bericht weiter vorangeschritten:

  • Im Rahmen der sog. 1. Säule des InvKG (Finanzhilfen des Bundes an die Länder) wurden bis zum 31.08.2022 insgesamt 293 Projekte mit einem geplanten Volumen von 5,46 Mrd. Euro vorgelegt und durch den Bund bestätigt. Dies sind 28 zusätzliche Projekte im Vergleich zum Vorjahresbericht.
  • Im Rahmen der sog. 2. Säule 2022 (Bundeseigene Maßnahmen) wurden bereits 105 Maßnahmen in Zuständigkeit des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 19,4 Mrd. Euro durch das Bund-Länder-Koordinierungs-Gremium beschlossen. Dies sind 28 zusätzliche Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahresbericht.
  • Durch die Ansiedlung von Behörden und Bundeseinrichtungen wurden 3.127 neue Stellen geschaffen. Dies sind 987 Stellen mehr im Vergleich zum Vorjahresbericht.
  • Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des InvKG 144 Mio. Euro verausgabt.

Den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) finden Sie hier (PDF, 462 KB).