Symbolbild von Handel, Lager, Industrie, Lieferketten

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Heute tagt der Wettbewerbsfähigkeitsrat der Wirtschaftsministerinnen und -minister zum letzten Mal unter der tschechischen Ratspräsidentschaft. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Legislativdossiers.

Am Vormittag hat der Rat eine Allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit beschlossen. Hierzu hat die EU-Kommission im Februar 2022 einen Vorschlag vorgelegt. Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist das Leitprinzip der Bundesregierung. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung müssen Hand in Hand gehen, damit Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Die Bundesregierung unterstützt ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert.

Dazu Staatssekretär Sven Giegold: „Der heutige Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten ist gut für die Umwelt und die Menschen, die in globalen Lieferketten arbeiten. Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschrechten stehen und nachhaltig sein. Die EU setzt hier Maßstäbe, um den ökologischen Wandel weltweit voranzubringen. Heute hat die EU gezeigt, dass sie selbst in Zeiten größter Krisen ihre Werte verteidigt.“

Nun geht der Text in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.