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Das Bundeskabinett hat einen Bilanzbericht zum Thema Funknavigation im Kabinett verabschiedet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatten sich am 5. April 2022 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt, um kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen. Ein Großteil der im April vereinbarten 9 Maßnahmen im Bereich Funknavigation konnte erfolgreich umgesetzt werden. Diese Umsetzungsarbeiten stellt der heutige Kabinettbericht dar. Der Bericht erfolgt gemäß § 99a Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2021), nachdem die Bundesregierung dem Bundestag jährlich jeweils spätestens zum 31. Dezember einen Funknavigationsbericht vorlegt.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Die gemeinsame Arbeit der letzten Monate hat sich gelohnt. Dank der gemeinsamen Arbeit aller Akteure in den Ministerien, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, der Deutschen Flugsicherung sowie der wissenschaftlichen Unterstützung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konnten bis zum Jahresende fast alle Maßnahmen vom April erfolgreich umgesetzt werden. Und diese Maßnahmen bringen uns wirklich voran: Vor allem mit Halbierung der Abstände für den Anlagenschutz von Drehfunkfeuern von vormals 15 Kilometer auf jetzt 7 Kilometer werden Flächen frei für die Windenergie. So können etwa 4 bis 5 GW installierte Leistung im Bereich Windenergie an Land zusätzlich genehmigt und gebaut werden. Das entspricht bei 4-5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1.000 neue Windenergieanlagen. Oder anders formuliert: 5 GW erzeugen Strom, die grob dem Jahresverbrauch der Stadt Berlin abdeckt. Das ist ein wichtiger Push für den Ausbau der Windenergie an Land“
Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing: „Wir müssen alle vorhandenen Ressourcen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen. Und dabei müssen wir auch überkommene Standards neu bewerten und an aktuelle Erkenntnisse anpassen. Ich freue mich, dass wir mit neuen, wissenschaftlich geprüften Schutzbereichen ab sofort mehr Flächen für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stellen können und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand bei der Genehmigung neuer Anlagen reduzieren. Dieses Vorgehen ist eine Blaupause für viele andere Bereich, wo uns überkommene Regularien davon abhalten alle Ressourcen zu nutzen.“
Das BMDV, das BMWK und die Deutsche Flugsicherung GmbH hatten am 5. April 2022 ein Paket von neun Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit der Belange der Windenergie an Land und der Belange von Funknavigationsanlagen auf den Weg gebracht. Allein im Jahr 2022 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt.
Das Ziel ist es, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und gleichzeitig mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen.
Wichtige wissenschaftliche Unterstützung kommt dafür von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Die konkreten Maßnahmen umfassen:
Anlagenschutzbereiche werden verkleinert an Drehfunkfeuern vom Typ DVOR (Abkürzung für Doppler Very High Frequency Omnidirectional Range)
Mit Stichtag 24. November 2022 wurden für 39 von insgesamt 40 DVORe-Funknavigationsanlagen die Anlagenschutzbereiche von 15 auf 7 km Radius reduziert. Insgesamt sind damit die betroffenen Anlagenschutzbereiche um eine Fläche von rund 19.000 km2 bzw. um 75 Prozent reduziert worden.
Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern
Derzeit werden noch 52 Drehfunkfeuer betrieben. Nach den aktuellen Planungen werden bis 2030 19 Drehfunkfeuer stillgelegt. An weiteren Standorten ersetzt die DFS mit finanzieller Unterstützung des BMWK bis zum Jahr 2025 acht ältere störanfällige Drehfunkfeuer durch modernere weniger störanfällige Drehfunkfeuer.
Neue Berechnungsformel für Drehfunkfeuer vom Typ CVOR (Abkürzung für Conventional Very High Frequency Omnidirectional Range).
DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen für eine eventuelle Störung durch Windenergieanlagen ermöglicht.
Anhebung der Störobergrenze bei Funknavigationsanlagen
Zum 1. August 2022 wurde der bei Genehmigungsverfahren zulässige Störungsgrenzwert für Windenergieanlagen an Land von 3° auf 3,6° erhöht. Die DFS setzt die neue Störobergrenze seit dem 1. August 2022 bei Genehmigungsverfahren ein.
Weitere Erhöhung des verfügbare Fehlerbudget
Das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget wurde am 1. August 2022 um 0,5° auf 1° erhöht. Zusammen mit der Anhebung der Störobergrenze um 0,6° erhöht sich das Fehlerbudget bei DVOR insgesamt um 1,1° und bei CVOR um 0,6°. Diese Maßnahmen dürften Zustimmungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Anlagenschutzbereich von Drehfunkfeuern deutlich erhöhen.