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Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen Planungsstand für deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz – Erster wichtiger Schritt für die künftige Wasserstoff-Infrastruktur
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben ihren aktuellen Planungsstand für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz an das BMWK und die Bundesnetzagentur übergeben. Damit ist ein erster wichtiger Schritt für die Planung des Wasserstoffnetzes in Deutschland getan. Wasserstoff ist zentral, um wichtige Industriezweige auf dem Weg zur Klimaneutralität zu dekarbonisieren. Daher muss auch die notwendige Infrastruktur von Anfang an mitgedacht werden.
Ziel der Bundesregierung ist ein schneller und kosteneffizienter Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland, die mit dem Wasserstoffmarkt bedarfsgerecht wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Die erste Stufe ist die Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes – den „Wasserstoffautobahnen“. Hierfür haben die Fernleitungsnetzbetreiber heute in Abstimmung mit Bundesnetzagentur und dem BMWK ihre Vorschläge vorgelegt. Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Das Kernnetz wird wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, beinhalten. Das Kernnetz wird von den Fernleitungsnetzbetreibern modelliert und bildet das Grundgerüst der Wasserstoff-Infrastruktur, darauf aufsetzend wird es dann in weiteren Stufen weitere Ausbaustufen des Wasserstoffnetzes geben.
In der bereits in Vorbereitung befindlichen zweiten Stufe erfolgt dann eine umfassende Wasserstoffnetzplanung im Rahmen eines integrierten Netzentwicklungsplans (NEP) Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037.
Grundlage des heute vorgestellten Entwurfes des Kernnetzes durch die Fernleitungsnetzbetreiber bilden die in § 28r Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-E) normierten Voraussetzungen. Auf der Basis der hierfür entwickelten Kriterien wurde ein Szenario gesetzt, das wesentliche Wasserstoff-Infrastrukturen die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, enthält.
Auf Basis des von den FNB veröffentlichten Planungsstandes zum Wasserstoff-Kernnetz haben Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen gem. § 28r Abs. 5 EnWG-E auf der Internetseite von FNB Gas bis zum 28. Juli 2023 die Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz.
Im Anschluss werden die gemeldeten Leitungsinfrastrukturen auf ihre Verwendung bei der Planung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die FNB geprüft und im Rahmen der finalen Modellierung berücksichtigt, sofern sie die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Integration in das Wasserstoff-Kernnetz erfüllen und die Infrastruktur für die Transportanforderungen erforderlich ist. Damit soll ein „optimiertes Kernnetz“ entworfen werden, welches im Herbst 2023 zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben wird.
Länder, Verbände und weitere Stakeholder können ihre Stellungnahme, ob sie die vorgelegten oder weitere Wasserstoffinfrastrukturen für erforderlich halten, bis zum 28. Juli 2023 an das BMWK per E-Mail an wasserstoffkernnetz@bmwk.bund.de senden.
Weitergehende Informationen zum weiteren Prozess im Herbst 2023:
Parallel zur Phase der Modellierung und der heutigen Entwurfs-Vorstellung durch die Fernnetzbetreiber läuft das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der entsprechende Kabinettbeschluss erfolgte am 24. Mai 2023. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und das Inkrafttreten der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, welche den § 28r EnWG-E als Rechtsgrundlage des Wasserstoff-Kernnetzes beinhalten, werden für den Herbst 2023 angestrebt. Hierdurch werden die Voraussetzungen des H2-Kernnetzes sowie das entsprechende Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der BNetzA verbindlich festgelegt. Auch nach den gesetzlichen Festlegungen sind im Genehmigungsverfahren weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme vorgesehen.
Für eine an die H2-Kernnetz-Planung anschließende umfassende Wasserstoffnetzplanung wird in der zweiten Stufe ein integrierter Netzentwicklungsplan (NEP) Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037 und danach alle zwei Jahre auf rollierender Basis entwickelt.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines privatwirtschaftlichen Aufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes, das durch Netzentgelte finanziert werden soll. Nach aktueller Planung soll ein möglichst bundesweit einheitliches Netzentgelt implementiert werden, das in der Hochlaufphase gedeckelt ist, um einen raschen Markthochlauf zu unterstützen. Die Netzentgelte sollen durch zeitliche Streckung auf ein marktgängiges Niveau gebracht werden. Dazu wird aktuell unter Einbeziehung der Möglichkeit einer subsidiären Teilabsicherung durch den Bund ein detailliertes Konzept entwickelt.