Darstellung CO2 Emissionen

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Die Europäische Kommission hat heute grünes Licht gegeben für eine deutsche Regelung, mit der energieintensive Unternehmen eine finanzielle Kompensation für einen Teil der zusätzlichen CO2-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel erhalten. Die Unterstützungsmaßnahme zielt darauf ab, das Risiko von "Carbon Leakage" zu verringern, bei dem Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Emissionsvorschriften verlagern, was zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen weltweit führt. Die Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in Sektoren und Teilsektoren tätig sind, die auch im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems auf der sogenannten Carbon-Leakage-Liste aufgeführt sind. Diese Sektoren haben mit erheblichen Emissionskosten zu kämpfen und sind dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Wir begrüßen die heutige Beihilfeentscheidung. Das ist ein wichtiges Signal aus Brüssel für die Unternehmen, die im harten internationalen Wettbewerb stehen und zugleich in Klimaschutz investieren.“

Die vorgesehene Carbon-Leakage Beihilfe für den nationalen Brennstoffemissionshandel wurde im Jahr 2021 für den Zeitraum bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Mrd. Euro beantragt. Mit der Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels ab 2027 in das neue EU-Brennstoffemissionshandelssystem werden voraussichtlich auch neue EU-Beihilferegeln gelten, so dass die Carbon-Leakage Kompensation dann entsprechend angepasst wird.
Nach der nationalen Regelung sind Ausgleichszahlungen für die förderfähigen Unternehmen möglich.
Die Ausgleichszahlungen werden den förderfähigen Unternehmen in Form einer teilweisen Erstattung der im Vorjahr entstandenen zusätzlichen Kosten gewährt. Die Beihilfe wird auf der Grundlage der auch im EU-Emissionshandel verwendeten Brennstoff- bzw. Wärme-Benchmarks berechnet. Entsprechend der unterschiedlichen Emissionsintensität der privilegierten Sektoren ist ein gestaffeltes Kompensationsniveau zwischen 65 % und 95 % vorgesehen.
Für die Gewährung der Carbon-Leakage Beihilfe müssen die begünstigten Unternehmen ökologische Gegenleistungen erbringen. Diese Gegenleistungen beziehen sich auf Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder weitergehende Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Anlagen. Hierfür müssen die Unternehmen Investitionen nachweisen, die ab dem Jahr 2025 mindestens 80 Prozent der jeweiligen Beihilfezahlungen entsprechen.