EU-Flagge und Flaggen anderer Länder im Hintergrund

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Die EU, die EU-Mitgliedstaaten und Chile haben gestern in Brüssel das sogenannte Fortgeschrittene Rahmenabkommen (Advanced Framework Agreement) unterzeichnet. Das Abkommen tritt an die Stelle des 2002 abgeschlossenen Assoziierungsabkommens. Es wird die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit Chile auf eine neue Grundlage stellen.

Bundesminister Habeck: „In diesen geopolitisch schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, dass wir unsere Beziehungen zu denjenigen Partnerländern stärken, mit denen uns gemeinsame Werte verbinden. Chile ist ein verlässlicher Partner in Südamerika und ein Zukunftsmarkt für Erneuerbare Energien und die Erzeugung von grünem Wasserstoff. Das modernisierte Abkommen wird Unternehmen aus Deutschland dabei unterstützen, ihre Lieferketten zu diversifizieren und neue Geschäftschancen zu nutzen.“

Das Rahmenabkommen besteht aus

  1. einem politischen Teil, der die Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Themen intensivieren soll und die gemeinsamen Grundwerte wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Chile verankert,
  2. einem Teil zum Investitionsschutz, um Investoren ein langfristig stabiles regulatorisches Umfeld zu sichern, sowie
  3. einem Teil zu Handel, durch den u.a. Ausfuhren aus der EU weitestgehend von Zöllen befreit und die gegenseitige Erbringung von Dienstleistungen erleichtert wird.

Mit dem Handelsteil garantiert das Abkommen den Unternehmen aus der EU auch den leichteren, diskriminierungsfreien Zugang zu Rohstoffen, die für die Transformation der Wirtschaft dringend benötigt werden.

Mit Chile wurde ein Gemeinsamen Rat (Joint Council) vereinbart, der Entscheidungen zur Anwendung des Abkommens treffen kann. Die Bundesregierung wird sich entsprechend ihrer Handelsagenda mit Blick auf den Investitionsschutzteil des Rahmenabkommens dafür einsetzen, dass dieser Rat rechtlich bindende Auslegungsregeln beschließt. Damit werden – wie schon beim Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) – die politischen Handlungsspielräume etwa im Klimaschutz gestärkt und die missbräuchliche Anwendung des Investitionsschutzes verhindert.

Nachdem die Vertragsparteien die Rechtstexte abschließend geprüft haben, wird die EU-Kommission den Mitgliedstaaten das vollständige Rahmenabkommen zur Ratifizierung vorschlagen.

Interim-Handelsabkommen

Neben dem Rahmenabkommen wurde gestern ein separates Interim-Handelsabkommen der EU mit Chile unterzeichnet, das die wesentlichen Bestimmungen des Handelsteils des Rahmenabkommen (ohne Investitionsschutz) enthält. Da die EU-Handelspolitik in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Kommission liegt, wird dieses Interim-Abkommen nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert.

Nach Billigung durch das Europäische Parlament und das Parlament von Chile kann das Interim-Abkommen unmittelbar in Kraft treten. Dadurch kommen die handelspolitischen Vorteile des Rahmenabkommens den Unternehmen in Deutschland und der EU wie auch in Chile kurzfristig zugute.