Heute ist Staatssekretär Sven Giegold als Vertreter der Bundesregierung beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel. Nachdem die wichtigsten Legislativakte dieser Legislaturperiode nahezu abgeschlossen sind, beginnen beim Wettbewerbsfähigkeitsrat die Diskussionen über Prioritäten und notwendige Maßnahmen der nächsten Legislatur. Grundlage hierfür ist der Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsbericht vom 14. Februar.

Dazu Staatssekretär Sven Giegold: Die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken wir nur Hand in Hand mit dem Green Deal. Den Green Deal können wir nur mit einer wettbewerbsfähigen Industrie umsetzen. Fast 600 führende Wirtschaftsvertreter aus 20 Sektoren haben in der Erklärung von Antwerpen klar gezeigt, dass sie Wettbewerbsfähigkeit und den Green Deal zusammen denken. Das muss ein Schwerpunkt für die nächste EU-Kommission werden. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen unnötige Bürokratie, und mehr Anreize für grüne Leitmärkte und Investitionen. Ich habe heute vorgeschlagen, dass die Initiatoren der Erklärung von Antwerpen zu einem Austausch zum nächsten Wettbewerbsfähigkeitsrat eingeladen werden. Zudem werde ich die Initiatoren sowie die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Deutschland zu einem Austausch in das BMWK einladen.

Deutschland hat zudem gemeinsam mit den Niederlanden eine Initiative gestartet, damit die EU-Kommission in der nächsten Legislatur eine Industriestrategie für die maritime Wirtschaft auf europäischer Ebene vorlegt. Die maritime Wirtschaft ist ein strategisch wichtiger Sektor, der maßgeblich zum Ausbau der erneuerbaren Energie und zur Transformation der Wirtschaft insgesamt beiträgt. In diesem Bereich bestehen besonders hohe Abhängigkeiten von asiatischen Staaten. Die letzte Strategie für die maritime Industrie aus 2013 bedarf einer Anpassung an die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und einer neuen strategischen Ausrichtung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und die strategische Souveränität der EU zu stärken. Der Initiative zur maritimen Industriestrategie haben sich Dänemark, Finnland, Portugal, Spanien und Italien angeschlossen. 

Zudem ist beim Rat eine Aussprache der Mitgliedstaaten zum Verordnungsentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehen, der die geltende Zahlungsverzugsrichtlinie ersetzen soll. Den Entwurf hatte die EU-Kommission als Teil des KMU-Entlastungspakets vom September 2023 vorgelegt. Danach müssen Unternehmen Rechnungen stets innerhalb von 30 Tagen bezahlen und dürfen nicht mehr über Zahlungsfristen verhandeln. Um die Eintreibung fälliger Zahlungen soll sich auf Antrag des Gläubigers eine Behörde kümmern. Das Ziel des Vorschlags – Schutz von KMU vor verspäteten Zahlungen – unterstützt Deutschland. Allerdings hat die Bundesregierung gemeinsam mit vielen anderen Mitgliedstaaten erhebliche und grundlegende Bedenken gegen den Kommissions-Vorschlag und hat sich heute in der Orientierungsaussprache entsprechend geäußert. Die Kritik richtet sich u.a. gegen die Ersetzung der Richtlinie durch eine Verordnung, gegen die starren Zahlungsfrist und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen durch Verwaltungsbehörden.