Das Bundeskabinett hat heute die Stellungnahme der Bundesregierung gemäß § 62 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum neunten Sektorgutachten Energie der Monopolkommission „Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“ verabschiedet. Das Gutachten befasst sich unter anderem mit den Themen Versorgungssicherheit auf dem Gasmarkt, dem zukünftigen Design des Strommarktes und dem Wettbewerb beim Aufbau der E-Ladeinfrastruktur.

Bundesminister Robert Habeck: Die Monopolkommission hat Themen mit hoher Relevanz untersucht: In der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind uns allen die Risiken für die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie auf drastische Weise vor Augen geführt worden. Auch auf den neuen oder veränderten Märkten für saubere Energie sind funktionierender Wettbewerb und eine diversifizierte Energieversorgung zentral, damit Energie in Deutschland in Zukunft bezahlbar und sicher bleibt. Die Empfehlungen der Monopolkommission sind daher ein wertvoller Beitrag für die Ausgestaltung einer wettbewerbsorientierten Energiepolitik.

Die Abhängigkeit Deutschlands und Europas von russischen Gasimporten hat mit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein erhebliches Versorgungsrisiko offenbart und zu Rekordpreisen für Gas im Jahr 2022 geführt. Nach dem Wegfall des leitungsgebundenen Gasimports aus Russland hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die zu einer Diversifizierung der Gas-Herkunftsländer geführt haben. Sie begrüßt die Empfehlung der Monopolkommission, die Diversifizierung durch Flüssigerdgas-Importe (LNG-Importe) weiter auszubauen, und wird diesen Prozess fortsetzen. Im Einklang mit den Empfehlungen der Monopolkommission erarbeitet die Bundesregierung zudem einen Direktzahlungsmechanismus, um Bürgerinnen und Bürger künftig falls nötig schneller und zielgenauer unterstützen zu können.

Bei der Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktdesigns für ein sicheres, bezahlbares und klimaneutrales Stromsystem arbeitet die Bundesregierung intensiv an den zahlreichen sowie komplexen Fragen und Herausforderungen. Das von der Monopolkommission vorgeschlagene Kapazitätsmarktmodell könnte gewisse Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich bringen, die vertieft geprüft werden müssen. In den Eckpunkten der Kraftwerksstrategie haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner vereinbart, dass die Arbeiten am zukünftigen Strommarktdesign umgehend weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, der bis spätestens 2028 operativ sein soll. Eine politische Einigung darüber soll innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt werden.

Beim Aufbau und insbesondere bei der Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität sind die Bundesregierung und die Monopolkommission übereinstimmend der Auffassung, dass wettbewerbspolitische und kartellrechtliche Aspekte weiterhin zu berücksichtigen sind. Bei der Umsetzung der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) und des Masterplans Ladeinfrastruktur II wird die Bundesregierung auch die Empfehlung der Monopolkommission für Transparenz über Preise und Nutzungsbedingungen prüfen und auf effiziente Strukturen und Datennutzung achten.