Cover der Publikation Bericht nach EnWG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt gemäß § 63 Abs. 2a EnWG eine Evaluierung über die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen nach §§ 13a bis 13d sowie 13f, 13i und 13j und 16 Absatz 2a EnWG und der Netzreserveverordnung durch. Dazu werden jeweils bis zum 31. Juli 2017 und 31. Dezember 2018 sowie für die Dauer des Fortbestehens der Maßnahmen mindestens alle zwei Jahre jeweils einen Bericht über die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahmen einschließlich der dafür entstehenden Kosten veröffentlicht.

Im Mittelpunkt des aktuellen Berichts steht die Frage, ob sich diese Maßnahmen als für den Zweck geeignet und wirksam erwiesen haben. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dieser Zweck fortbesteht und die Maßnahmen auch zukünftig notwendig sind. Der Bericht zeigt: Die oben genannten Regelungen im EnWG sowie die Netzreserveverordnung haben sich in der Praxis bewährt. Von den Akteuren teils vorgebrachte Änderungsvorschläge sind – soweit sie berechtigt waren – zwischenzeitlich mit dem Strommarktgesetz umgesetzt worden. Darüber hinausgehend wird aktuell kein Änderungsbedarf gesehen.