Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beinhaltet eine Novellierung der AVBFernwärmeV. Diese wird angepasst, um Weiterentwicklungen in der Fernwärmeversorgung seit 1980 abzubilden. Der Entwurf enthält insbesondere Bestimmungen, die zu einer Steigerung der Transparenz sowie einer Stärkung des Verbraucherschutzes beitragen sollen. Zudem hat die fortschreitende Digitalisierung zu einer veränderten Art der Information und Kommunikation zwischen den Vertragsparteien geführt. Die Regelungen der AVBFernwärmeV werden daher im Rahmen einer Modernisierung angepasst.

Die Vorschriften der AVBFernwärmeV werden geändert und ergänzt. Es sollen die Verbraucherrechte gestärkt und die Transparenz gesteigert werden. Für die Steigerung der Transparenz werden unter anderem Angleichungen an Bestimmungen vorgenommen, die in den Gas- und Stromgrundversorgungsverordnungen sowie der Niederdruckanschlussverordnung festgelegt sind. Zudem wird die Transparenz durch weitere Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorgungsunternehmen erhöht. Neben den allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörenden allgemein geltenden Preise haben Fernwärmeversorgungsunternehmen nunmehr auch eine Musterrechnung im Internet zu veröffentlichen, aus welcher sich die Anwendung einer etwaigen Preisänderungsklausel durch das Unternehmen verständlich nachvollziehen lässt. Weiterhin werden an verschiedenen Stellen der Verordnung Unterscheidungen zwischen Verbrauchern im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und anderen Kunden vorgenommen, um die verschiedenen Schutzbedürfnisse und Interessen der genannten Kundenarten herauszustellen.

Der Verordnungsentwurf wurde von der Bundesregierung noch nicht beschlossen. Der Text des Entwurfes der Änderungsverordnung wurde im Ressortkreis abgestimmt, im Rahmen der finalen Ressortabstimmung können sich aber noch Änderungen ergeben. Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 26. August 2022 eingereicht werden.

Die eingehenden Stellungnahmen sind zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorgesehen. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Hinweis, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind. In diesem Fall wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.