Cover der Publikation Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) regelt für verschreibungspflichtige Arzneimittel die Preisgestaltung für den pharmazeutischen Großhandel beim Verkauf an die Apotheken sowie für die Apotheken bei der Abgabe dieser Arzneimittel an die Patienten. Das BMWi ist zuständig für die AMPreisV und hat im Februar 2016 das Forschungsprojekt „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ vergeben. Ziel des Forschungsprojektes war, für den Verordnungsgeber eine datenbasierte und damit belastbare, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Änderungen der AMPreisV – und damit der Vergütung des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken – zu schaffen.