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Die Corona-Pandemie ist eine historische Herausforderung. Nicht nur die Gesundheits-, sondern auch die Wirtschaftspolitik betritt im Umgang mit der Krankheitswelle an vielen Stellen Neuland. Umso wichtiger ist ein reger Austausch zwischen Politik und Wissenschaft, um Entscheidungen auf einer möglichst belastbaren Wissens- und Datengrundlage zu ermöglichen.
Bereits am 24. März diskutierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier deshalb mit führenden Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, so mit Vertretern des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Bundesbank, des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi und der Wirtschaftsforschungsinstitute. Im Vordergrund standen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie mögliche Gegenmaßnahmen. Bundesminister Altmaier: „Das Coronavirus stellt uns alle vor unvorhergesehene und massive Herausforderungen. Hier müssen wir klug agieren. Das Bundeswirtschaftsministerium ist daher in ständigem Austausch mit der Wissenschaft, um ein klares Bild über Szenarien der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu haben.“
Auch die wissenschaftliche Debatte folgt den Erfordernissen der Pandemiebekämpfung: Gespräche finden typischerweise als Telefon- oder Videokonferenz statt und digitale Foren wie Twitter werden intensiv genutzt. Neben dem direkten Dialog mit der Wissenschaft profitiert das Bundeswirtschaftsministerium von zahlreichen wissenschaftlichen Analysen und Gutachten. Insbesondere hat der Sachverständigenrat am 31. März ein Sondergutachten veröffentlicht, das verschiedene Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der Pandemie umreißt. Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben am 8. April ihre Gemeinschaftsdiagnose vorgelegt und darin die konjunkturellen Auswirkungen der Epidemie beleuchtet. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi beschäftigt sich intensiv mit den aktuellen erausforderungen.
Nicht zuletzt macht die Pandemie eine grenzüberschreitende Koordinierung gesundheits- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind auch die Diskussionen mit dem Deutsch-Französischen Rat der Wirtschaftsexperten von besonderem Wert.
Am 1. April 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundespräsidenten die Berufung von Frau Prof. Dr. Monika Schnitzer und Frau Prof. Dr. Veronika Grimm in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) vorzuschlagen. Die Verstärkung des Sachverständigenrates ist auch angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr zu begrüßen. Politische Entscheidungsträgerinnen und -träger sind in diesen wirtschaftspolitisch herausfordernden Zeiten ganz besonders auf fundierte wirtschaftswissenschaftliche Politikberatung angewiesen.
Kompetenz des Sachverständigenrates wird in zentralen Zukunftsfeldern gestärkt
Monika Schnitzer ist seit 1996 Professorin für Komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mit ihren Forschungsschwerpunkten in den Bereichen Handels- und Außenwirtschaftspolitik sowie Innovations- und Wettbewerbspolitik deckt sie ein für den SVR wichtiges Themenspektrum ab. Zudem verfügt sie – unter anderem durch ihre Tätigkeit als ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Expertenkommission „Forschung und Innovation“ sowie als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – über vielfältige Erfahrungen in der Politikberatung.
Veronika Grimm ist seit 2008 Professorin für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie, an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen der Energieökonomie und des Energiemarktdesigns. Damit stärkt sie die Kompetenzen des SVR auch in der Energie- und Klimapolitik. Sie verfügt ebenfalls über vielfältige Erfahrung in der Politikberatung, unter anderem durch ihre Tätigkeit im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen sowie als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Frau Schnitzer wird bis zum 28. Februar 2025 berufen. Sie folgt auf Herrn Prof. Christoph M. Schmidt (Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen, Ruhr-Universität Bochum), dessen Mandat Ende Februar nach insgesamt elfjähriger Tätigkeit im SVR ausgelaufen ist. Er war zudem seit 2013 Vorsitzender des Sachverständigenrates. Frau Grimm übernimmt das Mandat von Frau Prof. Dr. Isabel Schnabel, die zum 1. Januar 2020 in das Direktorium der Europäischen Zentralbank berufen wurde. Ein SVR-Mandat erstreckt sich jeweils auf fünf Jahre. Ihre Amtsperiode läuft damit bis zum 28. Februar 2022.
Sachverständigenrat ist nun wieder voll besetzt
Die Bundesregierung begrüßt, dass der Sachverständigenrat nun durch die Berufung von zwei ausgezeichneten Wirtschaftswissenschaftlerinnen auch die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erfüllt. Mit der Berufung der beiden Professorinnen ist der SVR wieder voll besetzt.