Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit spielt für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft eine gewichtige und facettenreiche Rolle.

Illustration zum Thema "Vier Bereiche, eine Ratsformation"

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Der Rat der Europäischen Union (EU) ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung der EU verantwortlich. Je nach Thema tagt er in unterschiedlichen Ratsformationen. Die Bundesministerien nehmen die Sitzungen des Rates der EU entsprechend ihrer Zuständigkeit für die jeweiligen Themen wahr. Es können auch mehrere Ressorts für eine Ratsformation zuständig sein. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit (WBF-Rat) ist eine dieser Ratsformationen. Er hat die Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in der EU zu stärken. Sein Portfolio ist breit. Es umfasst die Politikbereiche Binnenmarkt, Industrie und kleine und mittlere Unternehmen, Forschung und Innovation sowie Raumfahrt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist zuständig für die Bereiche Binnenmarkt, KMU, Industrie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Bereich Forschung und Innovation.

All diese Felder sind entscheidend für eine wettbewerbsfähige wirtschaftliche Entwicklung in der Europäischen Union, wobei Ausgangspunkt stets der europäische Binnenmarkt als zentrales Element unserer Wettbewerbsfähigkeit ist. Hinzu kommt das übergreifende Thema der besseren Rechtssetzung, und auch die Wettbewerbs- und Beihilfenpolitik muss stets mitgedacht werden, damit die Vorteile des europäischen Binnenmarktes von den Wirtschaftsakteuren bestmöglich genutzt werden können.

Ein wettbewerbsfähiger EU-Binnenmarkt als Herzensangelegenheit

Der europäische Binnenmarkt ist das wirtschaftliche Herz von Europa. Die COVID-19-Pandemie hat den Europäerinnen und Europäern deutlich vor Augen geführt, mit welcher Selbstverständlichkeit die Vorzüge eines funktionierenden Binnenmarkts in den Alltag integriert wurden. Doch mit Beginn der Pandemie in Europa wurden diese Selbstverständlichkeiten zu täglichen Herausforderungen: kilometerlange Staus an den Binnengrenzen der EU, lange Umwege, unterbrochene Lieferketten und Gesundheitseinrichtungen, die auf die dringend benötigte Arbeitskraft von grenzüberschreitendem Gesundheitspersonal verzichten mussten. Zur Eindämmung der Pandemie wurde der freie Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen in Europa aus Gründen des Gesundheitsschutzes stark eingeschränkt und damit Europa im Herzen getroffen.

Formale Räte und informelle Treffen

Der Wettbewerbsfähigkeits-Rat (WBF-Rat) tritt regelmäßig zweimal während einer Ratspräsidentschaft zu formalen Ratssitzungen zusammen. Während der deutschen Ratspräsidentschaft sind formale WBF-Räte für den 24. September und 19. November 2020 in Brüssel angesetzt. Ratsschlussfolgerungen werden verabschiedet, wenn der Rat einen politischen Standpunkt zu einem für ihn wichtigen Thema zum Ausdruck bringen möchte. Sie haben zwar keine rechtliche Bindungswirkung, können jedoch eine erhebliche politische Wirkung entfalten.

Neben den formalen Ratstagungen finden einmal pro Präsidentschaftshalbjahr informelle Treffen der zuständigen Ministerinnen und Minister statt. Sie dienen primär dem offenen und allgemeinen Austausch über die künftige strategische Ausrichtung des Rates oder der Vorbereitung von Debatten zu umstrittenen Themen. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist ein informelles Treffen der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und Minister (Binnenmarkt, Industrie) für den 22./23. Oktober 2020 in Königswinter bei Bonn geplant.

Weitere Informationen zur Arbeit des WBF-Rats finden sich unter: t1p.de/Der-Rat-Wettbewerbsfaehigkeit

Daher steht in Europa die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts ganz oben auf der „To-do-Liste“. Ausgangspunkt dafür ist der schrittweise Abbau von krisenbedingten Hindernissen. Zugleich hat die Krise deutlich gemacht, dass es an der Zeit ist, den Blick stärker in Richtung Zukunft zu richten, um Europa rechtzeitig für künftige Krisen zu wappnen. Dabei ist entscheidend: Ein funktionierender, gestärkter und zukunftsfähiger Binnenmarkt muss am Grundgedanken der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet werden, um die großen und kleinen Wirtschaftsakteure gleichermaßen mitzunehmen.

Um der Bedeutung des Binnenmarktes für die europäische Wirtschaft Rechnung zu tragen, sind für den WBF-Rat im September sogenannte Ratsschlussfolgerungen zu verschiedenen Themen geplant. Ziel ist es, den Stellenwert des Binnenmarkts für wirtschaftliche Erholung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit aufzuzeigen und der Binnenmarktpolitik eine klare Richtung zu geben.

Modernes EU-Wettbewerbsrecht, den Wandel begleitende Beihilfepolitik und bessere Rechtsetzung als Stützen eines wettbewerbsfähigen Binnenmarkts

Das europäische Wettbewerbsrecht muss auch im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung einen effektiven Wettbewerb und verbraucherfreundliche Innovationen gewährleisten. Aktuell liegen verschiedene Initiativen der EU-Kommission zur Modernisierung des EU-Wettbewerbsrechts auf dem Tisch. So hat die EU-Kommission im Juli ein sog. „Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten“ (sog. Level Playing Field Instrument) veröffentlicht. Die Vorschläge sollen gewährleisten, dass europäische Unternehmen im Binnenmarkt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Wettbewerbern aus Drittstaaten konkurrieren. EU- Firmen unterliegen aktuell strengen Regeln für staatliche Beihilfen, während Unternehmen aus Drittländern oft erhebliche Subventionen erhalten dürfen. Das verzerrt die Wettbewerbsbedingungen bei europäischen öffentlichen Ausschreibungen oder beim Aufkauf von Firmen. Nach öffentlichen Konsultationen bis Ende September sollen im vierten Quartal 2020 konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt und im WBF-Rat diskutiert werden.

Ein weiteres zentrales Instrument zur Sicherstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen ist das EU-Beihilfenrecht, das Unternehmen im europäischen Binnenmarkt vor Wettbewerbsverzerrungen durch unrechtmäßige staatliche Subventionierung von Konkurrenten schützt. Das Beihilferecht hat auch in der aktuellen Situation eine besondere Bedeutung. So sind derzeit staatliche Beihilfen erforderlich, um die Wirtschaft durch die Krise zu führen und grundsätzlich gesunden Unternehmen eine Überbrückung in die Zeit nach der COVID-19-Pandemie zu ermöglichen. Das europäische Beihilferecht setzt hierfür den Rahmen. Die Europäische Kommission hat mit der zeitigen Vorlage des Vorübergehenden Beihilferahmens (sog. „temporary framework“) zügig auf die Corona- Krise reagiert und diesen Rahmen in weiteren Schritten in enger Abstimmung mit den EU- Mitgliedstaaten weiterentwickelt. Ziel ist es insbesondere, den WBF-Rat als wichtige Plattform zu nutzen, um die gute Zusammenarbeit weiter fortzusetzen. Nicht zuletzt muss sich die Beihilfenpolitik auch den Herausforderungen, die sich durch staatliche Subventionen für den grünen und digitalen Wandel stellen, annehmen und sie begleiten. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft liegt daher ein besonderer Fokus darauf, mit Hilfe einer gemeinsamen Beihilfenpolitik den digitalen und grünen Wandel sowie die notwendige Umstellung der Wirtschaft in Europa zu unterstützen.

In Kürze
Ein Eckpfeiler für eine bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau ist die Einführung einer ambitionierten „One in, one out"-Regel, die alle Politikfelder umfasst und den Erfüllungsaufwand begrenzt.

Darüber hinaus gilt es, die Anstrengungen für eine bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau auf EU-Ebene zu verstärken. Ein Eckpfeiler hierfür ist die Einführung einer ambitionierten „One in, one out"-Regel, die alle Politikfelder umfasst und den Erfüllungsaufwand begrenzt. Das bedeutet, dass jeder Euro an Belastung, der durch neue Regulierungen entsteht, mindestens durch den Abbau eines Euros an bestehenden Belastungen ausgeglichen wird. Ein weiterer Eckpfeiler ist der verstärkte Einsatz von Reallaboren und Experimentierklauseln, die den Rechtsrahmen flexibler und somit innovationsfreundlicher und resilienter gegenüber Schocks machen. Die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln ist für den WBF-Rat im November geplant.

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Europäische Industrie als Teil der Lösung und Innovationstreiber

Für die wirtschaftliche Entwicklung der EU spielt die Industrie eine besondere Rolle. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird eine aktivierende Industriepolitik ein zentrales Thema werden. Im Fokus stehen dabei die bevorstehenden grünen und digitalen Transformationsprozesse sowie eine Stärkung der Resilienz von Industrieunternehmen. Die Verbindung von Ökologie und Ökonomie im Sinne einer „clean economy“ muss insbesondere von und mit der Industrie bewerkstelligt werden. Investitionen in innovative Zukunftstechnologien bieten erhebliches Potenzial, um den Übergang zu einer klimaneutralen Industrie voranzutreiben und dem im Europäischen Grünen Deal festgeschriebenen Ziel einer klimaneutralen europäischen Wirtschaft näher zu kommen.

Eine der Schlüsseltechnologien ist grüner Wasserstoff: Im Juli 2020 wurde deshalb die Wasserstoff-Industrieallianz gegründet. Mit Hilfe solcher technologiespezifischer Industrieallianzen, die in Europa Unternehmen, Politik und Wissenschaft gemeinsam organisieren, soll die Diskussion um technologische Souveränität und strategische Allianzen mit dem Ziel eines europäischen Mehrwertes weiter vorangebracht werden. Für eine europäische Zusammenarbeit in der industriellen Produktion sollen weitere „Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse“ (so genannte „IPCEI“ für: Important Projects of Common European Interest) angestoßen werden – neben der Wasserstofftechnologie vor allem in den Bereichen Batteriezellen und Mikroelektronik

Zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für den europäischen Mittelstand

In den rund 25 Millionen KMU in der EU arbeiten rund 97,7 Millionen Menschen; zwei von drei Arbeitsplätzen (66,6 %) entfallen auf KMU. Sie bieten sektorenübergreifende Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und leisten so auch einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. KMU bilden die wirtschaftliche Basis und sind zugleich für unser soziales Gefüge unverzichtbar. Daher ist es wichtig, dass die Diskussion über zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für den europäischen Mittelstand auch im WBF-Rat geführt wird.

In Kürze
Kleine und mittelständische Unternehmen bilden die wirtschaftliche Basis und sind zugleich für unser soziales Gefüge unverzichtbar.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft setzt darauf, neben staatlicher Unterstützung bei der Bewältigung der unmittelbaren Krisenfolgen durch Zuschüsse und Liquiditätsspritzen auch langfristig die Resilienz und Wirtschaftskraft der Unternehmen zu stärken – von A wie Arbeitnehmerfreizügigkeit und Abbau von Zollvorschriften bis Z wie Zugang zu internationalen Märkten. Weitere Themen der europäischen Mittelstandspolitik sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen durch eine unternehmensfreundliche Verwaltung, schnelles Internet, Datensicherheit und Datenzugang, durch die Förderung von Digitalisierung und Innovationen sowie durch eine breite Mittelstandsfinanzierung.

Faire Wettbewerbsbedingungen für die globale Raumfahrtwirtschaft

Der letzte Politikbereich des WBF-Rats, für den das BMWi zuständig ist, betrifft die Raumfahrt. Ein Pfeiler der deutschen Raumfahrtpolitik sind die Raumfahrtprogramme der EU. Bislang waren die EU-„Flaggschiffprogramme“ Galileo zur Navigation und Copernicus zur Erdbeobachtung unabhängige Programme. Im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen, der das EU-Budget für die nächsten sieben Jahre festlegt, sollen diese Programme ab 2021 zum ersten Mal in einem übergreifenden EU-Raumfahrtprogramm zusammengeführt werden. Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten sich auf einen neuen Rechtsakt einigen: die Verordnung über die EU-Raumfahrtprogramme. Um einen reibungslosen Übergang in das neue EU-Raumfahrtprogramm sicherzustellen, ist daher ein Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Offen sind hier unter anderem noch Haushaltsfragen, die Drittstaatenkooperation sowie Sicherheitsfragen und die Frage, welche Institutionen bei der Umsetzung mitwirken.

Die deutsche und europäische Raumfahrtindustrie ist besonders auf freie internationale Märkte und faire Rahmenbedingungen angewiesen. Denn Raumfahrt ist heute stärker denn je international vernetzt und von hohen wechselseitigen Abhängigkeiten geprägt. Daher verfolgt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zusätzlich die Initiative „Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die globale Raumfahrtwirtschaft“. Diese soll anlässlich des gemeinsamen Weltraumrats der EU und der Europäischen Weltraumorganisation ESA am 20.11.2020 verabschiedet werden.

Ausblick: „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“

Es gibt viele gute Gründe zu sagen, dass die Gründung der EU die beste Idee war, die die Europäerinnen und Europäer im 20. Jahrhundert hatten. Dank der EU leben eine halbe Milliarde Europäerinnen und Europäer seit der europäischen Einigung in Frieden und Freiheit. Der Binnenmarkt gehört zu den größten zusammenhängenden Wirtschaftsräumen in der Welt und ist damit zugleich ein Wohlstandsversprechen für alle Menschen, die in der EU leben und arbeiten. Die deutsche Ratspräsidentschaft ist eine Verpflichtung, dieses Jahrhundertprojekt ambitioniert und zukunftsorientiert weiterzuverfolgen. Aktuell stellt zudem die COVID19-Pandemie eine besondere Herausforderung dar. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht daher unter dem Motto: „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ Der Wettbewerbsfähigkeitsrat ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten, Europa mit dem Ziel einer wettbewerbsfähigen, digitalen, grünen und nachhaltigen Zukunft gemeinsam gestärkt aus der Krise zu führen.

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Kontakt:
Luisa Gillert
Referat: EU-Binnenmarkt, SOLVIT-Stelle
schlaglichter@bmwi.bund.de