Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Bis zu 80 % der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung werden vom BMWi übernommen. Dazu ist zum 1. Januar 2021 die neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) in Kraft getreten. Diese Richtlinie bündelt die bis Ende 2020 bestehenden Richtlinien zur Förderung der „Energieberatung im Mittelstand“ und zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“.
In Kürze
Ziel ist auch, erneuerbare Energien stärker bei der Planung zu berücksichtigen.
Eine geförderte Energieberatung hilft Unternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, ihre Energieeffizienz zu steigern und auch den Einsatz erneuerbarer Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Vorhandene Effizienzpotentiale in Verwaltungs- oder Betriebsgebäuden sowie Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen sollen genutzt werden – zum jeweils günstigsten Zeitpunkt. Eine Energieberatung zeigt die Möglichkeiten für wirtschaftliche Investitionen auf, mit denen nicht nur das Klima geschont, sondern auch die Energiekosten nachhaltig gesenkt werden können.
Alternativ oder zusätzlich kann eine sogenannte Contracting-Orientierungsberatung in Anspruch genommen werden. Gebäudeeigentümer werden hier von erfahrenen Experten beraten. Beim Contracting übernimmt ein Energiedienstleister die energetische Sanierung und das Energiemanagement. Seine Kosten refinanziert er über die gesparten Energiekosten und garantiert die Einsparungen vertraglich. Darüber hinaus informiert der Energieberater über Fördermöglichkeiten für die nachfolgenden energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Die anderen Fördermöglichkeiten beziehen sich nicht auf die anderen Fördermodule, sondern auf darüber hinausgehende Fördermöglichkeiten.
Wer ist der passende Energieberater und wie wird die Förderung beantragt?
Die Energieberatung muss ein qualifizierter Experte durchführen. Ein geeigneter förderfähiger Energieberater in der Nähe ist über die Energieeffizienzexperten-Liste für Förderprogramme des Bundes (EEE-Liste; geführt über die Deutsche Energie-Agentur dena) zu finden.
Der Weg zur Förderung ist einfach: Nachdem der Energieberater einen Kostenvoranschlag erstellt hat, kann der Zuschuss online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Das kann auch der Energieberater übernehmen, wenn dieser für das Förderverfahren bevollmächtigt wird. Somit entsteht für das Unternehmen, die Kommune oder die gemeinnützige Organisation kaum Aufwand in der Verwaltung.
Die Beratung muss nach Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten ausgeführt werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen eingereicht wurden.
Module
Welche Beratungen stehen zur Auswahl?
Das Förderprogramm stellt verschiedene Beratungsmodule zur Verfügung. Die Beratungsmodule unterscheiden sich nach Art und Umfang der Beratung:
Modul 1: Sanierungs- und Neubaukonzepte für ein Nichtwohngebäude gemäß der DIN V 18599. Die genaue Förderhöhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes (NWG) ab und beträgt maximal 8.000 €.
Modul 2: Durchführung eines Energieaudits, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen. Dies entspricht einem Audit gemäß DIN EN 16247. Die Förderung beträgt je nach Höhe der jährlichen Energiekosten bis zu 6.000 € bzw. 1.200 €.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatungen, mit deren Hilfe die umfassende Sanierung ganzer Gebäudegruppen einer Kommune oder eines Unternehmens überprüft wird und die Zusammenarbeit mit einem geeigneten Dienstleister zu deren Durchführung vorbereitet wird. Die Förderung beträgt je nach Höhe der jährlichen Energiekosten bis zu 10.000 € bzw. 7.000 €.