IPCEI – Gemeinsam, europäisch und hoch innovativ

Die EU-Mitgliedstaaten haben seit 2014 aufgrund einer Mitteilung der Europäischen Kommission (2014/C 188/02, sog. IPCEI- Mitteilung) die Möglichkeit, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht paneuropäische strategische Investitionsprojekte – sog. „Important Projects of Common European Interest“ (kurz: IPCEI) – mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Diese wichtigen Vorhaben im gemeinsamen europäischen Interesse erweisen sich als vielversprechendes Instrument, um große, komplexe Investitionsvorhaben von Unternehmen aus mehreren europäischen Mitgliedstaaten mit Spill-Over-Effekten für den gesamten Binnenmarkt auf den Weg zu bringen.

Die Investitionsprozesse bei den IPCEI sind privatwirtschaftlich getrieben und finanziert. Die Mitgliedstaaten, die Fördermittel bereitstellen, bringen sich durch die wettbewerblichen Ausschreibungen als Impulsgeber ein, nicht jedoch als eigenständige Marktteilnehmer. Ein derartiger Ansatz einer aktivierenden Industriepolitik reiht sich ein in die „Industriestrategie 2030“ von Bundesminister Peter Altmaier ebenso wie in seine Mittelstandsstrategie. Industriepolitisches Ziel ist dabei, die Stärkung innovativer Schlüsseltechnologien zu unterstützen. Auf diese Weise sollen sogenannte strategische Wertschöpfungsketten sowie technologische Innovationsfähigkeit und Souveränität in Europa langfristig gestärkt werden.

Welche Vorhaben können ein IPCEI werden: Voraussetzungen und Verfahren

In ihrer IPCEI-Mitteilung hat die EU-Kommission dargelegt, welche Kriterien sie bei der rechtlichen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit staatlicher Beihilfen zur Förderung von IPCEI zugrunde legt.

Danach muss ein IPCEI

  • einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Europäischen Union leisten,
  • von mehreren Mitgliedstaaten in Kooperation durchgeführt werden,
  • eine eigene Ko-Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen vorsehen und
  • positive Spill-Over-Effekte in der gesamten EU bewirken.
Neueste innovative Technik für industrielle Nutzung
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Mit dem Beihilfeverfahren der IPCEI können „erste gewerbliche Nutzungen“ („First industrial deployment“, kurz: FID) innovativer Techniken gefördert werden – das sind in der Regel Produktionen auf industrieller Skala, die auf dem neuesten Stand der Technik basieren. Voraussetzung für diese IPCEI ist es daher, dass sehr ehrgeizige Ziele in Bezug auf die industrielle Umsetzung von Forschung und Innovation verfolgt werden und die Projekte deutlich über den bislang üblichen internationalen Stand der Technik in dem betreffenden Sektor hinausgehen.

In Kürze Die nächsten IPCEI sollen in den Zukunftstechnologien Wasserstoff, Mikroelektronik und Cloud-Computing entstehen.


Die aktuelle IPCEI-Mitteilung wird bis Anfang 2022 überarbeitet. Das von der EU-Kommission initiierte Konsultationsverfahren für deren Neuauflage ist beendet. Das BMWi setzte sich dabei für eine Beschleunigung der Genehmigungen und zugleich mehr Transparenz der Koordinierungsverfahren ein.

Der Einstufung eines Projekts als IPCEI geht ein detailliertes und aufwendiges beihilferechtliches Prüfungsverfahren voraus. Sofern die EU- Kommission die Genehmigung erteilt, können Investitionsprojekte mit bis zu 100 % der beihilferechtlich anerkannten Kosten (dieses sind im Wesentlichen die Kosten für die innovativen Anteile der Investitionen) gefördert werden. Auf der Grundlage von Notifizierung und Beihilfegenehmigung können in den einzelnen Mitgliedstaaten Zuwendungen national bewilligt werden. Allerdings steht die IPCEI-Förderung i.d.R. unter dem Vorbehalt eines „Rückforderungsmechanismus“ (sog.claw-back clause“): Sollten die in die Ermittlung der Förderlücke eingehenden Erlöse ex-post deutlich höher ausfallen als veranschlagt, so wird die Zuwendung rückwirkend entsprechend reduziert. Die Ermittlung der definitiven Zuwendungshöhe erfolgt mehrere Jahre nach Ende der FID- Phase; dann können theoretisch bis zu 100 % der Zuwendung zurückgefordert werden.

Grafik IPCEI-Verfahren – Gründsätzliche Schritte und Parallele Prozesse
In Kürze Das BMWi sieht IPCEI als Teil einer aktivierenden Industriepolitik.

Bereits erfolgreich genehmigte IPCEI und weitere Vorhaben in Planung

Das erste IPCEI im Bereich der Mikroelektronik hat die EU-Kommission am 18.12.2018 beihilferechtlich genehmigt. Es wird durch Deutschland koordiniert und zusammen mit Unternehmen aus Frankreich, Italien, Großbritannien und Österreich realisiert. Das BMWi stellt hierfür bis 2023 eine Milliarde Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die fünf Themenschwerpunkte energieeffiziente Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und neue Werkstoffe bilden die gesamte Wertschöpfungskette ab.

Im Bereich der Mikroelektronik arbeitet das BMWi zusammen mit zahlreichen EU-Mitgliedstaaten bereits an einem zweiten IPCEI. Dieses soll die Wertschöpfungskette in den Bereichen Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien stärken, insb. bei bestehenden europäischen Abhängigkeiten von Drittstaaten (z. B. bei Hochleistungsprozessoren und Spezialchips für KI und autonomes Fahren).

Um die innovative automobile Wertschöpfung am Standort Deutschland zu sichern, fördert das BMWi zudem die Batterieforschung und industrielle Pilotierung der Batterieproduktion mit knapp drei Milliarden Euro in zwei IPCEIs zur „Batteriezellfertigung“. Über 9.000 qualifizierte wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sollen allein durch diese beiden IPCEIs in Deutschland entstehen.

Im Hinblick auf Wasserstofftechnologien und -systeme will das BMWi nun mit dem nächsten groß angelegten IPCEI zeigen, dass Wirtschaftswachstum und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Wasserstofftechnologien eröffnen wichtigen Grundstoffindustrien wie der Stahlerzeugung oder der Chemieindustrie die Möglichkeit zur Dekarbonisierung. Hierfür wollen BMWi, BMVI und die Länder national bis zu 8,3 Milliarden Euro für entsprechende Investitionen zur Verfügung stellen. Perspektivisch könnte ein weiteres IPCEI für CO2-arme Produktionsmethoden die Transformationsprozesse in emissionsintensiven Branchen unterstützen.

Bis zu 8,3 Mrd. Euro sollen für Investitionen in Wasserstofftechnologien bereitgestellt werden.

An die Erfolge der bisherigen IPCEI will das BMWi auch mit Blick auf die digitale Souveränität der EU anknüpfen. Neben dem zweiten IPCEI zu Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien koordiniert das BMWi gemeinsam mit Frankreich und neun weiteren Mitgliedstaaten seit Herbst 2020 ein IPCEI zum Aufbau der nächsten Generation einer hochleistungsfähigen Cloud-Edge Infrastruktur und der dazugehörigen Dienste in Europa. Künftig werden 80 % der Daten beim Anwender, in der Produktion, im Sensor usw. anfallen und direkt in der Edge vor Ort verarbeitet werden. Heute sind dezentrale Edges und zentrale Clouds unzureichend verbunden und wenig interoperabel. Deswegen soll der Austausch und die Verarbeitung großer Datenmengen in Echtzeit von der Edge bis zur Cloud möglich werden. Dabei setzt das BMWi mit den GAIA-X Föderationsdiensten auf eine volle Synchronisierung. Dies ist z.B. für Industrie 4.0- Anwendungen erforderlich und soll der Industrie ermöglichen, das Potenzial von künstlicher Intelligenz in Zukunft stärker zu nutzen. Zudem könnte hierdurch die Skalierbarkeit von industriellen B2B-Plattformen (Manufacturing-Plattformen) in Deutschland und der EU verbessert werden

KONTAKT

DR. KATHARINA HUFGARD
Referat: Grundsatzfragen der Industriepolitik

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