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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat sein aktuelles Jahresgutachten „Transformation gestalten: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ am 10. November 2021 an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der SVR legt mit dem Jahresgutachten auch seinen nunmehr dritten Produktivitätsbericht als Nationaler Ausschuss für Produktivität im europäischen Kontext vor.

Der SVR ist das zentrale wirtschaftspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963. Die Aufgabe des Rates ist die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und Entwicklung in Deutschland. In seinem Jahresgutachten, das bis zum 15. November eines jeden Jahres vorzulegen ist, untersucht der SVR u. a., wie die Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und stetiges und angemessenes Wachstum) erreicht werden können. Die Bundesregierung nimmt im Jahreswirtschaftsbericht, der im Januar des jeweils folgenden Jahres vorgelegt wird, Stellung zum Gutachten.

Das aktuelle Gutachten setzt sich intensiv mit der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft auseinander. Der SVR betont dabei die Chancen, die im Strukturwandel liegen.

Angebotsseitige Engpässe verzögern die konjunkturelle Erholung

Der SVR sieht die konjunkturelle Erholung in Deutschland u. a. durch weltweite Lieferengpässe gedämpfter als noch im März erwartet. Er rechnet aber damit, dass das Wachstum wieder anzieht, wenn sich im kommenden Jahr die private Nachfrage nach Dienstleistungen und die Industrieproduktion normalisieren. Auch bei der Nachfrage nach Arbeitskräften sieht der SVR Anzeichen für eine Normalisierung. Für das laufende Jahr erwartet der SVR ein Wachstum beim Bruttoinlandsprodukt von 2,7 %, gefolgt von einem kräftigen Wachstum im kommenden Jahr in Höhe von 4,6 %. Damit ist er etwas optimistischer als die Bundesregierung, die in ihrer Herbstprojektion ein Wachstum von 2,6 % im laufenden Jahr und 4,1 % im kommenden Jahr erwartet. Aus Sicht des SVR dürfte das Vorkrisenniveau Anfang 2022 wieder erreicht werden.


2,7% Wachstum beim BIP sieht der SVR für das laufende Jahr.

Für das laufende Jahr rechnet der SVR mit einer Verbraucherpreisinflation von 3,1 %, für das kommende Jahr mit einem Rückgang auf 2,6 %. Als Gründe für die erhöhten Inflationsraten führt er die angebotsseitigen Lieferengpässe und die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise an. Der SVR warnt vor dem Risiko, dass sich die höhere Inflation verfestigen könnte, auch wenn er dafür aktuell keine Anzeichen sieht.

Grafik zur Wachstumsprogmose des Sachverständigenrats für Deutschland und Euroraum
Grafik zu den Frachtkosten und Materialengpässe

Chancen der Datenökonomie nutzen, Strukturwandel unterstützen

Aus Sicht des SVR gilt es, gerade angesichts des demographischen Wandels künftige Wachstumspotenziale zu heben. Der Datenökonomie misst er dabei eine hervorgehobene Bedeutung zu. Der SVR stellt verschiedene Vorschläge in den Bereichen Wettbewerb, Verbraucherschutz, Datensicherheit und öffentliche Datenbereitstellung vor, um die Rahmenbedingungen für eine datenbasierte Wirtschaft zu verbessern. Die Pandemie habe die Digitalisierung vorangetrieben – diesen Schwung gelte es weiterhin zu nutzen.


Um 4,6% wird das BIP 2022 nach Einschätzung des SVR wachsen.

Auch die durch die Unterstützungsmaßnahmen während der Pandemie verlangsamte Reallokationsdynamik auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmenssektor, d. h. der Wechsel von Arbeitskräften zwischen Unternehmen und Branchen und der Marktein- und austritt von Unternehmen, solle gezielt angeregt werden. Um Beschäftigte zu beruflichen Wechseln zu befähigen, schlägt der SVR ein Weiterbildungsgesetz vor. Vor allem Geringqualifizierte sollten dabei im Fokus stehen. Der SVR regt zudem an, für Kleinst- und Kleinunternehmen das Insolvenzrecht anzupassen, um die Chancen für eine Restrukturierung zu verbessern.


Vorsichtiger Optimismus: Anfang 2022 dürfte das wirtschaftliche Vorkrisenniveau wieder erreicht werden.

Um das Arbeitskräftepotenzial und das Angebot an Fachkräften zu erhöhen, sollte aus Sicht des SVR die Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden, insbesondere mit Blick auf die geleistete Arbeitszeit, gestärkt werden. Dazu könne insbesondere eine Reform des Ehegattensplittings beitragen.

Fiskalpolitik normalisieren, zukunftsgerichtete Investitionen ermöglichen

Aus Sicht des SVR war die expansive Fiskalpolitik in der Corona-Pandemie angemessen; die Hilfsmaßnahmen sollten jetzt aber auslaufen. Die Schuldenbremse könne spätestens ab 2023 wieder eingehalten werden. Um den fiskalischen Spielraum in konjunkturschwachen Zeiten zu bewahren, stellt der SVR einen gestreckten Tilgungsplan zur Diskussion, der am Potenzialwachstum der vergangenen 25 Jahre ausgerichtet ist und einen konjunktursensiblen Faktor enthält. Damit würde sich der Tilgungszeitraum der während der Corona-Pandemie aufgenommenen, über die Schuldenbremse hinausgehenden Kredite von 20 auf 29 Jahre verlängern.

Die Transformation erfordert in den kommenden Jahren laut SVR beträchtliche private wie öffentliche Investitionen. Es gelte daher umso mehr, Hemmnisse bei der Umsetzung zukunftsorientierter Ausgaben abzubauen.

Dazu zählt der SVR aufwendige Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren, einen schlechten Abfluss von Investitionsmitteln des Bundes sowie Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und in der kommunalen Verwaltung.

Der SVR legt im Gutachten zwei verschiedene Sichtweisen zur Mobilisierung und Finanzierung von Investitionen vor: Zwei Mitglieder des Sachverständigenrates, Prof. Veronika Grimm und Prof. Volker Wieland, argumentieren, dass der Fokus stärker auf geeigneten Rahmenbedingungen für private Investitionen liegen solle, die rund 90 % der Gesamtinvestitionen ausmachen. Durch Fokussierung und Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt, etwa bei schädlichen Subventionen, könnten ausreichend Spielräume für öffentliche Investitionen geschaffen werden. Die beiden anderen Mitglieder des Sachverständigenrates, Prof. Monika Schnitzer und Prof. Achim Truger, sprechen sich dafür aus, Möglichkeiten kreditfinanzierter Investitionen im Rahmen der Schuldenbremse auszuloten, solange eine grundgesetzliche Änderung der Schuldenbremse nicht in Sicht sei. Sie halten zudem eine gezielte Privilegierung öffentlicher Investitionen im Rahmen der Schuldenbremse für sinnvoll.


Auf 2,6% dürfte die Verbraucherpreisinflation laut SVR 2022 zurückgehen.

Auch in Bezug auf die europäischen Fiskalregeln stellt der SVR zwei Positionen zur Diskussion: Grimm und Wieland sehen die bestehenden Regeln als ausreichend flexibel an; mit Blick auf die wirtschaftliche Erholung solle die allgemeine Ausweichklausel spätestens 2023 nicht mehr gelten. Schnitzer und Truger regen an, länderspezifische Schuldenziele bzw. Abbaupfade und gegebenenfalls eine (gedeckelte) Privilegierung investiver Ausgaben in den Schuldenabbauregeln zu verankern, da andernfalls die notwendigen Konsolidierungsanstrengungen für manche Mitgliedsstaaten zu groß sein könnten.

Chancengleichheit durch bildungspolitische Maßnahmen verbessern

Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag befasst sich der SVR alle zwei Jahre verstärkt mit verteilungspolitischen Themen, so auch in diesem Jahr. Seine Analysen bestätigen, dass die Unterstützungsprogramme in der Pandemie gewirkt haben: So seien zwar die Markteinkommen im Jahr 2020 ungleicher ausgefallen als zuvor, die Verteilung bei den verfügbaren Einkommen sei jedoch aufgrund von Unterstützungsleistungen aktuellen Daten zufolge nicht ungleicher ausgefallen. Nichtsdestotrotz seien einzelne Bevölkerungsgruppen besonders betroffen gewesen, insbesondere geringfügig Beschäftigte, Geringqualifizierte und Selbständige. Konkret regt der SVR an, die Absicherungsmöglichkeiten von Selbständigen in der Arbeitslosenversicherung attraktiver auszugestalten.


In Kürze: Analysen bestätigen: Corona-Hilfsprogramme haben gewirkt.

Der SVR betont, dass der Bildungsbereich besonders von der Pandemie betroffen sei. Gerade mit Blick auf die Chancengleichheit bedürfe es daher großer Anstrengungen und struktureller bildungspolitischer Maßnahmen, um die Lernrückstände insbesondere leistungsschwächerer Kinder und Jugendlicher wieder auszugleichen und die Qualität im Bildungssystem zu erhöhen.

Grafik zum weltweiten Kohleabbau

Auch auf dem Ausbildungsmarkt habe die Pandemie Spuren hinterlassen. So sei es schwieriger gewesen, offene Stellen und Bewerberinnen und Bewerber zusammenzubringen. Für leistungsschwache Jugendliche schlägt der SVR vor, durch eine vorangehende schulische Berufsausbildung den Übergang in die betriebliche Ausbildung zu erleichtern.

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Internationale Klimakooperation stärken

Der SVR betont, dass Klimapolitik eine globale Herausforderung darstelle. Wirksamer Klimaschutz bedürfe daher einer verstärkten internationalen Kooperation. Ein „Klimaclub“ mit einem CO2-(Mindest-)Preis könne dazu beitragen, dass ambitionierte Staaten gemeinsam voranschreiten. Dabei könne zugleich Carbon Leakage verhindert werden, also die Verlagerung von Emissionen in Länder mit schwächeren Klimaschutzstandards durch eine Verlagerung der Produktion emissionsintensiver Güter. Auch Investitionsschutzabkommen und Handelsabkommen könnten nach Auffassung des SVR wichtige Elemente einer globalen Klimapolitik werden. Der SVR fordert, dass Deutschland und Europa sich verstärkt dafür einsetzen sollten, dass klimaschädliche Subventionen, die den Handel verzerren und klimafreundliche Innovationen verhindern, überall abgebaut werden.

Grafik zur weltweiten Gasförderung

Fortschritte bei der internationalen Kooperation könnten aus Sicht des SVR zudem durch einen Lastenausgleich zwischen Ländern, etwa durch Transfers an Entwicklungs- und Schwellenländer, Technologiekooperationen sowie den Aufbau klimafreundlicher Wertschöpfungsketten erreicht werden.

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Die bilateralen Energiepartnerschaften betrachtet der SVR als ein wichtiges Instrument zur Förderung des internationalen Klimaschutzes und zur Sicherung der Energieversorgung in Europa.


MEHR ZUM THEMA

Das Jahresgutachten ist abrufbar unter:

www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2021

Die Bundesregierung nimmt im Jahreswirtschaftsbericht zum Jahresgutachten Stellung. Dieser wird im Januar 2022 vorgelegt.

KONTAKT

DR. KATJA FUDER

Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

schlaglichter@bmwk.bund.de