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Die Bezeichnung „Made in Germany“ steht weltweit für eine hohe Qualität und Produktsicherheit. Um die Sicherheit von Produkten für Mensch und Umwelt zu erhöhen, gibt es das sogenannte System der Qualitätsinfrastruktur (QI). Es hilft dabei, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Erzeugnisse der deutschen Wirtschaft zu stärken. Damit werden nicht zuletzt Innovationen auf ihrem Weg in den Markt unterstützt.

Das QI-System hat viele Akteure

Im QI-System erarbeiten private und staatliche Akteure gemeinsam Normen und Prozesse für die Sicherheit von Produkten. Der Staat setzt dabei den rechtlichen Rahmen und überprüft die Einhaltung der Regeln. Die Ausgestaltung der Details und die Umsetzung liegen in den Händen der jeweiligen Fachexpertinnen und ­experten aus privatwirtschaftlichen und staatlichen Institutionen. Das Zusammenspiel aus öffentlichen und privaten Akteuren schafft Verlässlichkeit und bietet ausreichend Flexibilität für Innovationen und die Komplexität wirtschaftlicher Prozesse. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortet dabei fachübergreifend die deutsche QI-Politik. Für die QI in einzelnen Sektoren sind jeweils auch Fachministerien zuständig.

Im QI-System arbeiten private und staatliche Akteure zusammen an Normen für die Sicherheit von Produkten.

QI-Akteure in Deutschland sind das Deutsche Institut für Normung (DIN), die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE), die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und die Marktüberwachungsbehörden aus Bund und Ländern. Dazu kommen aus dem Geschäftsbereich des BMWK die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Physikalisch­Technische Bundesanstalt (PTB). In den Normungsgremien von DIN und DKE sowie bei Dialogen auf europäischer und internationaler Ebene engagiert sich eine Vielzahl von Expertinnen und Experten aus Unternehmen und Verbänden und anderen interessierten Kreisen.

In Kürze: Wettbewerb um die beste Qualität: Damit der internationale Handel läuft, setzt sich das exportstarke Deutschland für gemeinsame Regeln ein.

Gemeinsame Regeln für den internationalen Handel

Mit ihrer Exportstärke hat die deutsche Wirtschaft ein großes Interesse an gemeinsamen Regeln und Standards im internationalen Handel, die auf den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation (WTO) basieren. Gemeinsame Ansätze erleichtern den Handel und fördern den Wettbewerb um die beste Qualität. Demgegenüber können abweichende Anforderungen – zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur für Elektroautos – technische Handelshemmnisse darstellen. Im Dialog mit Handelspartnern setzt sich die Bundesregierung daher auch international für die Harmonisierung von Qualitätsinfrastrukturen ein.

Das BMWK führt Regierungsdialoge mit wichtigen Handelspartnern unter Beteiligung der Wirtschaft und Fachinstitutionen und bringt so die internationale Harmonisierung von QI voran. Eine der Initiativen ist das Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI).

Die Elemente des QI-Systems

Normung
Eine Norm hält Anforderungen für Produkte, Dienstleistungen, Technologien und Prozesse fest. So können diese kompatibel, qualitativ hochwertig und sicher produziert werden. Normen werden in einem transparenten, konsensbasierten Prozess in den anerkannten Normungsorganisationen entwickelt. Alle Akteure können ihr Fachwissen einbringen. Die Verwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Regulierungsbehörden können die Einhaltung als verpflichtend erklären. Dann wird die Norm zu einer technischen Vorschrift. Daneben gibt es Standards als technische Regeln, die meist wesentlich schneller entweder unter dem Dach eines Regelsetzers oder als Zusammenschluss von Unternehmen erarbeitet werden und sich im Markt etablieren.

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) sind die anerkannten nationalen Normungsorganisationen in Deutschland. Der Normungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN von 1975 regelt die Zusammenarbeit von Staat und Normung. Es besteht jedoch keine staatliche Fach- und Rechtsaufsicht. DIN und DKE sind privatwirtschaftlich organisiert.

Konformitätsbewertung und Akkreditierung
Die Konformitätsbewertung überprüft, ob Produkte und Dienstleistungen mit festgelegten Anforderungen übereinstimmen. Diese Anforderungen werden etwa durch Gesetze, Normen oder andere Vorschriften im Rahmen der technischen Regulierung definiert. Sie umfasst Tätigkeiten wie Inspektion, Zertifizierung, Kalibrierung und Prüfung. Konformitätsbewertungsstellen sind meist staatlich, können aber auch privat sein. Auch Stellen wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) übernehmen Konformitätsbewertungen im Bereich des gesetzlichen Messwesens. Für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) trifft dies in gleicher Weise im Bereich der technischen Sicherheit zu.

TÜV und DEKRA sind bekannte private Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland. Akkreditierungsstellen überprüfen diejenigen, die prüfen. Mit einem Netz von internationalen Vereinbarungen sorgt die Akkreditierung dafür, dass Konformitätsbewertungen weltweit vergleichbar sind. Akkreditierungen werden in der EU gemäß den jeweiligen Anforderungen und nach eingehender Prüfung von der national zuständigen Akkreditierungsstelle ausgestellt. Sie sind im gesamten Binnenmarkt gültig. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die alleinige Akkreditierungsstelle in Deutschland.

Metrologie
Messwerte stehen im Mittelpunkt der Konformitätsbewertung. Die Metrologie gewährleistet die Genauigkeit von Messergebnissen durch deren Vergleich mit nationalen Normen und durch die Kalibrierung von Messgeräten und -verfahren. Das internationale Einheitensystem (System of Units, SI) stellt sicher, dass Messergebnisse zuverlässig sind.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist das nationale Metrologieinstitut und die höchste Instanz für genaue und präzise Messungen in Deutschland.

Marktüberwachung und Produktsicherheit
Die Marktüberwachungsbehörden überprüfen stichprobenartig Produkte auf festgelegte Anforderungen (aus europäischem oder deutschem Recht) und ergreifen geeignete Maßnahmen gegen das Vorgehen der jeweiligen Wirtschaftsakteure (insbesondere Hersteller, deren Bevollmächtigte, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister). Bei gefährlichen Produkten können Marktüberwachungsbehörden auch die Rücknahme oder den Rückruf sowie die hoheitliche Warnung vor dem Produkt anordnen oder Sanktionen verhängen. Die Marktüberwachung trägt so zu sicheren Produkten und gleichen Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsakteure bei.

Der EU-Marktüberwachungsrahmen wird von den Mitgliedsstaaten umgesetzt. In Deutschland sind dafür die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. In einigen wenigen Bereichen übernehmen Bundesbehörden die Marktüberwachung, etwa die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Funkanlagen. Das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) des BMWK berät die Bundesregierung bei der Marktüberwachung und koordiniert sektorübergreifende Themen.

Das Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur des BMWK als Dialog- und Kooperationsplattform

Ziele des GPQI sind der Abbau technischer Handelshemmnisse, die Förderung der internationalen technischen Harmonisierung und die Verbesserung von Produktsicherheit und Verbraucherschutz. Das BMWK-Projekt dient als Dialog- und Kooperationsplattform, verbessert das gegenseitige Verständnis technischer Regularien, löst konkrete regulatorische Herausforderungen und generiert Rechtssicherheit für die deutsche Wirtschaft. In bilateralen Regierungsdialogen vereinbart das BMWK jährlich Arbeitspläne und setzt sie im GPQI um.

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Dabei geht es um Fragen wie: Welche Normen müssen bei der Konstruktion von Produkten beachtet werden? Wie überprüfen Zollbehörden im Exportmarkt die Konformität mit den Regeln? Können sich Unternehmen auf die Durchsetzung der Regeln verlassen?

Gemeinsames Verständnis von Qualität und Sicherheit international fördern.

Das BMWK bringt über das GPQI die beteiligten Ministerien in den Partnerländern und Expertinnen und Experten des öffentlichen und privaten Sektors zusammen. Die Regierungsdialoge profitieren vom Fachwissen der Akteure. Grenzüberschreitend wird so ein gemeinsames Verständnis von Qualität und Sicherheit gefördert.

In Kürze: Ziele des GPQI sind der Abbau technischer Handelshemmnisse, technische Harmonisierung und die Verbesserung von Produktsicherheit und Verbraucherschutz.

Die Regierungsdialoge mit den Handelspartnern China, Indien, Brasilien, Mexiko und Indonesien im GPQI setzt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vor Ort um. Daneben führt das BMWK auch mit den USA, Kanada und der Eurasischen Wirtschaftsunion Dialoge zur Normung und Qualitätsinfrastruktur; sie werden in Zusammenarbeit mit den Delegierten der Deutschen Wirtschaft und Auslandshandelskammern vor Ort organisiert. Darüber hinaus beteiligt sich das BMWK an EU-Twinning-Projekten und ähnlichen Kooperationen im Bereich der Qualitätsinfrastruktur.

Grafik Qualitätsinfrastruktur-Dialoge des BMWK – erster Teil
Grafik Qualitätsinfrastruktur-Dialoge des BMWK – zweiter Teil

Im Rahmen des GPQI haben deutsche QI-Institutionen – BAM, BNetzA, DAkkS, DIN, DKE, PTB und Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) – die Struktur und Prozesse des deutschen und europäischen QI-Systems in der BMWK­Publikation „Gemeinsam für Qualität und Sicherheit“ zusammengefasst. Die Publikation erläutert das System der Normung und Produktregulierung in Deutschland und der EU. Sie beschreibt die Voraussetzungen für den Marktzugang mit seinen Elementen aus grundlegenden Sicherheitsanforderungen, ihrer Konkretisierung durch Normen und der Konformitätsvermutung. Die Bestandteile des QI-Systems werden detailliert vorgestellt. Zwei Fallstudien mit Beispielprodukten – ein Toaster und ein Elektromotor – durchlaufen die einzelnen QI-Schritte praxisnah.

Das QI-System ist wichtig für den digitalen und ökologischen Wandel der Wirtschaft.

„Gemeinsam für Qualität und Sicherheit“ richtet sich damit an Interessierte, die bereits Berührungspunkte mit der QI­Welt hatten, aber auch an Leserinnen und Leser ohne Vorkenntnisse. Durch die Übersetzung in verschiedene Sprachen können Unternehmen aus Drittmärkten und internationale Handelspartner mehr über die Funktionsweise der QI in Deutschland und Europa erfahren. Die Publikation kann auf der Website des BMWK heruntergeladen werden.

In Kürze: Das QI-System kann Innovationen in Regeln und Prozesse übersetzen und damit in den Markt begleiten.

QI-System unterstützt Innovationen

Das QI-System spielt eine wichtige Rolle bei der digitalen und ökologischen Transformation der Wirtschaft. So kann es beispielsweise Lösungsansätze zur Operationalisierung von CO2-Fußabdrücken von Produkten beitragen. QI ist somit eine wichtige Säule der Innovationspolitik.


Die QI-Publikation „Gemeinsam für Qualität und Sicherheit“ des BMWK informiert zum deutschen und europäischen System der Qualitätsinfrastruktur.

Durch die breite Einbindung von Akteuren und Wissen ist das QI­System in der Lage, neue Entwicklungen und Innovationen in Regeln und Prozesse zu übersetzen und damit in den Markt zu begleiten. Dabei bilden Normen stets den aktuellen Stand der Technik ab und ermöglichen Innovationen. Eine aktive Rolle deutscher und europäischer Akteure in der konsensbasierten und wirtschaftsgetriebenen Normung gerade neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Quantencomputing unterstützt darüber hinaus die deutsche und europäische digitale Souveränität. Die Europäische Kommission hat Anfang Februar ihre Normungsstrategie vorgelegt, um europäische Normen und Werte bei der Setzung internationaler Industrie- und Digitalstandards zu stärken.

ce-mark
Das CE-Zeichen muss auf allen weltweit hergestellten Produkten zu finden sein, die in der EU vermarktet werden.
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Qualitätsinfrastruktur: Ein wesentlicher Baustein des europäischen Binnenmarktes

Das in der EU harmonisierte QI­System ist fest mit der Erfolgsgeschichte des europäischen Binnenmarktes verbunden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in der EU auf gleich hohe Produktstandards verlassen. Wirtschaftsakteure müssen nur einmal die Konformität ihrer Produkte mit den gesetzlichen EU­Produktanforderungen erklären, nicht in jedem einzelnen Mitgliedsstaat. Dazu sind die sogenannten harmonisierten Normen hilfreich, die nach Zustimmung durch den EU­Normungsausschuss von der EU­Kommission bei den europäischen Normungsorganisationen in Auftrag gegeben und erarbeitet werden.

Die Menschen in der EU können sich auf gleich hohe Produktstandards verlassen.

Bei einer Anwendung harmonisierter Normen durch den Hersteller gilt die Konformitätsvermutung, es wird also angenommen, dass das Produkt den rechtlichen Vorschriften entspricht. Erfolgt durch den Hersteller – je nach Produkt mit Einbeziehung einer Drittstelle – eine solche Konformitätserklärung, jeweils sichtbar anhand des bekannten CE­Zeichens, entfällt in der Regel eine staatliche Zertifizierung. Das beschleunigt den Prozess, schafft Sicherheit und erhöht den Wettbewerb.


MEHR ZUM THEMA
GPQI-Website: www.gpqi.org
GPQI-Kurzvorstellung als Video: t1p.de/gpqi-film
Die BMWK-Publikation „Gemeinsam für Qualität und Sicherheit“ ist abrufbar unter:
www.bmwk.de/qualitaet-und-sicherheit.html

KONTAKT

CHRISTOPH MÖNNIGMANN
Referat: IKT Technische Regulierung und Standardisierung, Produktsicherheit, Marktüberwachung

schlaglichter@bmwi.bund.de