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Nach einer Einigung in letzter Minute an Heiligabend 2020 und dem vorläufigen Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 war das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zum 1. Mai 2021 endgültig in Kraft getreten. Das Handels- und Kooperationsabkommen hat für die Wirtschaft Rechtssicherheit geschaffen. Es sieht für den Warenhandel weder Zölle noch Quoten vor – eine bislang einmalige Regelung für Freihandelsabkommen der EU. Zum 28. Juni 2021 hat die Europäische Kommission zudem die für die Wirtschaft bedeutsamen Angemessenheitsbeschlüsse im Datenschutzbereich erlassen. Hierin stellt sie fest, dass personenbezogene Daten im Vereinigten Königreich einen mit dem Europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren adäquaten Schutz genießen. Die Beschlüsse sind zunächst auf vier Jahre befristet und stehen unter dem Vorbehalt eines gleichbleibenden Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich. Weitere vorgesehene Kooperationen wie die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zu fünf Unionsprogrammen (darunter dem Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa) und Vereinbarungen im Bereich Finanzdienstleistungen sowie zur Energiezusammenarbeit in der Nordsee sind noch nicht abschließend vereinbart.

Heiligabend 2020 kam es doch noch zu einer Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
Weitergehende EU-Kooperationen mit Großbritannien verzögern sich.

Im Anschluss an das endgültige Inkrafttreten des Handels- und  Kooperationsabkommens am 1. Mai 2021 wurde zügig die institutionelle Arbeit aufgenommen. Der Partnerschaftsrat – das vom Abkommen eingerichtete Hauptgremium – trat am 9. Juni 2021 erstmals zusammen. Dies bildete den Auftakt für die 19 mit den Unterbereichen des Abkommens befassten Ausschüsse, deren erste Sitzungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stattfanden. Die Gremien arbeiten inhaltlich am Abkommen, bieten aber auch eine Plattform für den Austausch der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich zu den legislativen und politischen Entwicklungen.

In Kürze: Der Handel mit Großbritannien nahm 2021 weiter ab. Viele Unternehmen passen ihre Geschäftsmodelle an. Probleme machen auch abweichende Standards und Regeln im Vereinigten Königreich.

Auch das ambitionierteste Freihandelsabkommen kann jedoch kein Äquivalent für die Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion sein. Es sind erhebliche Hürden für den täglichen Geschäftsverkehr hinzugekommen. Um die im Abkommen vereinbarte Zollfreiheit in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen den Ursprung ihrer Produkte nachweisen. Weiterer administrativer (Mehr-)Aufwand entsteht durch Zollanmeldungen und -abfertigungen. Zudem können Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenimporten und -exporten anfallen. All dies spiegelt sich auch in den Handelszahlen für 2021 wider.

In Kürze: Gestiegene Kosten für Zollverfahren, längere Lagerhaltung, Lieferverzögerungen und geänderte Vorschriften sind Handelsbarrieren.
Bald kein Top10-Handelspartner mehr?

Handelszahlen zwischen beiden Ländern weiter rückläufig

Der bilaterale Handel Deutschlands mit dem Vereinigten Königreich ist seit dem Brexit­Referendum im Jahr 2016 grundsätzlich rückläufig. Während das Handelsvolumen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich im Jahr 2015 noch 127,43 Milliarden Euro betrug, umfasste es im Jahr 2020 nur noch 101,56 Milliarden Euro und im Jahr 2021 nach vorläufigen Zahlen nur noch 97,43 Mrd. Euro. Das Vereinigte Königreich ist damit von Rang fünf der deutschen Handelspartner im Jahr 2015 auf Rang zehn im Jahr 2021 gefallen.

Nur 97 Milliarden Euro betrug das Handelsvolumen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich 2021.

Nach einem Einbruch des Handelsvolumens im ersten Quartal 2021, insbesondere im Januar und Februar 2021, bei dem Sondereffekte aufgrund der späten Einigung auf das Abkommen zu berücksichtigen sind (Vorratskäufe und Lagerhaltung der Unternehmen), haben sich die Zahlen seit April 2021 wieder stabilisiert. Im zweiten Quartal 2021 lagen die Handelsvolumina durchgehend über den Vergleichswerten in 2020, aber unter den Werten von 2019. Dieser Trend setzte sich auch im Juli 2021 fort.

Erhebliche Hürden für den Geschäftsverkehr trotz Freihandelsabkommen.

Von August bis Dezember sank das Handelsvolumen dann wieder unter die Werte der beiden Vorjahre. Die Gesamtjahreswerte liegen damit – nach vorläufigen Zahlen – unter denen der beiden Vorjahre (Abbildung 1).

Abbildung 1: Deutscher Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich Bild vergrößern

Rückgang der Handelsumsätze zeigt veränderte Geschäftsmodelle

Die bisherigen Handelszahlen zeigen, dass zwar ein großer Einbruch ausgeblieben ist, sich der Trend der rückläufigen Handelszahlen aber auch mit dem Handels­ und Kooperationsabkommen fortsetzt. Deutsche und europäische Wirtschaftsverbände melden als größte Probleme für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Geschäft mit dem Vereinigten Königreich seit dessen Austritt aus EU-Binnenmarkt und Zollunion Ende 2020 die gestiegenen Kosten zum Beispiel durch Zollverfahren, Kosten für Zollagenten, zusätzliches Training, längere Lagerhaltung, Verzögerungen bei Lieferungen und Unsicherheit über die veränderten Vorschriften im Vereinigten Königreich. Eine dauerhafte Umstellung von Geschäftsmodellen in vielen Bereichen lässt sich schon jetzt beobachten und ist weiter zu erwarten. Für kleine und mittlere Unternehmen auf beiden Seiten des Ärmelkanals hat sich die Umstellung als besonders schwierig erwiesen. Eine aktuelle Umfrage des DIHK hat zudem ergeben, dass im Vereinigten Königreich tätige Unternehmen bei den Geschäftsrisiken überdurchschnittlich oft den Fachkräftemangel (55 % der Unternehmen gegenüber 37 % weltweit), Handelsbarrieren durch Bevorzugung einheimischer Unternehmen (43 % gegenüber 22 % weltweit) und die Rechtsuntersicherheit (30 % gegenüber 18 % weltweit) anführen. Bei den Auswirkungen der Corona-Krise haben überdurchschnittlich viele im Vereinigten Königreich tätige deutsche Unternehmen angegeben, dass sie von Problemen in der Lieferkette/Logistik betroffen sind (85 % gegenüber 54 % weltweit) (Abbildung 2). Dies deutet darauf hin, dass die weltweit auftretenden pandemiebedingten Probleme im Verhältnis zum Vereinigten Königreich durch den Brexit noch deutlich verstärkt werden.

Abbildung 2: Größte Geschäftsrisiken aus Sicht der deutschen Unternehmen im Vereinigten Königreich Bild vergrößern

Deutsche Unternehmen berichten von Lieferketten-Problemen.
In Kürze: Der Fachkräftemangel auf der Insel und Handelsbarrieren bergen Risiken.
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Handelsbarrieren durch unterschiedliche Standards und Regeln

Bereits seit dem 1. Januar 2021 machen sich für Unternehmen, die britische Waren auf dem EU-Binnenmarkt in den Verkehr bringen wollen, in der Anwendung des Handels­ und Kooperationsabkommens zusätzliche Hürden bemerkbar. Es sind zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Zulassungen, Konformitätsnachweise und Etikettierungen/Kennzeichnungen zu erfüllen. Auch führt die Europäische Union seit 1. Januar 2021 vollständige Zollkontrollen für Importe aus dem Vereinigten Königreich durch. Für den Export von EU-Waren auf den britischen Markt werden sich viele Hürden dagegen erst zukünftig bemerkbar machen. Die Erleichterungen bei Zollkontrollen für Importe aus der Europäischen Union sollen im Jahr 2022 sukzessive wegfallen. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es Zollkontrollen für Industriegüter. Weitere Kontrollstufen – im Wesentlichen für Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs – sollen zum 1. Juli, 1. September und 1. November aktiviert werden. Zudem führt die britische Regierung zum 1. Januar 2023 die verpflichtende Verwendung einer UK-eigenen Konformitätskennzeichnung (UKCA: UK Conformity Assessed) ein. Die Verwendung der CE-Kennzeichnung soll ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein. Schließlich hat die Regierung des Vereinigten Königreichs angekündigt, zukünftig in weiteren Bereichen vom EU-Acquis abweichen zu wollen, insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Medizinprodukte, Künstliche Intelligenz, im Finanzwesen sowie bei den Regeln zur genetischen Modifikation von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und -tieren. All dies könnte die Marktzugangsschwellen für EU-Unternehmen zukünftig noch einmal erhöhen.

Der Export von EU-Waren wird schwieriger werden.

Weitere Unsicherheit für Unternehmen rührt zudem aus den andauernden Differenzen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs über das Nordirlandprotokoll, welches vom Vereinigten Königreich nicht vollständig umgesetzt und grundsätzlich infrage gestellt wird. Sollten die laufenden Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und der britischen Regierung über diese Problematik nicht zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, könnte dies auch Auswirkungen auf das Handels- und Kooperationsabkommen haben. Denn das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, dessen Bestandteil das Nordirlandprotokoll ist, bildet die Grundlage für das Handelsabkommen. Beide sind untrennbar miteinander verbunden.

In Kürze: Die britische Regierung will etwa bei Datenschutz, Medizin, Künstlicher Intelligenz und im Finanzwesen eigene Wege gehen.
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Es gilt, das Abkommen mit Leben zu füllen.

Den Blick nach vorne richten

Die Europäische Union und das Vereinigten Königreich haben im Jahr 2020 neun Monate lang intensiv über das Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt, das die künftigen Beziehungen regeln und die jahrelange Unsicherheit für Unternehmen und Bürger beseitigen sollte. Das Abkommen stellt unter den gegebenen Möglichkeiten eine gute Grundlage für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich dar. Von vorneherein war klar, dass die Wirtschaftsbeziehungen auch mit dem ambitioniertesten Handelsabkommen notwendigerweise weniger eng sein würden als zuvor und dass das Vereinigte Königreich seine Standards eventuell auch abweichend von den EU-Regelungen weiterentwickeln würde.

9 Monate dauerten die Abkommensverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

Angesichts der aktuellen Differenzen über das Austrittsabkommen bleibt zu wünschen, dass der Blick wieder gemeinsam nach vorn gerichtet wird und damit etwas von der Dynamik zurückkehrt, die Anfang 2021 bei der Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich zu spüren war. Nur so wird es gelingen, gemeinsam die Chancen, die das Handels- und Kooperationsabkommen bietet, in den Blick zu nehmen und das Abkommen tatsächlich mit Leben zu füllen.

In Kürze: Austrittsabkommen und das Handels- und Kooperationsabkommen sind untrennbar verbunden.


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DR. RIEKE ARENDT & CHARLOTTE MASSENBERG
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