Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine der größten Fluchtbewegungen in Europa seit Langem ausgelöst. Mehr als ein Viertel der ukrainischen Bevölkerung ist Schätzungen zufolge auf der Flucht. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges haben bereits über 4,5 Millionen Menschen die Ukraine verlassen. Die meisten von ihnen sind in die EU-Anrainerstaaten und die Republik Moldau geflüchtet. Der größte Teil der Flüchtlinge wurde bisher von Polen aufgenommen. In Deutschland wurden bis zum 13. April 2022 rund 340.000 Einreisen gezählt, wobei die tatsächliche Zahl wahrscheinlich höher liegt.

Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 4. März 2022 im Rat der Europäischen Union einstimmig die Gewäh-rung eines vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen (Aktivierung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie von 2001). Flüchtlingen aus der Ukraine kann eine Aufenthalts-erlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz für ein Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu drei Jahre, erteilt werden.

Der vorübergehende Schutz gilt für:

  • ukrainische Staatsangehörige, die sich vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sowie Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben (einschließlich der jeweiligen Familienangehörigen),
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit unbefristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine sowie rechtmäßigem, nicht nur vorübergehendem Kurzaufenthalt in der Ukraine (zum Beispiel Studierende), die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
130 Berufsprofile und Wissen zum ukrainischen Berufsbildungssystem bietet das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.

Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird den Flüchtlingen zugleich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Bereits bei der Antragstellung wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt, auf deren Grundlage eine Arbeit aufgenommen werden darf. Geflüchtete aus der Ukraine werden künftig neben Leistungen der Bewerbung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch Leistungen der Grundsicherung für Ar-beitssuchende nach dem SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten.

In Kürze: Mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auch eine Arbeitserlaubnis.

BMWK bringt Flüchtlinge und Unternehmen zusammen

Seit 2016 unterstützen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte „Willkommenslotsen“ Unternehmen bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und beraten bei allen Fragen rund um die Integration. 2021 wurden mithilfe der Willkommenslotsen 1.135 Flüchtlinge in Ausbildung oder Arbeit vermittelt.

Bild zum Artikel "Nach der Flucht"

Auch jetzt ist die Hilfsbereitschaft der Wirtschaft groß. Viele Unternehmen haben sich bereits an die Willkommenslotsen gewandt, um sich über Unterstützungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten der Einstellung ukrainischer Flüchtlinge zu informieren. Erste Vermittlungsaktivitäten sind im März gestartet. Da eine erfolgreiche berufliche Eingliederung zumeist grundlegende Sprachkompetenzen erfordert, steht aber in den meisten Fällen zunächst die Suche nach geeigneten Sprachkursangeboten im Vordergrund. Die Bereitschaft vieler Unternehmen, Flüchtlinge aus der Ukraine einzustellen, scheint aber in jedem Fall gegeben. Viele Geflüchtete verfügen zudem über eine gute schulische und berufliche Qualifikation.

In Kürze: Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Wirtschaft bei der Integration von Geflüchteten aus der Ukraine ist groß.

Bereits seit 2015 fördert das BMWK gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskam-mertag (DIHK) das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Es hat derzeit rund 3.000 Mitglieder.

Rund 3.000 Mitglieder zählt das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Circa 80 % davon sind kleine und mittlere Unternehmen. Die Website des Netzwerks gibt einen sehr guten Überblick darüber, wie Betriebe aktiv werden können. Weitere Beratungsangebote für Unternehmen zur Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge sind in Planung. Interesse und Hilfsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland sind hoch: Bis Anfang April haben sich bereits 154 neue Mitgliedsunternehmen im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge angemeldet.

Wertvolle Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen stellt das BQ-Portal bereit, das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen. Es liefert Informationen zu über 4.700 Berufsprofilen aus 100 Ländern und 99 Beschreibungen von ausländischen Berufsbildungssystemen. Somit bietet es Unternehmen, die Fachkräfte mit ukrainischen Abschlüssen rekrutieren oder bei der Anerkennung unterstützen möchten, Informationen zum ukrainischen Berufsbildungssystem sowie Orientierungshilfen bei der Bewertung der ukrainischen Abschlüsse.


MEHR ZUM THEMA

Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt:
t1p.de/einreise-aus-der-ukraine

Informationen zum Förderprogramm Willkommenslotsen:
www.bmwk.de/willkommenslotsen

Informationen zum NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge:
www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

BQ-Portal: www.bq-portal.de

GEORG HELLMICH
Referat: Wirtschaftspolitische Fragen des Arbeitsmarktes und der Sozialordnung

DR. SVENJA SOLKA
Zentrales Rechtsreferat

schlaglichter@bmwk.bund.de