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Im Zuge des Russland-Ukraine-Krieges ist es in Deutschland zu einem deutlichen Anstieg der Energiepreise gekommen. Die Entwicklung zeichnete sich schon im Vorfeld der russischen Großinvasion in der Ukraine am 24. Februar ab. Bereits ab Herbst letzten Jahres kam es zu anhaltenden Gaspreisanstiegen, unter anderem aufgrund steigender Nachfrage angesichts konjunktureller Erholung und niedriger Speicherfüllstände. Denn die deutschen Gasspeicher wurden im Frühjahr und Sommer 2021 von den russischen Betreiberunternehmen in deutlich geringerem Umfang aufgefüllt als in den Vorjahren. Auch bei Flüssiggas, Heizöl, Kraftstoffen und Strom kam es zu signifi kanten und zeitweise sprunghaften Preissteigerungen, die sich deutlich von der Entwicklung des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland abheben (siehe Abbildung 1). Die durch die russische Großoffensive und die daraufhin beschlossenen Sanktionspakete der EU zunehmende Unsicherheit verstärkte diesen Trend.

Abbildung 1: VERBRAUCHERPREISINDEX FÜR DEUTSCHLAND, GESAMT UND AUSGEWÄHLTE ENERGIETRÄGER (2015=100) Bild vergrößern
Hohe Preise für fossile Energie treiben die Inflation.

Die Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern sind ein wesentlicher Treiber für die aktuell hohe Inflation in Deutschland, welche laut der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung im Jahr 2022 bei 6,1 % liegen dürfte. Ein derart hoher Inflationswert wurde in Deutschland zuletzt im Zusammenhang mit den Ölkrisen in den 1970er Jahren und Anfang der 1980er Jahre erreicht und stellt eine Ausnahme in der volkswirtschaftlichen Entwicklung der Nachkriegszeit dar. Der derzeit hohe Inflationsdruck bedeutet eine starke finanzielle Belastung für die privaten Haushalte. Neben den gestiegenen Ausgaben für das Heizen, Tanken und die Elektrizität haben die hohen Energiepreise Folgewirkungen für die Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Sie spiegeln sich mit zeitlicher Verzögerung auch zunehmend in den Preisen für Nahrungsmittel und andere Konsumgüter und Dienstleistungen wider. Energieintensive Unternehmen oder solche, die energieintensive Vorleistungen beziehen, sind besonders von den steigenden Kosten betroffen. Sie müssen diese gegebenenfalls über Preissteigerungen an die Kunden weitergeben, um rentabel zu bleiben.

In Kürze: Der derzeit hohe Inflationsdruck bedeutet eine starke finanzielle Belastung für die privaten Haushalte.

Neben den gestiegenen Energiepreisen machen sich die Folgen des Krieges und der im Zuge dessen verhängten Sanktionen über weitere volkswirtschaftliche Wirkungskanäle bemerkbar: Spezifische Aus- und Einfuhrverbote als Teil der europäischen Sanktionspakete sowie Gegenmaßnahmen von russischer Seite wirken sich negativ auf den Handel deutscher und russischer Unternehmen aus. Einige Unternehmen haben jenseits der Sanktionen ihr Russlandgeschäft zumindest vorübergehend vollständig eingestellt, sei es aufgrund von Unsicherheit oder aus ethischen Überlegungen. Hinzu kommen kriegs- und pandemiebedingte Produktions- und Lieferausfälle, die sich aufgrund komplexer Wertschöpfungsverflechtungen branchen- und länderübergreifend übertragen und somit zu Unterbrechungen wirtschaftlicher Kreisläufe führen können.

Rahmenbedingungen und Ziele für staatliche Untersützungsmaßnahmen

Auch wenn sich die wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges zeitlich mit den Folgen der Corona-Pandemie überlagern, unterscheiden sie sich in vielen Aspekten voneinander. Während es durch die pandemiebedingten, staatlich verordneten Lockdown-Maßnahmen gleichzeitig zu negativen Angebots- und Nachfrageschocks kam, wirkt sich der Russland-Ukraine-Krieg aktuell vor allem durch eine Angebotsverknappung russischer Energie bei stabiler Nachfrage über drastische Preisanstiege aus. Sofern die Angebotsverknappung über alternative – wenn auch teurere – Energiequellen wie zum Beispiel LNG-Importe weitgehend ausgeglichen werden kann, bleibt die Produktions- und Geschäftsfähigkeit der Unternehmen grundsätzlich erhalten. Auch die sektorale Betroffenheit unterscheidet sich grundlegend: Während von den Corona-Beschränkungen besonders sogenannte kontaktintensive Branchen, vor allem im Dienstleistungs- und Kulturbereich, betroffen waren, werden nun energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes besonders hart getroffen. Anders als bei staatlich verordneten Lockdowns haben letztere jedoch die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten und die gestiegenen Kosten zumindest zum Teil an die Kunden weiterzugeben oder ihre Gewinnmargen zu reduzieren.

In Kürze: Während es in der Corona-Pandemie zu Angebots- und Nachfrageschocks kam, wirkt sich der Russland-Ukraine-Krieg vor allem durch drastische Energiepreisanstiege aus.

Ein grundlegender Unterschied zur Corona-Pandemie besteht auch in der wirtschaftlichen Betroffenheit der privaten Haushalte. Während sich die Pandemie insbesondere auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in von Lockdowns und Produktionseinschränkungen betroffenen Unternehmen sowie auf Familien und Alleinstehende mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter (durch Schul- und Kitaschließungen) auswirkte, betreffen die hohen Energiepreise private Haushalte in der Breite. Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger werden die Inflation spüren, sei es an der Zapfsäule, im Supermarkt oder durch die nächste Strom- und Gasrechnung. Während die Pandemie-Beschränkungen jedoch meist abrupt und für jeden offensichtlich eintraten, wirkt der Anstieg der Energiepreise eher zeitverzögert und schleichend.

Knapp 1/10 ihrer gesamtem Konsumkosten geben Haushalte mit geringem Einkommen für Strom, Heizung und Warmwasser aus.

Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungen von Haushalten und betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung einige Maßnahmen beschlossen, um durch den Russland-Ukraine-Krieg entstandene soziale Härten aus zugleichen und wirtschaftliche Verwerfungen abzufedern. Dabei ist es wichtig, durch staatliche Hilfen keine Fehlanreize beim Energieverbrauch zu setzen. Steigende Energiepreise führen zu grundsätzlich gewünschten und notwendigen Lenkungs- und Anreizeffekten auf den Energiemärkten und bei den Energieverbrauchern. So werden Unternehmen und Haushalte zum Energiesparen und zu Effizienzmaßnahmen angehalten. Das reduziert die Nachfrage nach fossilen Energien und damit wiederum den Preisdruck. Gleichzeitig setzen hohe Preise für fossile Energien Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und die Diversifizierung der Lieferquellen. Beides trägt mittelfristig zur Überwindung der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl und damit ebenfalls zum Sinken der Energiepreise bei.

Auch mit Blick auf die Ausgestaltung staatlicher Hilfen ist es wesentlich, dass die Unterstützungsmaßnahmen so zielgerichtet wie möglich wirken. So könnte ein massiver und flächendeckender fiskalischer Impuls (zum Beispiel in Form von Energiekostenzuschüssen für alle Haushalte und Unternehmen) einen weiteren Preisdruck auslösen, der die Inflation weiter anheizt. Damit würde die Wirkung derartiger Impulse verpuffen. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere Subventionen und Transfers, müssen sich daher auf den Kreis der besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen fokussieren.

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Entlastungspakete für private Haushalte

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger sind gleichermaßen von gestiegenen Energiepreisen betroffen und haben den gleichen Bedarf an Entlastung. Dies zeigt unter anderem ein Blick auf den Anteil der Ausgaben für Wohnenergie von Haushalten mit unterschiedlichem Einkommen. Bereits im Jahr 2020, also deutlich vor Beginn der Energiepreiskrise, gaben Haushalte mit einem sehr geringen Einkommen von unter 1.300 Euro netto knapp ein Zehntel ihrer gesamten Konsumausgaben für Strom, Heizung und Warmwasser aus, während dieser Anteil beim Durchschnittshaushalt lediglich 6,1 % betrug (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: AUSGABEN FÜR WOHNENERGIE VON UNTERSCHIEDLICHEN HAUSHALTSTYPEN VOR DEM ENERGIEPREISANSTIEG Bild vergrößern

Entsprechend hat sich die Belastung einkommensschwacher Haushalte durch den aktuellen Anstieg der Energiekosten besonders stark erhöht: Ohne staatliche Unterstützungsangebote müssten laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) die einkommensschwächsten 10 % der Haushalte infolge der gestiegenen Energiepreise fast 7 % ihres Haushaltsnettoeinkommens mehr dafür ausgeben t1p.de/diw-studie. Für den durchschnittlichen Haushalt würden sich die Ausgaben hingegen um 3,4 % relativ zu ihrem Einkommen erhöhen.

In Kürze: Entlastungspakete sollen die Folgen gestiegener Energiepreise insbesondere für die einkommensschächsten Haushalte mildern.

Die Entlastungspakete vom 23. Februar und vom 23. März enthalten daher insbesondere spezifische Transfers für einkommensschwache Haushalte. Alleinlebende Wohngeldbeziehende erhalten Heizkostenzuschüsse in Höhe von 270 Euro. 350 Euro gibt es für Haushalte mit zwei Personen und zusätzliche 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Auszubildende und Studierende im BAföG-Bezug erhalten 230 Euro. Darüber hinaus bekommen Empfangende von Sozialleistungen Einmalzahlungen von insgesamt 200 Euro. Von Armut betroffene Kinder erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Außerdem wurde der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Zusätzlich hat die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen beschlossen, die auch weiteren Bevölkerungsgruppen zugutekommen sollen. Hierzu zählen eine Senkung der Stromkosten durch den Wegfall der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022, ein Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind und eine einmalige (zu versteuernde) Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, welche durch ihre progressive Wirkung vor allem Haushalte mit mittleren Einkommen entlastet. Eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sollen die Mobilität in Anbetracht der hohen Spritpreise unterstützen. Weitere Entlastungsmaßnahmen hat die Bundesregierung durch das Steuerentlastungsgesetz sowie das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht.

Haushalte mit geringem Einkommen sollen entlastet werden.

Modellierungen des DIW legen nahe, dass die Entlastungspakete die Belastungen der einkommensschwachen Haushalte – wie beabsichtigt – am stärksten ausgleichen. Deren zusätzliche Ausgaben relativ zu ihrem Haushalteinkommen sinken durch die Entlastungmaßnahmen um knapp die Hälfte, der zusätzliche Ausgabenanteil eines durchschnittlichen Haushalts dagegen um etwa ein Drittel. Die hohe Belastung privater Haushalte wird durch die beiden Entlastungpakete folglich spürbar abgemildert. Dennoch bleiben einkommensschwache Haushalte relativ gesehen stärker belastet als einkommensstarke Haushalte. Denn auch wenn vor allem Haushalte von den Entlastungspaketen profitieren, die besonders hart durch die zusätzlichen Kosten getroffen sind, müssen Haushalte mit geringem Einkommen im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen weiterhin den höchsten Anteil ihres Einkommens für die gestiegenen Energiekosten aufwenden.

Der Energiekostenanteil ist bei geringem Einkommen besonders hoch.

Schutzschild für Unternehmen

Das am 8. April beschlossene Schutzschild der Bundesregierung ist insbesondere für Unternehmen gedacht, die von den Energiepreisanstiegen sowie von den Folgen des russischen Angriffskrieges und den daraufhin beschlossenen Sanktionen besonders stark betroffen sind. Um kurzfristige Liquiditätsprobleme der Unternehmen zu mildern, setzt die Bundesregierung – ähnlich wie während der Corona-Pandemie – auf ein KfW-Kreditprogramm sowie auf Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme, die auf einem erleichterten europäischen Beihilfe-Rahmen beruhen.

In Kürze: Ein Schutzschild soll den von Kriegsfolgen betroffenen Unternehmen helfen.

Bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen handelt es sich um eine Fortsetzung einzelner bereits während der Corona-Pandemie eingeführter Programmerweiterungen. Sie sollen Unter nehmen helfen, die von den Auswirkungen des Krieges betroffen sind. Bei den Bürgschaftsbanken betrifft dies insbesondere die Verdopplung des Bürgschaftshöchstbetrages auf 2,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsquote beträgt maximal 80 %. Das Großbürgschaftsprogramm ist weiterhin auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen in Deutschland nutzbar. Die Bürgschaftsquote liegt in der Regel bei 80 %, kann aber in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 % betragen. Die Maßnahmen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2022.

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Im KfW-Sonderprogramm werden zinsgünstige und weitgehend haftungsfrei gestellte Kredite (70 % für Großunternehmen, 80 % für Mittelständler bis 500 Millionen Euro Umsatz) bereitgestellt, die kurzfristig die Liquidität der vom Krieg in der Ukraine nachweislich betroffenen Unternehmen sicherstellen sollen. Das Programm umfasst zwei Komponenten: Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro und individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Kredite helfen bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit.

Kredite gelten als ein wirksames Mittel, um Insolvenzen aufgrund vorübergehender Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Außerdem belasten sie den Bundeshaushalt deutlich weniger als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

In Kürze: Ein zeitlich befristetes Energiekostendämpfungsprogramm soll energie- und handelsintensive Unternehmen entlasten.

In Fällen, in denen keine ausreichende Überwälzung der gestiegenen Energiekosten (zum Beispiel aufgrund von internationalem Wettbewerbsdruck) möglich ist, können die akuten Belastungen jedoch selbst für produktive Unternehmen existenzgefährdend werden. Zur Unterstützung besonders energie- und handelsintensiver Unternehmen plant die Bundesregierung deshalb ein zeitlich befristetes Energiekostendämpfungsprogramm. Die Zuschüsse können – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission – von Unternehmen in besonders betroffenen Branchen beantragt werden, deren Energiekosten bei mindestens 3 % relativ zum Produktionswert liegen. Um keine Fehlanreize mit Blick auf Energieeffizienz und Transformationsmaßnahmen zu setzen, wird nur unter restriktiven Voraussetzungen ein Teil der Energiekostensteigerung kompensiert, der das Doppelte des Vorjahresniveaus überschreitet. Die Förderintensität steigt dabei in drei Stufen und orientiert sich an der Betroffenheit der Unternehmen sowie ihrer Möglichkeit, kurzfristig Energie einzusparen oder Energiepreissteigerungen an Kunden weiterzugeben. Ziel des Programms ist es nicht nur, die Belastung einzelner, besonders betroffener Unternehmen zu reduzieren, sondern auch, Lieferketten aufrechtzuerhalten und den Industriestandort Deutschland insgesamt zu schützen.

Zur Stabilisierung großer und besonders relevanter Unternehmen der Realwirtschaft bestünde außerdem eventuell die Möglichkeit, Eigen- und Hybridkapitalhilfen einzusetzen. Hierbei würde es sich um rückzahlbare, stille Einlagen oder Nachrangdarlehen handeln.

In Kürze: Die Bundesregierung kann die gestiegenen Energiepreise nicht vollumfänglich ausgleichen.

Die fünfte und letzte Säule des Schutzschilds für Unternehmen stellt ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) im Börsenhandel betroffene Unternehmen dar. Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die an den Energiebörsen mit Strom und Erdgas handeln und bei plötzlichen, dramatischen Preissprüngen an den Börsen gegebenenfalls kurzfristig erhebliche Sicherheiten (sogenannte Margins) zusätzlich hinterlegen müssen. Dadurch können diese Unternehmen kurzfristig in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Mit Hilfe von standardisierten Kriterien sollen den Unternehmen für das Margining kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW gewährt werden.

Fazit

Die Bundesregierung hat vielfältige und gleichzeitig möglichst zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen und private Haushalte angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu unterstützen und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzumildern. Direkte Transfers richten sich in erster Linie an besonders betroffene einkommensschwache Haushalte sowie an energie- und handelsintensive Unternehmen, die durch die hohen Energiepreise stark belastet sind und aufgrund von hohem Wettbewerbsdruck keine ausreichenden Möglichkeiten zur Überwälzung der Kosten haben.

Die Preise für fossile Energie werden vermutlich dauerhaft hoch bleiben.

Auch wenn einige der Maßnahmen eine größere Zielgruppe ansprechen sollen (zum Beispiel die Abschaffung der EEG-Umlage und die Energiepreispauschale), ist klar, dass die Bundesregierung die negativen wirtschaftlichen Folgen des Krieges und insbesondere der gestiegenen Energiepreise weder vollumfänglich noch dauerhaft ausgleichen kann. Dies liegt nicht nur daran, dass begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sondern ist damit begründet, dass die Preise für fossile Energien auch langfristig auf höherem Niveau liegen werden als bisher. Jenseits der aktuellen Krise müssen sich Unternehmen und private Haushalte angesichts der notwendigen Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft auf höhere Preise für fossile Energien und CO2-intensive Produkte einstellen.


KONTAKT

JULIANE STOLLE & SABRINA HAHM
Referat: Finanzpolitik; konjunkturpolitische Koordinierung

schlaglichter@bmwk.bund.de