Vom 9. bis 13. November 2001 trafen sich die Mitglieder der WTO auf der vierten WTO-Ministerkonferenz in Katar, um eine neue multilaterale Liberalisierungsrunde ins Leben zu rufen. Die dort begonnenen und derzeit noch laufenden Verhandlungen sind als Doha-Runde oder auch Doha-Entwicklungsagenda ("Doha Development Agenda" = DDA) bezeichnet und haben zum Ziel, umfassende Handelserleichterungen vor allem für Industrie- und Agrarprodukte sowie für Dienstleistungen (GATS) zu erreichen.

Weitere wichtige Verhandlungsthemen betreffen Handelsregeln zu Antidumping und Subventionen oder besondere Erleichterungen für Umweltgüter sowie die Vereinfachung von Zollabfertigungsverfahren. Ein wichtiger Schwerpunkt der laufenden Runde ist auch die verbesserte Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft sein durch eine Sonder- und Vorzugsbehandlung dieser Staaten.

Wesentliche Inhalte der Doha-Ministererklärung

  • Verhandlungsauftrag zur Verbesserung des Marktzugangs für Agrar- und Industriegüter sowie Dienstleistungen durch Abbau der Zölle mit Schwerpunkt auf Hochzöllen sowie Abbau von handelsverzerrenden internen Stützungs- und Subventionsmaßnahmen im Agrarbereich
  • Verhandlungsauftrag zur Handelserleichterung durch Beschleunigung der Zollverfahren 
  • Sonder- und Vorzugsbehandlung zu Gunsten der Entwicklungsländer und der "am wenigsten entwickelten Länder" ("Least Developed Countries" = LDC) in allen Verhandlungsbereichen
  • Verhandlungsauftrag zur Stärkung der WTO-Regeln (unter anderem Antidumping und Subventionen) 
  • Verhandlungsauftrag im Umweltbereich zum Thema Verhältnis multilateraler Umweltabkommen zu WTO-Regeln und zur Verringerung von Handelsschranken für Umweltgüter und -dienstleistungen
  • Verhandlungen zu Investitionen und Wettbewerb

Bei der 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 in Bali wurde von den damals 160 WTO-Mitgliedern das Übereinkommen über Handelserleichterungen (Vereinfachung der Zollabfertigung) beschlossen. Es tritt in Kraft, sobald 3/4 der Unterzeichner-Staaten die Ratifikation abgeschlossen haben. Neu beitretende Mitglieder treten dem Abkommen durch WTO-Beitritt bei. Zudem konnten mit zwei Entscheidungen mit Blick auf die öffentliche Lagerhaltung von Agrargütern zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit der ärmsten Bevölkerungsteile sowie zwei Sonderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bezüglich eines bevorzugten / vereinfachten Zuganges zum Dienstleistungsmarkt, Leitlinien zur Vereinfachung der Ursprungsregeln für den präferenziellen Marktzugang sowie über den weiteren Abbau von Zöllen und internen Stützungsmaßnahmen für Baumwolle die ersten Ziele verwirklicht werden.

Bei der 10. WTO-Ministerkonferenz vom 15.-18. Dezember 2015 in Nairobi konnten Vereinbarungen im Agrarbereich zum Abbau von Exportsubventionen sowie strikteren Disziplinen für Exportkredite, Staatshandelsunternehmen und die Nahrungsmittelhilfe erzielt werden. Zudem wurde ein weiteres "Entwicklungspaket" mit Konzentration auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) mit Verständigungen zu präferenziellen Ursprungsregeln sowie Präferenzen im Dienstleistungsbereich ("LDC-Waiver") mit Zielrichtung einer besseren und vereinfachten Integration ins multilaterale Handelssystembeschlossen.

Eine wichtige noch anstehende Etappe in der WTO ist die Umsetzung des Abkommens für Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement, TFA) im Rahmen des Bali-Pakets, dessen in Krafttreten nur über eine Ratifikation durch mindestens zwei Drittel der 161 WTO-Mitgliedstaaten erfolgt. Die Ratifikation durch die EU am 5. Oktober 2015 war ein wichtiger Schritt; sie zählt mit 28 Stimmen. Daneben haben bislang 35 WTO-Mitgliedstaaten das TFA ratifiziert, darunter USA, JPN, CHN.

Bei der 11. WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 13. Dezember 2017 in Buenos Aires konnte – anders als bei den vorangehenden Ministerkonferenzen – kein werthaltiges Paket von Beschlüssen verabschiedet werden. Allerdings wurde der Weg für künftige Arbeiten in der Organisation geebnet. Eine Einigung erfolgte auf ein Arbeitsprogramm zum Abbau von illegalen Fischereisubventionen. Auf der nächsten Ministerkonferenz im Jahr 2019 sollen entsprechende Regeln verabschiedet werden. Darüber hinaus wurden die Diskussionen in den Bereichen elektronischer Handel, Agrar, Marktzugang im nicht-landwirtschaftlichen Bereich, Entwicklung, geistiges Eigentum, Handel und Entwicklung sowie Handel und Umwelt inhaltlich fortgesetzt. Zahlreiche WTO-Mitglieder erarbeiteten gemeinsame Erklärungen zu den Themen elektronischer Handel, Investitionserleichterungen und Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Sie können Ausgangspunkt für Verhandlungen von Gruppen interessierter WTO-Mitglieder (sogenannte plurilaterale Verhandlungen) sein.