Zum 31. Dezember 2018 hatte die Bundesregierung der EU-Kommission den Entwurf des NECP vorgelegt. Der NECP-Entwurf baute auf bereits beschlossenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen auf. Dazu zählen vor allem:
- das Energiekonzept,
- der Klimaschutzplan (KSP) 2050,
- die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG),
- das 7. Energieforschungsprogramm,
- das nationale Strommarktdesign
Diese bereits beschlossenen Strategien und Programme mit ihren Zielen und Maßnahmen, die Ergebnisse aus der Konsultation nationaler Stakeholder und EU-Nachbarstaaten sowie die Ergebnisse neuer Diskussions- und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, (dazu zählen unter anderem die Energieeffizienzstrategie mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz NAPE 2.0 sowie das Kohleausstiegsgesetz) sind eingeflossen, um den finalen NECP zu erstellen.
Darauf aufbauend hat die Bundesregierung in ihrem finalen NECP folgende nationale Zielsetzungen als Zielbeiträge zu den EU-Energiezielen für 2030 gemeldet:
- Steigerung der Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30% bis 2030 im Vergleich zu 2008.
- Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 30% des Bruttoendenergieverbrauchs in 2030.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im finalen NECP das nationale Treibhausgasminderungsziel 2030 von mindestens -55 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie das Bekenntnis des Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel vom Herbst 2019 bestätigt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.