Artikel - Energiewende

Nationaler Energie- und Klimaplan (NECP)

Einleitung

Solaranlage am Kanal symbolisiert Energiewende

© iStock/nullplus

Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU können nur dann gelingen, wenn sie europäisch gedacht und von allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam getragen und gestaltet werden. Dieser Grundgedanke steht hinter dem neuen Instrument des integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate Plan – NECP).

In ihren NECPs sollen die Mitgliedstaaten umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von 10 Jahren geben. Bereits bis zum 31. Dezember 2018 mussten die EU-Mitgliedstaaten den Entwurf ihres NECP an die EU-Kommission übermitteln. Die Bundesregierung hat ihren NECP-Entwurf auf dieser Seite veröffentlicht (siehe Seitenende). Seitdem hat die Bundesregierung den NECP-Entwurf konsultiert, weiterentwickelt und um wichtige energie- und klimapolitische Zielsetzungen und Maßnahmen aktualisiert. Daraus entstand die finale Fassung des Nationalen Energie- und Klimaplans, der am 10. Juni 2020 durch das Bundeskabinett beschlossen und anschließend an die EU-Kommission übermittelt wurde. Der finale NECP ist ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht (siehe Seitenrand).

Der integrierte Nationale Energie- und Klimaplan ist ein neues Planungs- und Monitoringinstrument der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Er soll zu einer verbesserten Koordinierung der europäischen Energie- und Klimapolitik beitragen und ist das zentrale Instrument, um die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz umzusetzen. Grundlage ist die EU-Verordnung über das Governance-System der Energieunion (Governance-Verordnung). Sie sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 einen NECP erstellen muss.

Die NECP der EU-Mitgliedstaaten ermöglichen insbesondere:

Verlässliches Monitoring zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030
Die drei quantifizierten EU-Ziele für 2030 umfassen: eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990, eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger auf mindestens 32 Prozent des Endenergieverbrauchs sowie eine Steigerung der Energieeffizienz durch Reduktion des Primärenergieverbauchs um mindestens 32,5 Prozent im Vergleich zu einer Referenzentwicklung. In ihrem finalen NECP legen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Beiträge und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dar. Für die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz enthält die Governance-Verordnung Kontroll- und Korrekturmechanismen, die greifen, wenn die Summe der freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten nicht ausreicht, um die verbindlichen EU-2030-Ziele zu erreichen. Damit soll eine verlässliche Zielerreichung sichergestellt werden. Das EU-2030-Ziel zur Treibhausgasminderung wird umgesetzt durch das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) sowie die Lastenteilungsverordnung („Effort Sharing Regulation“). Die Lastenteilungsverordnung legt für jeden Mitgliedstaat in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels (vor allem Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) verbindliche Minderungsziele als „Beiträge“ zum EU 2030 Klimaziel fest. Im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Klimaschutzgesetz wird eine Erhöhung des EU-Klimaziels 2030 diskutiert. Zentrale Grundlage dieser Diskussionen wird ein sog. „Impact Assessment“ der EU-Kommission sein, welches für den Herbst 2020 erwartet wird.

Vergleichbarkeit und Koordinieren der Energie- und Klimapolitiken der EU-Mitgliedstaaten
Erstmalig werden durch den NECP die Energie- und Klimapolitiken der Mitgliedstaaten miteinander vergleichbar dargestellt und untereinander abgestimmt. Diese Koordinierung gewährleistet Marktakteuren Transparenz und Investitionssicherheit.

Die Governance-Verordnung regelt den Inhalt und die Struktur des NECP. Insgesamt deckt der NECP die fünf Dimensionen der EU-Energieunion ab:

  • Verringerung der CO2-Emmissionen durch Abbau der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien,
  • Energieeffizienz,
  • Energieversorgungssicherheit,
  • Energiebinnenmarkt sowie,
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der NECP ist dabei in zwei Hauptabschnitte gegliedert, einen politisch-strategischen und einen analytischen Teil. Im politisch-strategischen Teil des NECP legen die Mitgliedstaaten ihre nationale Ziele sowie nationale Beiträge zu den EU-Zielen dar und beschreiben, mit welchen Strategien und Maßnahmen sie diese erreichen wollen. Im analytischen Teil ihres NECP stellen die Mitgliedstaaten mit Projektionen bestehender Maßnahmen und Folgeabschätzungen geplanter Maßnahmen die aktuelle Situation und künftige Entwicklungen im Energie- und Klimabereich dar. Zentrale Elemente des analytischen Teils werden u.a. hier dargelegt.

Bis zum 31. Dezember 2018 hatten die EU-Mitgliedstaaten ihre NECP-Entwürfe erstellt und bei der EU-Kommission eingereicht. Auf Grundlage der NECP-Entwürfe aller 28 EU-Mitgliedstaaten führte die EU-Kommission einen sogenannten „iterativen Prozess“ durch. Dabei überprüfte die EU-Kommission die Entwürfe hinsichtlich der Konsistenz zwischen nationalen Zielen und Maßnahmen sowie die geplanten Zielbeiträge auf die gemeinschaftliche Erreichung der EU-Ziele für 2030. Dies betrifft insbesondere die EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Anschließend erteilt die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen zum Entwurf ihres NECP und veröffentlicht diese. Die Empfehlungen sollten die Mitgliedstaaten in ihrem finalen NECP berücksichtigen.

In der Folge überprüft die EU-Kommission in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der geplanten NECP-Maßnahmen: Ab 2023 wird alle 2 Jahre ein Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Ein Update des NECP ist für 2023/24 vorgesehen. Sollte die Union unzureichende Fortschritte bei der Umsetzung der EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz machen, werden zusätzliche Maßnahmen auf Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten ergriffen.

Während der Erstellung des NECP und des Update des NECP sieht die Governance-Verordnung eine Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Ziel der Governance-Verordnung ist es unter anderem, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und insbesondere den jeweiligen Nachbarstaaten zu stärken, um negative Auswirkungen geplanter Maßnahmen zu vermeiden und Kooperationsprojekte zu identifizieren.

Zum 31. Dezember 2018 hatte die Bundesregierung der EU-Kommission den Entwurf des NECP vorgelegt. Der NECP-Entwurf baute auf bereits beschlossenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen auf. Dazu zählen vor allem:

  • das Energiekonzept,
  • der Klimaschutzplan (KSP) 2050,
  • die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG),
  • das 7. Energieforschungsprogramm,
  • das nationale Strommarktdesign

Diese bereits beschlossenen Strategien und Programme mit ihren Zielen und Maßnahmen, die Ergebnisse aus der Konsultation nationaler Stakeholder und EU-Nachbarstaaten sowie die Ergebnisse neuer Diskussions- und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, (dazu zählen unter anderem die Energieeffizienzstrategie mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz NAPE 2.0 sowie das Kohleausstiegsgesetz) sind eingeflossen, um den finalen NECP zu erstellen.

Darauf aufbauend hat die Bundesregierung in ihrem finalen NECP folgende nationale Zielsetzungen als Zielbeiträge zu den EU-Energiezielen für 2030 gemeldet:

  • Steigerung der Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30% bis 2030 im Vergleich zu 2008.
  • Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 30% des Bruttoendenergieverbrauchs in 2030.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im finalen NECP das nationale Treibhausgasminderungsziel 2030 von mindestens -55 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie das Bekenntnis des Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel vom Herbst 2019 bestätigt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Publikationen: nationale Strategien, Ziele und Maßnahmen

Beteiligung im Rahmen der NECP-Erstellung:

Beteiligung nationaler Stakeholder:

Für die Erstellung des finalen NECP hatten in Deutschland der Bundestag, die Bundesländer, die Kommunen, die Sozialpartner, die relevanten Verbände und die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich während des Zeitraums vom 14. Juni 2019 bis 2. August 2019 an einem Online-Konsultationsverfahren zum NECP-Entwurf zu beteiligen. Die Stellungnahmen wurden nach Eingang ausgewertet sowie unter Nennung der jeweiligen Organisation beziehungsweise dem Hinweis „Privatperson“ veröffentlicht, sofern eine vertrauliche Behandlung nicht ausdrücklich erbeten wurde. Die Stellungnahmen wurden auch in laufende Diskussions- und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung getragen, deren Ergebnisse in den finalen NECP eingeflossen sind. Die Ergebnisse der Online-Konsultation sind im finalen NECP beschrieben und zusammenfassend dargestellt.

Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten:
Die Bundesregierung hat sich mit den Nachbarländern und weiteren interessierten EU-Mitgliedstaaten in einem Treffen zum NECP-Entwurf ausgetauscht und den Ländern außerdem die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt. Darüber hinaus bestehen übergreifende regionale Konsultationen zu den nationalen Energie- und Klimapolitiken sowie fortlaufender, themenspezifischer Austausch in einzelnen Energiebereichen so zum Beispiel im Pentalateralen Energieforum, in der Nordsee-Kooperation, der Baltic Energy Market Interconnection Plan Kooperation (BEMIP) oder in einer Reihe von bi- und trilateralen Projekten, Partnerschaften und Gesprächsformaten. Aufgrund der zentralen Lage Deutschlands im Energiebinnenmarkt wird diesen energie- und klimapolitischen Konsultationen und Kooperationen im NECP eine besondere Bedeutung beigemessen.

Windräder zum Thema Erneuerbare Energien

Auf dem Weg zu einer europäischen Energieunion

1

26.06.2014

Startschuss für eine Energieunion

2

23.10.2014

Vereinbarung von Energie- und Klimazielen

3

25.02.2015

Rahmenstrategie Energieunion

4

26.11.2015

Governance-System der Energieunion

5

30.11.2016

EU-Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“

6

04.12.2018

Ratifizierung 1. Teilpaket "Saubere Energie für alle Europäer"

7

24.12.2018

Inkrafttreten der EU-Verordnung für ein Governance-System der Energieunion

8

Übermittlung NECP-Entwürfe

9

14.06.2019

Durchführung eines Online-Konsultationsverfahrenszum NECP-Entwurf der Bundesregierung.

10

18.06.2019

Iterativer Prozess mit EU-Kommission: Übermittlungen der Empfehlungen zu den 28 NECP-Entwürfen der EU-Mitgliedstaaten.

11

09.10.2019

Veröffentlichung des Klimaschutzprogramms 2030

12

10.06.2020

Übermittlung des finalen NECP der Bundesregierung

26./27. Juni 2014: EU-Rat vereinbart Schlussfolgerungen zur Errichtung einer Energieunion

Weiterführende Informationen

23./24. Oktober 2014: EU Rat vereinbart Energie- und Klimaziele der Union für 2030 (EU-2030-Ziele) zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Treibhausgasen

Weiterführende Informationen

25. Februar 2015: Mitteilung der EU-Kommission zur Rahmenstrategie einer Energieunion

Weiterführende Informationen

26. November 2015: EU-Rat vereinbart Schlussfolgerungen zum Governance-System der Energieunion

Weiterführende Informationen

30. November 2016: EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zum EU-Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ mit acht Richtlinien- und acht Verordnungsvorschlägen. Das Paket beinhaltet unter anderem den Vorschlag für eine EU-Verordnung für ein Governance-System der Energieunion, die den NECP als neues Instrument zum Monitoring der EU-2030-Ziele vorsieht.

Weiterführende Informationen

04. Dezember 2018: Nach den Verhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament wird das erste Teilpaket des Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“ offiziell verabschiedet. Es besteht aus den novellierten Richtlinien für Energieeffizienz und für Erneuerbare Energien sowie der EU-Verordnung über ein Governance-System der Energieunion. Die zwei Richtlinien verankern die EU-2030-Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Das 2030-Ziel zur Treibhausgasminderung legt die Lastenteilungsverordnung fest, die bereits am 19. Juni 2018 in Kraft getreten war. Die Verordnung über das Governance-System schafft für diese 3 Ziele einen Rahmen und mit dem NECP ein verbindliches Monitoring.

24. Dezember 2018: Die neue EU-Verordnung über ein Governance-System der Energieunion und damit die Vorgabe zur Erstellung des NECP treten in Kraft. Anhang 1 der Verordnung gibt die Struktur des NECP vor.

Weiterführende Informationen

Ende Dezember 2018: Die EU Mitgliedstaaten übermitteln Ihre NECP-Entwürfe an die EU-Kommission. Der NECP-Entwurf der Bundesregierung wird übermittelt und auf der BMWi-Website veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

14.06. – 02.08.2019

Zur Liste der Stellungnahmen

Gemäß EU-Verordnung über ein Governance-System der Energieunion sind die Empfehlungen nicht rechtlich binden, die EU-Mitgliedstaaten sollen ihnen jedoch in ihren finalen NECP gebührend Rechnung tragen.

Weiterführende Informationen

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