Artikel - Strukturfonds

Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)

Einleitung

Unter dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) fördert die Europäische Union im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik seit 1990 grenzübergreifende Kooperationen zwischen den Regionen verschiedener EU-Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls von Partner- oder Drittländern. Interreg Projekte lassen Menschen in Europa über die Landesgrenzen hinweg in Kontakt treten. In der Praxis bedeutet das:

  • Menschen, die über die Grenzen ihres Landes hinweg miteinander kommunizieren, arbeiten, forschen, lernen, lehren, sich begegnen und leben.
  • Kinder, die in Grenzregionen leben und gemeinsam einen Kindergarten besuchen, in dem sie spielen, Freundschaften schließen, lernen und bilingual aufwachsen.
  • Studierende, Dozierende und Forschende an europäischen Universitäten, die gemeinsamen an Projekten für Ihre Zukunft arbeiten.
  • Gründerinnen und Gründer, Start-ups oder kleine mittelständische Unternehmen, die europaweit gemeinsam kooperieren und innovative neue Produkte und Dienstleistungen erfolgreich auf den Markt bringen.
  • Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung grenznaher Regionen, die Rahmenbedingungen schaffen, um den öffentlichen Personennahverkehr für die Bevölkerung zu verbessern und damit die Mobilität in der Region erhöhen.

Herausforderungen der Mitgliedstaaten und Regionen machen an Grenzen nicht halt. Gefragt sind hier gemeinsam abgestimmte und auf die Region bezogene Lösungsansätze. Erst der Zusammenschluss macht die Entwicklung passender Optionen für spezifische Regionen möglich. Die Umsetzung kann anschließend gemeinschaftlich oder auch einzeln erfolgen.

In der aktuellen EU-Förderperiode 2021-2027 hat Interreg vier Aktionsbereiche: grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A), transnationale Zusammenarbeit (Interreg B), interregionale Zusammenarbeit (Interreg C) sowie die Zusammenarbeit von Gebieten in äußerster Randlage der EU untereinander und mit mindestens einem benachbarten Dritt- oder Partnerland (Interreg D – dies betrifft Deutschland nicht). Die Umsetzung erfolgt mittels Projektförderung aus den Interreg-Kooperationsprogrammen, die ihrerseits von den betroffenen Regionen und Partnerstaaten im Rahmen der inhaltlichen EU-Fördervorgaben gemeinsam ausgearbeitet und von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Die finanziellen Mittel dafür werden überwiegend von der EU aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt sowie anteilig aus nationalen Mitteln der regionalen Programmpartner (in Deutschland überwiegend die Länder) kofinanziert. Für die Beteiligung an insgesamt 23 Interreg-A-, B-, und C- Kooperationsprogrammen stellt die EU für Deutschland aus dem EFRE für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt 1,02 Milliarden Euro bereit. Das BMWK ist bei der politischen Gestaltung der Kooperationspolitik beteiligt und bei den verschiedenen Aktionsbereichen in enger Abstimmung mit den Ländern in nationalen und internationalen Gremien vertreten.

Grenzübergreifende Zusammenarbeit der Regionen (Interreg A)

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit fördert die Entwicklung von unmittelbar benachbarten Grenzregionen, beispielsweise zwischen Deutschland und Polen oder am Oberrhein zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz. In Grenzregionen finden sich nicht nur Potenziale, sondern auch Hindernisse, wie z. B. unterschiedliche Sprachen, fehlende Verkehrsverbindungen oder unterschiedliche Strukturpolitiken der Anrainer. Durch grenzübergreifende Förderprogramme sollen diese Nachteile und Hindernisse abgebaut und das wirtschaftliche und soziale Wachstum gefördert werden.

Derzeit gibt es in der Europäischen Union über 60 Interreg-A-Förderprogramme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Deutschland ist an 13 dieser Programme beteiligt.

Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen mit deutscher Beteiligung finden Sie über die Links in der Tabelle.

Beispielprojekte

Kooperationsprogramm Oberrhein: In Straßburg wurde ein grenzüberschreitendender Kindergarten für deutsch- und französischsprachige Kinder gefördert. Nicht nur die bedarfsgerechte Erweiterung notwendiger Betreuungsplätze, sondern auch der interkulturelle Austausch und die Förderung der Zweisprachigkeit der Kinder sind eine Bereicherung für die Region.

Transnationale Zusammenarbeit der Regionen (Interreg B-Programme)

Die transnationale Zusammenarbeit fördert die wirtschaftliche Entwicklung und Kooperation von Regionen in großen Räumen, die sich über mehrere Mitgliedstaaten erstrecken. Die Mitgliedsstaaten sind dabei durch eine geographische Gegebenheit, beispielsweise ein Gebirge (Alpen) oder ein angrenzendes Gewässer (Nord- oder Ostsee), verbunden. Durch gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Innovation, zur Senkung von CO2-Emissionen, zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur wird die Region gestärkt und wächst zusammen.

Deutschland ist an sechs von 15 Kooperationsräumen in Europa beteiligt. Nähere Informationen zu diesen Programmen finden Sie über die Links in der Tabelle.

Beispielprojekte

Mitteleuropa: In dem Projekt ELLA wurden Informationen und Daten zur Bewertung des Hochwasserrisikos im Elbe-Einzugsgebiet ausgewertet und ein „Elbe-Atlas“ erstellt. Damit können Bewohnerinnen und Bewohner in der Elbe-Region einfach und schnell das Hochwasserrisiko für ihr Grundstück abrufen und Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

Nordwesteuropa: In dem Projekt „I-Stay@home“ arbeiteten 13 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Großbritannien zusammen und testeten in einer Studie, welche technischen Mittel älteren oder körperlich beeinträchtigten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Ihren eigenen vier Wänden ermöglichen.

Weiterführende Informationen

Interregionale Zusammenarbeit der Regionen (Interreg C-Programme)

Die interregionale Zusammenarbeit hat die regionale Entwicklung der europäischen Union als Ganzes im Blick. Deshalb sind auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten Adressaten der Förderprogramme „Interreg Europe“, „Interact“, „ESPON“ und „URBACT“.

  • „ESPON“ ist ein Instrument der Raumentwicklungspolitik und dient als Netzwerk für die raumpolitischen Akteure Europas.
  • „URBACT“ fördert den Austausch zwischen europäischen Städten für eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist für die Programme Interact und Interreg Europe zuständig:

  • „Interact“ unterstützt die 27 EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung und Durchführung der europäischen Kooperationsprogramme. Beispielsweise mit einer Projektdatenbank (KEEP), in der alle geförderten Projekte enthalten und öffentlich abrufbar sind oder durch die Entwicklung eines IT-Systems (elektronische Monitoringsystem (eMS)), das zur Einreichung und Bearbeitung von Projektanträgen oder zur Generierung von Berichten und Evaluierungen genutzt werden kann. Zum Informationsaustausch bietet Interact für die Programmakteure Seminare, Workshops und Tagungen zu verschiedenen Themen an.
  • „Interreg Europe“ verbessert die regionalpolitische Leistungsfähigkeit. Es wird ein „Lernen von Anderen“ angeregt. Hierbei werden Ideen und Erfahrungen geteilt und gute Beispiele veröffentlicht werden. Regionale Ebenen aus ganz Europa können Beispiele guter Praxis austauschen und sich vernetzen. Neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nehmen auch Norwegen und die Schweiz an Interreg Europe teil.

Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Zusammenschluss von Partnern, die aufgrund grenzüberschreitender gemeinsamer Ziele und Interessen zusammenarbeiten. Damit hat die Europäische Kommission neben den Kooperationsprogrammen ein weiteres Instrument für die grenzüberschreitende, territoriale Zusammenarbeit geschaffen.

Ein EVTZ

  • verbindet nationale, regionale, lokale Behörden oder als öffentlich-rechtlich angesehene Stellen,
  • besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und handelt im Auftrag der ihm angehörenden Mitglieder,
  • regelt Aufgaben und Befugnisse in einer Übereinkunft,
  • legt administrative und finanzielle Grundlagen in einer Satzung fest,
  • und besteht aus einer Versammlung (Vertretungen der Mitglieder) sowie einer Direktorin bzw. einem Direktor, der den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit vertritt und für ihn handelt.

Zurzeit gibt es insgesamt zwölf EVTZ mit deutscher Beteiligung. Zwei davon haben ihren Sitz in Deutschland.

EVTZ

Straßburg, FRFrankreich, Deutschland
Metz, FRFrankreich, Deutschland Luxemburg, Belgien
Saargemünd, FRFrankreich, Deutschland
Den Haag, NLNL, BE, CY, CZ, FR, DE, HU, LU, RO
Luxemburg, LULuxemburg, Belgien, Deutschland, Frankreich
Mannheim, DEDeutschland, Niederlande
Freiburg, DEDeutschland, Frankreich, Schweiz
Luxemburg, LUEU-27, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz
Lauterbourg, FRDeutschland, Frankreich
Vogelsheim, FRFrankreich, Deutschland
Dresden, DEDeutschland, Tschechien
Neiße-Malxetal, DEDeutschland, Polen

Weitere Informationen zum Thema EVTZ erhalten Sie hier.

Weiterführende Informationen

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