Artikel - Klimaschutz

Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung

Einleitung

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie die Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgelegt.

Was ist das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung?

Angesichts des weltweit steigenden Energiehungers und der explodierenden Preise für Öl und damit auch für Gas stehen Energiesparen, Energieeffizienz sowie der Ausbau der Ökoenergien ganz oben auf der politischen Tagesordnung.

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie die Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgelegt.

Das Programm wurde am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossen. Es umfasst 29 Maßnahmen vor allem zugunsten von mehr Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energien.

Die Eckpunkte für dieses Programm wurden auf der Kabinettsklausur in Meseberg am 23./24. August 2007 von der Bundesregierung festgelegt.

Das IEKP wurde in zwei Paketen verabschiedet: Die meisten Vorhaben des IEKP (1. Paket) befinden sich im parlamentarischen Verfahren bzw. sind schon verabschiedet.

Für die noch verbliebenen Vorhaben (2. Paket) wurden die Gesetzes- und Verordnungstexte am 18.Juni 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. In Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind dies das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, die Messzugangsverordnung, die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz sowie die Heizkostenverordnung.

1. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) vom Dezember 2007

Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2007, also rechtzeitig vor der Welt-Klimakonferenz in Bali, das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" (IEKP) beschlossen. Das IEKP ist ein 29 Maßnahmen umfassendes Paket, vor allem zugunsten von mehr Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energien. Damit hat die Bundesregierung die auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg am 23./24. August 2007 beschlossenen Eckpunkte für dieses Programm unter gemeinsamer Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums konkret umgesetzt.

Nicht nur der Klimaschutz, sondern auch die weltweit steigende Energienachfrage sowie steigende Energiepreise, insbesondere bei Öl und Gas, verlangen neue energiepolitische Weichenstellungen. Energie muss künftig effizienter eingesetzt werden als heute. Wir müssen stärker auf eigene Energiequellen und erneuerbare Energien setzen. Und wir brauchen mehr CO2-arme Energien. So wird unsere Energieversorgung wirtschaftlich und zukunftssicher. Beides ist auch aus Gründen des Klimaschutzes dringend notwendig.

Mit dem IEKP hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie die Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgelegt. Wir konzipieren das klimapolitisch Notwendige so, dass es uns auch energiepolitisch nach vorne bringt. Wir nutzen den Klimaschutz als Chance und stellen uns damit in der Globalisierung als moderne, zukunftsfähige Volkswirtschaft auf.

Schon jetzt sind wir bei erneuerbaren Energien eine der wichtigsten, wenn nicht gar die wichtigste Exportnation. Angesichts eines weltweit bis 2030 um 50 % wachsenden Energienachfrage und eines Investitionsbedarfs von 15 bis 18 Billionen Euro entsteht hier ein gigantischer Markt. Allein für die erneuerbaren Energien wird das  Investitionsvolumen zwischen 2005 und 2020 auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt. Wir setzen auf diese Wachstumsfelder. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verringern wir langfristig unsere Importabhängigkeit von Energierohstoffen. Und auch die Maßnahmen zur Energieeffizienz befördern erstens moderne Technologien, und zweitens halten wir die finanzielle Gesamtbelastung der Verbraucher und der Wirtschaft selbst bei ansteigenden Energiepreisen in Grenzen.

2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) vom Juni 2008

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 für die noch verbliebenen Vorhaben (2. Paket) des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet. In Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums sind dies folgende Gesetze bzw. Verordnungen:

  • die Messzugangsverordnung
  • das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
  • die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz sowie die Heizkostenverordnung

Sie stellen wichtige Neuerungen für die Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des IEKP dar. Die BMWK-Vorhaben sind im Einzelnen:

  • Liberalisierung des Messwesens (Messzugangsverordnung)
    Das Messwesen soll auch mit Blick auf die Verbreitung intelligenter Stromzähler vollständig liberalisieren werden Ziel ist es, bessere Informationen, Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten für den Verbraucher zu haben, um Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen hat der Bundestag gerade beschlossen (Gesetz am 6. Juni 2008; die Messzugangsverordnung konkretisiert die gesetzliche Regelung). Der Kunde kann künftig seinen Messstellenbetreiber und seinen Zähler selbst auswählen.
  • Netzausbau (Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze)
    Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich.
  • Energieeinsparverordnung und EnEG sowie Heizkostenverordnung (mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
    Dem Gebäudesektor kommt bei dem Bestreben, Energie einzusparen, eine ganz erhebliche Bedeutung zu, denn Gebäude haben mit mehr als 40 % einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Ziel muss es daher sein, bei der Neuerrichtung Gebäude mit möglichst sparsamer Energiebilanz zu erstellen und im Gebäudebestand die Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu mobilisieren.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Vorhaben bzw. Gesetzen und Verordnungen finden Sie in den Links und Downloads in der rechten Spalte.

Weiterführende Informationen