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23.05.2023 - Artikel - Frauen in der Wirtschaft

Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand Gemeinsamer Aktionsplan von Bundesministerien, Verbänden, Netzwerken und wissenschaftlichen Instituten auf Initiative des BMWK

Einleitung

Aktionsplan mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand

© BMWK

Präambel

Präambel

Selbständige Frauen sind unverzichtbar für einen vitalen und erfolgreichen deutschen Mittelstand. Mit mehr selbständigen Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups könnte zusätzliches Wachstum geschaffen und ein wesentlicher Beitrag für die grüne und die digitale Transformation geleistet werden.

Mit dem gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ wollen die beteiligten Akteure

  • die Leistungen von Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups herausstellen,
  • mehr Frauen motivieren, unternehmerisch tätig zu werden,
  • eine gemeinsame Plattform für eine Vielzahl an existierenden und neuen Maßnahmen sowie Aktivitäten aus unterschiedlichen Bereichen schaffen und
  • die Wahrnehmung und die Wirkung der einzelnen Maßnahmen verstärken,

um positive Änderungen für die Berufs- und Lebensperspektiven von Frauen herbeizuführen und die Leistungs-, Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Mittelstands zu stärken.

Der Aktionsplan ist zugleich eine Anregung und ein Appell an die zuständigen Bundesministerien, Unternehmen, Verbände, Netzwerke, an die Wissenschaft und an die selbständigen Frauen selbst, die hier genannten Maßnahmen mit Leben zu füllen, sie weiterzuentwickeln und eigene Aktivitäten hinzuzufügen.

Denn es braucht die gemeinsame Anstrengung vieler, damit mehr Frauen sich eine selbständige Existenz aufbauen, ein Start-up gründen, ein Unternehmen übernehmen, einen Beruf im Handwerk oder im MINT-Bereich ergreifen oder an die Spitze von Unternehmen, Verbänden, Institutionen und Investitionskomitees kommen können.

Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups

Mehr als 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland zählen zum Mittelstand – entsprechend vielfältig ist er: Er umfasst moderne Industrieunternehmen, darunter viele hochspezialisierte Weltmarktführer (Hidden Champions), kleine und große Familienunternehmen wie auch Start-ups, Handwerksbetriebe, Soloselbständige und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel im Bereich Handel und freie Berufe. Schon heute machen Frauen den Mittelstand stark: Sie sind Chefinnen und leitende Angestellte, Gründerinnen und Investorinnen, Beraterinnen und Meisterinnen, „mitarbeitende“ Unternehmerfrauen; sie engagieren sich ehrenamtlich in Innungen und Kammern und sind in gemeinnützigen Unternehmen tätig.

Immerhin jedes 5. mittelständische Unternehmen hat bereits eine Chefin, das heißt, 757.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland wurden 2022 von Frauen geführt.1 Diese selbständigen Frauen kontrollieren die Unternehmensgeschicke, treffen die strategischen Investitionsentscheidungen und planen die Zukunft. Insgesamt sind 1,2 Millionen Frauen in Deutschland selbständig. 40 Prozent von ihnen (480.000) arbeiten nicht allein: Sie haben insgesamt 3,3 Millionen Angestellte und rund 100.000 Auszubildende. Ein Viertel der selbständigen Frauen (293.000) hat eine Einwanderungsgeschichte. 89 Prozent der selbständigen Frauen sind im Dienstleistungsbereich tätig. Besonders viele Unternehmen aus dem Bereich der freien Berufe werden von Frauen geführt. Hierzu zählen beispielsweise Rechts- und Steuerberatungen. Der Anteil der Gründerinnen in den freien Berufen an allen Gründungen stieg 2022 zum zweiten Mal in Folge und lag bei 55 Prozent.

Warum ist es wichtig, dass mehr Frauen ihr Potenzial in der Wirtschaft als Selbständige entfalten können?

Nachfolgerinnen gesucht: Derzeit stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor der Aufgabe, die Nachfolge in ihren Betrieben zu regeln. In Bereichen wie den freien Berufen, in denen sehr viele selbständige Frauen tätig sind, werden sicher auch viele Frauen zum Zuge kommen. Aber im Handwerk, wo bis zum Jahr 2030 rund 125.000 Unternehmen zur Übergabe anstehen, bedarf dies größerer Anstrengungen. Denn hier werden bislang nur rund 23 Prozent der Unternehmen von Frauen geführt.2 Um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesunder Betriebe zu erhalten, sollten mehr Frauen ein Unternehmen übernehmen.

Gemischte Teams sind ökonomisch erfolgreich: Frauen bringen neue Ideen und Perspektiven in die Wirtschaft ein. Das zahlt sich aus: Internationale Studien zeigen, dass Unternehmen mit einer gemischten Führung oder gemischten Teams auf allen Ebenen innovativer und erfolgreicher sind als reine Männerteams.

Frauen sind wichtig für den Klimaschutz: Frauen bringen Schwung in die Klima- und Energiewende. Laut einem Bericht der Europäischen Investitionsbank schneiden frauengeführte Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance besser ab als andere Unternehmen. Auch bei der Einführung umweltfreundlicher Verfahren sind Unternehmen mit mehr Frauen in Führungspositionen erfolgreicher.3 Zudem handeln Unternehmen mit gemischten Teams im Topmanagement vielfach sozialer, ökologischer und nachhaltiger.4

Frauen gründen häufig grün oder gemeinwohlorientiert: Mit über 40 Prozent ist der Anteil gemeinwohlorientierter Unternehmen unter den deutschen Start-ups weiter auf dem Vormarsch.5 Der Anteil der Gründerinnen liegt bei diesen Start-ups je nach Studie mit bis zu 50 Prozent deutlich höher als unter nicht-gemeinwohlorientierten Start-ups (18 Prozent).6 Wichtiger als die Gewinnmaximierung ist ihnen, unternehmerisch-innovativ einen spezifischen Beitrag zum Umweltschutz oder zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems zu leisten.

All das zeigt: Das unternehmerische Engagement von Frauen steht für Können, Kompetenz und Stärke. Würde die Beteiligung von Frauen im Mittelstand steigen, könnten mehr innovative Geschäftsmodelle entwickelt und die Energie- und Klimawende weiter vorangetrieben werden. Es könnten traditionelle Familienbetriebe erfolgreich fortgeführt und mehr Arbeitsplätze erhalten beziehungsweise neue geschaffen werden. Die Forderung nach mehr frauengeführten Unternehmen ist aus wirtschaftspolitischer Perspektive daher unerlässlich. Sie ist zudem im Sinne der Gleichstellung notwendig.

Der gemeinsame Aktionsplan will genau hier ansetzen und die aktuelle Lage merklich verändern. Dabei möchte er auch die besondere Lebenssituation von Gründerinnen und selbständigen Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte sowie ihre Interessen mit in den Blick nehmen.

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1 Nach der Definition der KfW handelt es sich um ein „frauengeführtes Unternehmen“, wenn mindestens eine Frau Inhaberin ist oder in der Geschäftsführung tätig ist, vgl. KfW Research Nr. 233 vom 1. März 2023, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2022/Fokus-Nr.-370-Maerz-2022-Chefinnen.pdf.
2 ZDH 2021, https://www.zdh.de/daten-und-fakten/kennzahlen-des-handwerks/frauen-des-handwerks/. Die Zahl bezieht sich auf Betriebe mit Inhaberinnen, Geschäftsführerinnen beziehungsweise Gesellschafterinnen.
3 Barbara Balke, Thomas Östros (2023): Frauen an der Spitze sind gut fürs Geschäft, https://www.eib.org/de/stories/climate-women-profits?recommendation=1.
4 BCG Gender Diversity Index Deutschland 2021, https://web-assets.bcg.com/7b/8b/850022a9438b974c7d92162d4420/bcg-gender-diversity-index-2021-key-insights.pdf.
5 Deutscher Start-up Monitor 2022, S. 32, https://startupverband.de/fileadmin/startupverband/mediaarchiv/research/dsm/DSM_2022.pdf.
6 4. Deutscher Social Entrepreneurship Monitor 2022: https://www.send-ev.de/wp-content/uploads/2022/04/4_DSEM_web.pdf.

Aktionsplan

Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand

Im September 2022 haben Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMWK, und Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, mit rund 200 Vertreterinnen und Vertretern aus Regierung, Unternehmen, Verbänden, Wissenschaft und Netzwerken die Frage diskutiert, wie weibliche Selbständige und gründungsinteressierte Frauen unterstützt werden können. Gefragt wurde: Welche gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind für Unternehmerinnen und Gründerinnen besonders wichtig? Berücksichtigen sie die speziellen Lebensbedingungen und Interessen von Unternehmerinnen? Wie begeistern wir mehr Mädchen und Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe, damit künftig auch in diesen Bereichen mehr Frauen den Weg in die Selbständigkeit wagen? Wie werden Unternehmerinnen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in der Öffentlichkeit dargestellt? Sollten und können gängige Denk- und Verhaltensmuster verändert werden? Wie kommen Unternehmerinnen besser an Wagniskapital-Finanzierungen?

Die Teilnehmenden benannten notwendige Veränderungen und brachten zahlreiche Vorschläge in die Auftaktveranstaltung und in die nachfolgenden Workshops ein. Viele der Vorschläge berücksichtigen zwar in erster Linie die Lebensrealität und Interessen von Frauen, sind aber nicht auf Frauen beschränkt.7

In dem sich anschließenden Abstimmungsprozess zur Erarbeitung des Aktionsplans, der von der Zusammenarbeitsplattform der Bundesregierung GovLabDE unterstützt wurde, verständigten sich die beteiligten Bundesministerien, Verbände, Netzwerke und wissenschaftlichen Institute auf die Ziele des Aktionsplans. Die Beteiligten wollen:

  • die Finanzierungsangebote für Gründerinnen erweitern
  • den Zugang zu Wagniskapital verbessern
  • die Transparenz in Bezug auf Förderprogramme erhöhen
  • die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und selbständige Frauen verbessern
  • mehr Neu- und Nachfolgegründungen von und mit Frauen bewirken
  • für die Bedeutung und Notwendigkeit von Mädchen und Frauen im Handwerk, in MINT- und Klimaberufen werben
  • selbständigen Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte eine Stimme geben, ihre Leistungen sichtbar machen und Rollenvorbilder fördern
  • die vorhandenen Aktivitäten von Ministerien, Verbänden, Netzwerken und wissenschaftlichen Instituten sichtbar machen, bündeln und die Akteurinnen und Akteure vernetzen
  • weitere erfolgversprechende Maßnahmen entwickeln und anstoßen
  • weitere Personen zur Unterstützung des Aktionsplans motivieren

Hierfür bringen die beteiligten Bundesministerien, Verbände, Netzwerke und wissenschaftlichen Institutionen jeweils eigene Maßnahmen in den Aktionsplan ein, die sie eigenverantwortlich umsetzen. Im Zusammenspiel sollen sich die verschiedenen Maßnahmen in ihrer Wahrnehmung und Wirkung verstärken. Das BMWK wird weiterhin regelmäßig den Dialog mit den relevanten Netzwerken, Verbänden und Initiativen suchen. Es wird insbesondere 2024 und 2025 zu weiteren Netzwerktreffen sowie zu Spitzengesprächen einladen, um die erreichten Fortschritte zu diskutieren und den Aktionsplan gegebenenfalls mit weiteren Maßnahmen und Akteurinnen und Akteuren fortzuschreiben. Der Aktionsplan soll, soweit möglich, in weitere Berichte und Initiativen der Bundesregierung einfließen. Das BMWK und die anderen beteiligten Ministerien möchten ihn außerdem EU-weit und international vorstellen, zum Beispiel bei den Treffen der Beauftragten der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder bei Konferenzen der G7, G20 oder der UN-Frauenrechtskommission.

Unabhängig davon können Beteiligte auch sonst weitere zielgerichtete Maßnahmen einbringen; Interessierte sind eingeladen, sich dem Aktionsplan anzuschließen. Mitwirkende und Unterstützende sind aufgerufen, über ihre Öffentlichkeitsarbeit Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups zu stärken.

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7 Beispiele hierfür sind Kinderbetreuung, Sorgearbeit und Abgabenlast bei Selbständigkeit im Nebenerwerb.

Drei Zahlen zu Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups

1,2 Mio.
Symbolicon für Frau

selbstständige Frauen, davon 293.000 mit Einwanderungsgeschichte
in 757.000 Unternehmen

257.000
Symbolicon für Statistik

Gründerinnen
(42 %)

37,8 %
Symbolicon für Netzwerke

gemischte Start-up-Teams
20,3 % Frauen-Teams

Eindrücke aus den Workshops zur Erarbeitung des Aktionsplans

FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups 1
FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups 2
FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups 3
FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups 4
FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups 5

Ziele und Maßnahmen

Ziele und Maßnahmen des gemeinsamen Aktionsplans

Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand: Ziele des Aktionsplans

Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand: Ziele des Aktionsplans

© BMWK

Der Aktionsplan bildet einen flexiblen Rahmen für vielfältige Maßnahmen, die unterschiedliche Akteurinnen und Akteure ergreifen, um Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups zu stärken. Er ergänzt weitere Prozesse, welche die Bundesministerien mit Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Unternehmen sowie Handels- und Handwerkskammern angestoßen haben, um unter anderem auch die Potenziale von Frauen zu erschließen. Beispielhaft sind folgende Prozesse zu nennen:

Die Maßnahmen des Aktionsplans greifen viele Forderungen von Verbänden und Netzwerken sowie politische Vorhaben der Koalitionspartner auf. Sie machen zum einen deutlich, wie diese Forderungen umgesetzt werden können. Zum anderen leiten sie Diskussionsprozesse ein, mit denen Anliegen geklärt und Lösungsmöglichkeiten ausgelotet werden. Und sie bereiten durch Analysen und Datenermittlung den Boden für eine faktenbasierte Gestaltung der Politik.

Gemeinsam mit den Beteiligten wird das BMWK prüfen, welche Fortschritte die Umsetzung des Aktionsplans macht. Dazu wird es ein regelmäßiges Monitoring durchführen.

A. Gründungsfinanzierung und Wagniskapital

Ziel A. Finanzierungsangebote für Gründerinnen und Verbesserung der Zugangsbedingungen zu Wagniskapital für Frauen

FRAUEN in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups: Ziel A

© Tom Werner / getty images

Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen, Gründungsinteressierte und innovative Start-ups, damit sie neue Projekte, Produkte sowie Prozesse und Dienstleistungen realisieren können. Insbesondere wurden eine Reihe von genderneutralen Förderinstrumenten zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung aufgesetzt. Diese Programme stellen zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital oder Zuschüsse für Gründungsvorhaben oder Wachstumsinvestitionen bereit. Damit sollen Unternehmensgründerinnen und -gründer in allen Phasen unterstützt werden – von Ausgründungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Expansion und Wachstum junger Unternehmen im Markt. Ein entscheidender Erfolgsfaktor speziell für Start-ups und junge Technologieunternehmen ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Insbesondere in der kapitalintensiven Wachstumsphase ist es für Start-ups hierzulande aber häufig nicht leicht, eine Finanzierung zu erhalten. Deutschland muss als Investitionsstandort auch für Wagniskapitalinvestitionen international wettbewerbsfähiger werden. Daher stellt die Bundesregierung mit einer Vielzahl von passgenauen Instrumenten Wagniskapital aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung und mobilisiert damit gleichzeitig private Investitionen für den deutschen Wagniskapitalmarkt.

Die Zahl der Unternehmen, die im Tech- oder Start-up-Bereich von nicht rein männlichen Teams gegründet werden, ist weiterhin niedrig. Im Jahr 2022 lag der Anteil der Start-up-Gründerinnen bei 20 Prozent. 12 Prozent der Gründungsteams waren reine Frauenteams, gut  25 Prozent waren gemischt-geschlechtliche Teams, rund 63 Prozent reine Männerteams.8 Das wird auch darauf zurückgeführt, dass Frauen einen schwierigeren Zugang zu Kapitalmärkten haben, das heißt, die Finanzierungssummen für Gründerinnen-Teams sind deutlich geringer als die ihrer rein männlichen Pendants: Nur 5,2 Prozent der Gründerinnen-Teams haben bereits  1 Million Euro oder mehr erhalten; bei den Gründer-Teams sind es dagegen 27,8 Prozent. Dass frauengeführte Start-up-Teams kein beziehungsweise weniger Wagniskapital erhalten, wird vor allem auf strukturelle Ursachen zurückgeführt. So werden 96 Prozent der deutschen Wagniskapital-Unternehmen ausschließlich von Männern geführt. Auch die Gründungserfahrung spielt eine Rolle: 26 Prozent der Frauenteams haben vorherige Gründungserfahrung, bei Männerteams sind es 46 Prozent, bei gemischten Teams 47 Prozent.

Studien geben einen Hinweis darauf, an welchem Punkt Änderungen ansetzen könnten, um die Situation zu verändern: Ist mindestens eine Frau unter den Wagniskapital-Investoren, so verdoppelt beziehungsweise verdreifacht sich die Wahrscheinlichkeit, dass diese in ein Start-up investieren, das von mindestens einer Frau geführt wird.

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8 Female Founders Monitor 2022, https://startupverband.de/fileadmin/startupverband/forschung/studien/ffm/Female_Founders_Monitor_2022.pdf.

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Zugangsbedingungen zu Wagniskapitalfinanzierung für Frauen

1.1 Mehr Frauen in der Führung und Aufsicht von staatlich geführten und finanzierten Wagniskapitalfonds und in den Investitionskomitees von staatlich geführten und finanzierten Fonds und Beteiligungsgesellschaften

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen, die Wagniskapital einwerben wollen, sehen sich auf Seite der Wagniskapitalfonds heute ganz überwiegend noch männlichen Entscheidungsträgern gegenüber. Mehr Frauen in Entscheidungsgremien können dazu beitragen, dass Frauen zukünftig mehr Wagniskapital erhalten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK will bei staatlich geführten und finanzierten Wagniskapitalfonds für mehr Frauen in Entscheidungspositionen sorgen. Dies soll eine Signalwirkung auch für den privaten Markt entfalten. So erhöht das BMWK den Frauenanteil in den Investitionskomitees von staatlich geführten und finanzierten Fonds und Beteiligungsgesellschaften. Bei den Investitionskomitees des High-Tech Gründerfonds (HTGF) wurde bei den Positionen, die vom BMWK besetzt sind, bereits darauf geachtet, dass Frauen und Männer in gleicher Zahl vertreten sind. Auf Ebene der Geschäftsführungen wird ebenfalls auf Diversität geachtet. Sowohl beim HTGF als auch beim DeepTech & Climate Fonds (DTCF) wurden zuletzt Geschäftsführerinnen neu angestellt. Ebenso wurden die Aufsichtsgremien des HTGF und des DTCF so besetzt, dass Frauen aktuell mindestens die Hälfte der Positionen innehaben. Die Bundesregierung wird außerdem die Beteiligung von Frauen in Investitionskomitees von staatlichen Fonds und Beteiligungsgesellschaften deutlich stärken.

Weitere Informationen:

www.htgf.de/de/ueberuns/, www.dtcf.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

1.2 Mehr Wagniskapital für Frauen: Emerging Manager Facility

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesministerium der Finanzen (BMF), KfW Capital

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

In der Wagniskapital-Branche in Deutschland sind Frauen auf der Entscheidungsebene noch deutlich in der Unterzahl – nur 7 Prozent der Partner von Wagniskapitalfonds sind weiblich.9 Frauen haben seltener Zugang zu Finanzierungsnetzwerken und erhalten weniger Wagniskapital für Start-up-Gründungen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK schafft gemeinsam mit dem BMF und KfW Capital im Rahmen des Zukunftsfonds ein neues Finanzierungsinstrument, dass auch darauf abzielt, die Anzahl von Frauen in Entscheidungsgremien von Wagniskapitalfonds zu erhöhen. Wagniskapitalfonds mit Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen sollen darüber leichter öffentliches Wagniskapital erhalten. So wird erreicht, dass die gesamte Branche weiblicher und diverser wird. Damit geht ein Multiplikatoreffekt einher, der den Zugang zu Wagniskapital für Start-up-Gründerinnen und gemischt-geschlechtliche Start-up-Teams verbessert.

Weitere Informationen folgen demnächst unter:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/zukunftsfonds.html

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC6 (Zukunftsfonds; KfW-Beteiligungsfinanzierung):
buero-viic6@bmwk.bund.de

1.3 Stipendien für Investmentmanagerinnen

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: KfW Capital, Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die zentralen Entscheidungspositionen in den meisten Wagniskapitalfonds sind noch ganz überwiegend männlich besetzt. Allerdings haben in den letzten Jahren verstärkt Frauen ihre Karriere in den Fonds begonnen. Sie benötigen nun unter anderem Zugang zu den bestehenden Qualifizierungsprogrammen, die bislang größtenteils von Männern genutzt werden. Die Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen ist auch wichtig, da sie der Netzwerkbildung dient.

Was beinhaltet die Maßnahme?

KfW Capital stellt Teilstipendien für das Qualifizierungsprogramm „Certified Private Equity Analyst (CPEA)“ an der Technischen Universität München zur Verfügung. Die „KfW Capital Fellowships Women in VC“ sind für junge Investmentmanagerinnen und weitere Frauen reserviert, die sich für Karrieren im Wagniskapitalbereich interessieren.

Weitere Informationen:

www.kfw-capital.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

1.4 Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema „Verbesserter Zugang zu Wagniskapital für Frauen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK), Europäischer Investitionsfonds (EIF), KfW Capital, High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Frage, wie Frauen einen besseren Zugang zu Wagniskapital erhalten können, ist in den letzten Jahren bereits verstärkt diskutiert worden. Dennoch besteht weiterhin Bedarf, die Diskussion über die nötigen Maßnahmen gemeinsam mit der Zielgruppe fortzusetzen und die ergriffenen Maßnahmen auch auf geeigneten Wegen zu kommunizieren.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK will sich gemeinsam mit KfW Capital, dem Europäischen Investitionsfonds, dem High-Tech Gründerfonds (HTGF) und Verbänden dafür einsetzen, dass die Frage, wie Frauen besser Zugang zu Wagniskapital erhalten, bei allgemeinen Branchen-Events ausreichend berücksichtigt wird. Es wird sich ferner dafür einsetzen, dass auch in Zukunft spezielle Veranstaltungen zu dem Thema stattfinden, die den Status quo analysieren und Wege in die Zukunft aufzeigen. Ein Anfang wurde bereits gemacht: So widmeten sich zwei Veranstaltungen der KfW Capital Venture Academy den Themen „Diversität“ (Mai 2022) und „Female Investing“ (September 2022). Beim 24. Deutschen Eigenkapitaltag des BVK im Mai 2023 ist zudem erstmals ein gesondertes Investorinnenfrühstück geplant, an dem die Start-up-Beauftragte des BMWK, Dr. Anna Christmann, teilnimmt.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

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9 Vgl. Female Entrepreneurship Studie, KfW Research, November 2022, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Studien-und-Materialien/Female-Entrepreneurship.pdf.

2. Maßnahmen zur Gründungsfinanzierung

2.1 Bedingungen in Förderprogrammen an die Situation von Frauen anpassen: EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) –  Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich (PtJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Besondere Lebenssituationen wie Schwangerschaft und Sorgearbeit werden bislang in Förderprogrammen nicht berücksichtigt. Bezieht man diese Aspekte aber in die Förderprogramme mit ein, werden die Programme für weitere Personen attraktiv und die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss des Projekts steigen. Diese Erkenntnis gilt für Männer und Frauen. Sie wird in diesem Zusammenhang aufgegriffen, weil Frauen heute immer noch einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen und daher besonders betroffen sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Ein positives Beispiel sind die neuen Förderrichtlinien EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransferbedingungen, die zum 18. April 2023 in Kraft getreten sind. Damit kann die Projektlaufzeit bei einem geförderten Gründungsvorhaben einmalig um bis zu 3 Monate verlängert werden, wenn eines der Teammitglieder während der Projektlaufzeit ein Kind bekommt oder es seine Lebenspartnerin/Ehefrau unmittelbar nach der Entbindung im Rahmen der Elternzeit unterstützt und damit für diesen Zeitraum ausfällt. Die Stipendien des Gründungsteams werden in dem Verlängerungszeitraum weitergezahlt. Die Projektdauer im Forschungstransfer wird durch Aufstockung verlängert. Zusätzlich gibt es für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit minderjährigen Kindern einen Kinderzuschuss von 150 Euro monatlich. Damit lassen sich die Gründung eines Unternehmens und einer Familie besser miteinander vereinbaren, sodass der erfolgreiche Abschluss des Projekts gewährleistet ist.

Weitere Informationen:

www.exist.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC4 (Bürgschaftsbanken, KfW-Tochtergesellschaften, innovative Gründungen, Warenkreditversicherungen):
buero-viic4@bmwk.bund.de
EXIST-Projektträger PtJ:
ptj-exist-gruendungsstipendium@fz-juelich.de;
ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de

2.2 Programme für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

2.2.1 Förderprogramm „REACT with impact

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gemeinwohlorientierte Unternehmen werden überproportional oft von Frauen gegründet. Eine Förderung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen insgesamt führt somit zur Stärkung von Unternehmerinnen und zu einer höheren Anzahl frauengeführter Unternehmen. Der Zugang zu Finanzierung, Förderung und Beratung ist Frauen jedoch oft erschwert, da viele der bestehenden Förderungen und Beratungsstrukturen nicht zu den Bedürfnissen von Gemeinwohlorientierten Unternehmen passen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen mit dem neuen Förderprogramm „REACT with impact“, das speziell zugeschnittene Möglichkeiten der Förderung bietet. Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen; Anträge können seit dem 20. Februar 2023 eingereicht werden. Um die Unternehmen zu entlasten, übernehmen registrierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung.

Antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Social Start-ups, die unter anderem die Kriterien der KMU-Definition der Europäischen Union und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Start-ups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.

Interessierte Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups können sich mithilfe des Programms passgenau beraten und bei der Implementierung der Maßnahmen unterstützen lassen. Durch die Stärkung der Krisenresilienz ihres Unternehmens werden Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, sodass sie ihren Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation noch besser leisten können. Auch besteht die Möglichkeit, sich und das wirkungsorientierte Geschäftsmodell über Coaching-Maßnahmen für potenzielle Investoren attraktiver zu machen („investment readiness“).

Finanziert wird das Förderprogramm mit Mitteln aus dem EU-Wiederaufbauinstrument REACT-EU, die bis Ende 2023 bereitstehen.

Weitere Informationen:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2023/03/08-react-with-impact.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/nationale-strategie-fuer-sozialunternehmen-und-social-startups.html

Kontakt:

BMWK, Referat IC5 (Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Sozialunternehmertum, ESF-Koordinierung):
buero-ic5@bmwk.bund.de

2.2.2 Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, die keinen Börsengang oder Unternehmensverkauf anstreben

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Mehr als 50 Prozent der Frauen gründen gemeinwohlorientiert. Sie streben daher häufig keinen Exit an, das heißt, sie wollen nicht wieder aus dem Unternehmen aussteigen, um damit einen hohen Gewinn zu erzielen. Deshalb ist Wagniskapital für Unternehmen, die keinen Börsengang oder Unternehmensverkauf anstreben, grundsätzlich weniger geeignet. Wagniskapital-Investoren erwerben Anteile an Unternehmen mit dem Ziel, diese mit einer Rendite weiterzuveräußern. Besser geeignet sind deshalb oftmals Fremd- und/oder Mezzaninkapital, eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital. Denn die Unternehmen geben hierbei keine Anteile an ihrem Unternehmen ab und der Investor übt keinen Einfluss auf das operative Geschäft aus. Für Mezzaninkapital muss das Unternehmen Zinsen und in der Regel eine gewinnabhängige Vergütung entrichten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Für die Finanzierung Gemeinwohlorientierter Unternehmen besonders gut geeignet ist Mezzaninkapital, das heißt wirtschaftliches Eigenkapital wie beispielsweise stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Das BMWK hat seine Mezzanin-Finanzierungsprogramme für Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen ausgebaut und entwickelt diese weiter. Für die Förderperiode 2023 bis 2027 wurde der im Rahmen des Rückgarantieprogramms geltende Regelhöchstbetrag auf 1,5 Millionen Euro pro Beteiligung erhöht. Mit dem Rückgarantieprogramm des Bundes und der Länder wird die Beteiligungsfinanzierung (in der Regel typisch stille Beteiligungen) über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften gefördert. Ab 2024 soll der Mikromezzaninfonds(MMF)-Deutschland  fortgeführt werden. Über den MMF II werden noch bis Ende 2023 neue Beteiligungen ausgegeben.
Beim MZZ-Deutschland, der stille Beteiligungen bis zu 50.000 Euro vergibt, sind von Frauen geführte Unternehmen eine besondere Zielgruppe. Sie können eine Finanzierung von bis zu 150.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/unternehmensfinanzierung-mikromezzaninfonds.html
https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rueckgarantien-laender-bund.html

Kontakt:

BMWK, Referat IC5 (Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Sozialunternehmertum, ESF-Koordinierung):
buero-ic5@bmwk.bund.de
BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):

buero-viic3@bmwk.bund.de

2.3 Mehr Transparenz in Bezug auf spezielle Förderangebote für Gründerinnen: Förderdatenbank

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

In der Förderdatenbank des BMWK sind über 2.400 Förderprogramme von EU, Bundesländern und Bundesregierung enthalten, darunter auch 250 Programme zur Förderung von Existenzgründungen von Männern und Frauen. Es war jedoch nicht möglich, die Programme mit speziellen Förderkomponenten für Frauen zu filtern. Unter dem Stichwort „Frauen“ wurden über 400 Förderprogramme aus allen möglichen Bereichen gelistet.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um das Angebot transparenter zu machen, wurde Anfang 2023 ein neuer Förderbereich „Frauenförderung“ eingerichtet mit den weiteren Kategorien Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Existenzgründung & Unternehmensfinanzierung, Gesundheit & Soziales sowie Sonstiges. Hier kann man mithilfe einer Filterfunktion die Förderprogramme für Frauen oder Förderprogramme mit spezifischen Komponenten für Frauen finden.

Weitere Informationen:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Kontakt:

BMWK, Referat LB2 (Öffentlichkeitsarbeit):
buero-lb2@bmwk.bund.de

B. Gründungen von und mit Frauen

Ziel B. Mehr Gründungen von und mit Frauen

Ziel B: Mehr Gründungen von und Mit Frauen

© Luis Alvarez / getty images

Frauen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Vergleich zu männlichen Unternehmensgründern auch heute noch in der Minderheit. In den letzten Jahren zeigt sich jedoch eine steigende Tendenz beim Anteil der Gründerinnen: Von den 607.000 neuen Unternehmen im Jahr 2021 wurden 257.000 von Frauen gegründet. Der Anteil der Gründerinnen lag damit bei 42 Prozent – und um 4 beziehungsweise um 6 Prozentpunkte höher als in den Jahren 2020 (38 Prozent) und 2019 (36 Prozent).10 Diese positive Entwicklung soll mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, dass noch mehr Frauen Unternehmerinnen werden.

Dies gilt im besonderen Maße für die Unternehmensnachfolge: Bis Ende des Jahres 2026 streben rund 560.000 der insgesamt 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen eine Nachfolge an. Der Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern ist nach wie vor die größte Hürde. Nur 8 Prozent aller Gründerinnen und Gründer in Deutschland übernehmen ein Unternehmen. Hier gibt es ein großes Potenzial für gründungsinteressierte Frauen.
 
Rund 32 Prozent der selbständigen Frauen sind zwischen 20 und 44 Jahre alt. Bei den selbständigen Frauen mit Einwanderungsgeschichte sind es sogar rund 45 Prozent. 60.000 selbständige Frauen und 152.000 selbständige Männer haben in ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter drei Jahren. Für sie alle spielt die Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie eine wichtige Rolle. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Selbständigen ist nicht groß, aber die Anzahl der jungen Gründerinnen steigt und damit die Anzahl derjenigen, bei denen sich Betriebs- und Familiengründung zeitlich überschneiden.

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10 Vgl. KfW-Gründungsmonitor 2022, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Gr%C3%BCndungsmonitor/KfW-Gr%C3%BCndungsmonitor-2022.pdf.

1. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise zur sozialen und finanziellen Absicherung

1.1 Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagesbetreuung

1.1.1 Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung fördert Chancengleichheit und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise beruflicher Selbständigkeit. Bessere Angebote zur Kinderbetreuung würden vor allem bei Frauen mit minderjährigen Kindern die Gründungsbereitschaft erhöhen. Bei der Qualität der Angebote gibt es in Deutschland weiterhin große regionale Unterschiede und deutliche Möglichkeiten zur Verbesserung.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Am 1. Januar 2023 trat das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft. Dadurch wurde dasKiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz geändert, das 2019 im Rahmen des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes geschaffen wurde. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 4 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bereit. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz enthält einen Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern sowie Maßnahmen, die Eltern bei den Beiträgen für die Kindertagesbetreuung entlasten sollen. Die Bundesländer können aus diesem Instrumentenkasten entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf Maßnahmen auswählen. Bestimmten Handlungsfeldern, die für die Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind, räumt das KiTa-Qualitätsgesetz Vorrang ein. Zudem dürfen keine neuen Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen ergriffen werden. Die konkreten Maßnahmen werden derzeit in Verträgen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern festgelegt. Parallel dazu läuft seit Sommer 2022 ein gemeinsamer Prozess von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards in der Kindertagesbetreuung zu überführen. Dies ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Eine Arbeitsgruppe auf Fachebene soll hierfür im Sommer 2023 einen Bericht mit entsprechenden Empfehlungen vorlegen, der die Grundlage für weitere Verhandlungen auf politischer Ebene bilden soll.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/fuer-gute-kinderbetreuung-bundesweit-das-kita-qualitaetsgesetz-209046

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 513 (Qualität in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Geschäftsstelle „KiTa-Qualitätsgesetz“):
513@bmfsfj.bund.de

1.1.2. Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 323 (Infrastrukturförderung Schule)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wesentlich für eine selbständige Tätigkeit. 
Die Kindertagesbetreuung ist jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gut ausgebaut. Mit Blick auf die aktuellen Geburtenjahrgänge und die Erhebungen zum Betreuungsbedarf ist insgesamt davon auszugehen, dass der Bedarf an Kinderbetreuung noch nicht gedeckt ist.
 
Die Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter ist bundesweit ebenfalls unterschiedlich gut ausgebaut, der Bedarf an ganztägigen Angeboten ist größer als das vorhandene Angebot.11 Es ist aber nicht nur notwendig, die Zahl der Angebote für Ganztagsbildung und -betreuung zu erhöhen, sondern die Angebote auch qualitativ weiterzuentwickeln.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Kinder ab Klassenstufe 1 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung (8 Zeitstunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche). Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien bei der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für den hierfür erforderlichen Infrastrukturausbau zur Verfügung (siehe unten).

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der Bund beteiligt sich bereits seit 2008 am Ausbau der Kindertagesbetreuung, indem er umfangreiche Finanzhilfen zur Verfügung stellt. Bis Ende 2023 läuft noch das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“. Es wurde im Rahmen des Konjunkturpakets „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ins Leben gerufen und wird in den Ländern umgesetzt. Für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt gibt der Bund 1 Milliarde Euro aus; berücksichtigt sind dabei Investitionen für den Neubau, den Ausbau, den Erhalt und die Ausstattung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Die Bewilligungsfrist endete zum 30. Juni 2022, die Mittel können bis Ende 2023 abgerufen werden.

Auch will der Bund den Ausbau der Ganztagsbetreuung durch Investitionsprogramme unterstützen. Dazu hat er das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Kinder im Grundschulalter:

  • 750 Millionen Euro Finanzhilfen (sogenannte Beschleunigungsmittel) wurden den Ländern von Ende 2020 bis Ende 2022 durch das erste „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereitgestellt. Nach derzeitigem Stand wurden zum Ende der Förderlaufzeit am 31. Dezember 2022 knapp 536 Millionen Euro abgerufen. Das entspricht mehr als zwei Dritteln der Bundesmittel, die durch das Programm zur Verfügung gestellt wurden.
  • Die übrigen Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zuzüglich der Restmittel aus dem ersten Investitionsprogramm sollen den Ländern durch das nachfolgende „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ gewährt werden; es hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Gefördert werden Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung sowie die Ausstattung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Eine Verwaltungsvereinbarung zum „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ befindet sich derzeit im Unterzeichnungsverfahren.

Darüber hinaus sieht das Ganztagsförderungsgesetz vor, dass der Bund die Länder bei den Betriebskosten unterstützt, und zwar ab 2026 stufenweise aufsteigend und ab 2030 dann dauerhaft. Dazu erhalten die Länder durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz zusätzliche Umsatzsteuerpunkte vom Bund. Das bedeutet, dass sich der Bund an den jährlichen Betriebskosten ab 2030 dauerhaft mit circa 1,3 Milliarden Euro beteiligt.

Weitere Informationen:

https://www.fruehe-chancen.de/themen/ausbau-der-kindertagesbetreuung
www.recht-auf-ganztag.de
www.ganztagsschulen.org

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 514 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
514@bmfsfj.bund.de
BMFSFJ, Referat 515 (Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern):
515@bmfsfj.bund.de
BMBF, Referat 323 (Infrastrukturförderung Schule):
323@bmbf.bund.de
Geschaeftsstelle.Ganztag@bmfsfj.bund.de
Geschaeftsstelle.Ganztag@bmbf.bund.de

1.1.3 Gesamtstrategie „Fachkräftesicherung in Kitas und in Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Länder, kommunale Spitzenverbände, Bundesagentur für Arbeit (BA), Verbände, zivilgesellschaftliche Akteure

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Personalbedarf in den Kitas sowie in der Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter wächst weiter. Von daher wird es eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre sein, für diese Bereiche qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass der Bund gemeinsam mit den Bundesländern und weiteren Akteuren eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung in den Erziehungsberufen entwickelt.12 Dabei sollen alle Möglichkeiten in den Blick genommen werden, um mehr Menschen dazu zu motivieren, in Kitas, Horten oder der Kindertagespflege zu arbeiten und die Personalsituation für die Fachkräfte zu verbessern, die bereits jetzt häufig an der Belastungsgrenze sind. Ziel ist es, zu verschiedenen Themenfeldern der Fachkräftesicherung Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung zu erarbeiten und Vereinbarungen zur Umsetzung zu treffen.

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 514 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
514@bmfsfj.bund.de

1.2 Unterstützung in der Zeit von Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit

1.2.1 Mehr Informationen über Absicherungsmöglichkeiten für die Zeit des Mutterschutzes

Verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Selbständige Frauen sind in der Mutterschutzzeit nicht in gleicher Weise über die gesetzliche und private Krankenversicherung abgesichert wie angestellte Frauen. Entsprechende Zusatzversicherungen stehen zur Verfügung. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass diese Absicherungsmöglichkeiten allen selbständigen Frauen bekannt sind, damit sie diese bei Bedarf in Anspruch nehmen können.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten für die Zeit des Mutterschutzes sollen für selbständige Frauen adressatengerecht formuliert und besser auffindbar sein, damit sie die Adressatinnen, auch Frauen mit Einwanderungsgeschichte, erreichen.

Die von BMWK und KfW initiierte Gründerplattform www.gruenderplattform.de bietet unter anderem auf der Webseite „Starke Gründerinnen“ bereits Informationen zu Mutterschutz und Selbstständigkeit und weist auf Besonderheiten hin. Ebenso sind schon auf dem Familienportal des BMFSFJ und in Abschnitt 4.1.3.3 der Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“13 Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten während der Mutterschutzfristen vorhanden.

Das BMFSFJ und das BMG prüfen jeweils eine bessere Vernetzung der zur Verfügung stehenden Informationen, ggf. mit Hinweisen auf die Gründerplattform des BMWK und der KfW.

Weitere Informationen:

https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen#mutterschutz
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/welche-leistungen-kann-ich-bekommen-wenn-ich-selbststaendig-bin--125022

Kontakt:

BMG, Referat 223 (Leistungsrecht):
223@bmg.bund.de
BMFSFJ, Referat 211 (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz):
211@bmfsfj.bund.de
BMWK, Referat VIID4 (Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung):
buero-viid4@bmwk.bund.de

1.2.2 Ideensammlung zur möglichen Einführung eines Mutterschutzes für weibliche Selbständige

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Wirtschaftsverbände

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Derzeit gibt es für selbständige Frauen keine finanzielle Absicherung, die dem Mutterschutz für angestellte Frauen direkt vergleichbar wäre. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein familien- und gleichstellungspolitisches Anliegen. Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen hat zudem positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Transformation. Dafür sind innovative Ansätze notwendig.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMFSFJ, das BMG und das BMWK wollen gegebenenfalls mit weiteren Bundesministerien Ideen zum Mutterschutz für weibliche Selbständige sammeln. Auf dieser Grundlage soll dann geprüft werden, ob und wie ein Mutterschutz für weibliche Selbständige möglich ist, der dem Mutterschutz für Angestellte im Umfang der Absicherung vergleichbar ist. Wirtschaftsverbände und Netzwerke könnten Ideen und Erfahrungen aus der Praxis einbringen einschließlich Best-Practice-Beispielen anderer Länder, auch zu sogenannten Betriebshilfen als möglichen Vertretungslösungen.

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 211 (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz):
211@bmfsfj.bund.de

1.2.3 Verbesserung der Elterngeldregelungen

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nach Ansicht verschiedener Verbände sind die Regelungen zur Gewährung des Elterngeldes derzeit in erster Linie auf die Situation von Angestellten zugeschnitten; die spezielle Lage von Selbständigen ist ihrer Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Rahmen einer Gesetzesreform werden Regelungen im Elterngeld klarer gefasst, erweitert und vereinfacht:

  • Speziell für Selbständige wird klargestellt, dass insbesondere Urlaubs- oder Krankheitstage keine Auswirkungen darauf haben, ob eine Erwerbstätigkeit vorliegt.
  • Beziehen privat krankenversicherte selbständige Frauen während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag Krankentagegeld, kann dieser Zeitraum künftig bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngelds außer Betracht bleiben.
  • Die Voraussetzung der Überprüfung einer Einkommensminderung bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung entfällt. Diese Vereinfachung erleichtert insbesondere auch Selbständigen die Beantragung von Elterngeld.

Kontakt:
BMFSFJ, Referat 211 (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz):
211@bmfsfj.bund.de

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11 Vgl. Nationaler Bildungsbericht, Kindertagesbetreuung Kompakt, Ausbaustand und Bedarf 2021, https://www.bmfsfj.de/resource/blob/198582/91782a04c2b2f916dae909998bf38208/kindertagesbetreuung-kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2021-data.pdf.
12 Vgl. Koalitionsvertrag 2021 – 2025, S. 99, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/202 1-12-10-koav2021-data.pdf?download=1.
13 Abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756.

2. Maßnahmen zur Motivierung von gründungsinteressierten Frauen und Unterstützung von Gründerinnen

2.1 Neue Programmlinie „EXIST-Women“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich (PtJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Anteil von Frauen an Existenz- und Start-up-Gründungen liegt in Deutschland deutlich unter ihrem Anteil an der Bevölkerung. Ein wesentlicher Teil des in Deutschland vorhandenen Gründungspotenzials wird damit derzeit noch nicht ausgeschöpft.

EXIST-Women soll dazu beitragen, Frauen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen, und den Anteil von Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen zu erhöhen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Veröffentlichung der Richtlinie zu EXIST-Women ist für das zweite Quartal 2023 geplant. Im Jahr 2023 soll die Förderlinie zunächst als Pilot- oder Modellvorhaben eingeführt werden; sie ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung um weitere Jahre wird angestrebt – steht aber unter Haushaltsvorbehalt.
Mit EXIST-Women werden gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnen-Persönlichkeit unterstützt. Im Förderzeitraum von 12 Monaten erhalten die von den Hochschulen ausgewählten Bewerberinnen Zugang zu Mentoring, zielgruppenspezifischen Schulungen und Coaching. Neben den dezentralen Angeboten sind auch zentrale Netzwerktreffen und Seminare vorgesehen. Finanzielle Unterstützung wird in Form eines Sachmittelbudgets und eines optionalen dreimonatigen Stipendiums gewährt.

Weitere Informationen:

https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-WOMEN/Start-up-Strategie/exist-women.html

Kontakt:

BMWK, VIIC4 (Bürgschaftsbanken, KfW-Tochtergesellschaften, innovative Gründungen, Warenkreditversicherungen):
buero-viic4@bmwk.bund.de
EXIST-Projektträger PtJ:
ptj-exist-women@fz-juelich.de

2.2 Initiative „CoCo – Frauen gründen“ von KfW Stiftung und Social Business Women e.V.

Verantwortlich: KfW Stiftung, Social Business Women e.V.

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele Frauen haben gute Gründungsideen und beschäftigen sich intensiv mit dem Thema „Gründung“. Doch oft fehlt es an Motivation und Unterstützung, um diese Ideen auch tatsächlich umzusetzen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Programm „CoCo – Frauen gründen“ hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen durch ein umfassendes digitales Coaching- und Weiterbildungsprogramm zu motivieren, ihre Gründungsideen in die Tat umzusetzen. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Verpflichtung, während des Programms ein Unternehmen zu gründen. Ab Juni 2023 startet das Programm mit dem ersten Teilnehmerinnen-Jahrgang.

Weitere Informationen:

https://coco-frauen-gruenden.social-business-women.com/

Kontakt:

Barbara Krekeler, Social Business Women e.V.:
Barbara.Krekeler@social-business-women.com
Elif Kahnert, Social Business Women e.V.:
Elif.Kahnert@social-business-women.com

2.3 Von BMWK und KfW initiierte Gründerplattform: Webseite „Starke Gründerinnen“ und Service-Angebote für Gründerinnen

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nicht alle Gründerinnen und Unternehmerinnen kennen die derzeit bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und praktische Hilfen für ihr Gründungsvorhaben.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die von BMWK und KfW initiierte Gründerplattform bietet persönliches Online-Mentoring für die Nutzung der Gründerplattform und gezielte Fachberatung sowie Begleitungsangebote für Gründerinnen, die kostenfrei genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Experten-Sprechstunden (Geschäftsmodellberatung, Finanzierungscoaching, Gründerinnen-Café) und auch Online-Webinare, zum Beispiel zum Thema „Mompreneur werden“. Diese Informationen und Angebote werden stetig an die Informationsbedürfnisse und den Unterstützungsbedarf der Gründerinnen angepasst.

Weitere Informationen:

www.gruenderplattform.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIID4 (Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung):
buero-viid4@bmwk.bund.de

2.4 Projekt „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: bundesweite gründerinnenagentur (bga)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Es gründen weniger Frauen ein Unternehmen als Männer. Auch wollen Gründerinnen mit ihrem Gründungskonzept oft einen gesellschaftlichen Mehrwert leisten und berücksichtigen häufiger den Aspekt der Nachhaltigkeit von Gründungen, der immer wichtiger wird.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das dreijährige Projekt „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“ wurde im September 2022
gestartet und verfolgt vier Ziele:

  1. Es soll unter anderem durch die Anhörung von Expertinnen und Experten ermittelt werden, wie sich Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gender auf Gründungsvorhaben von Frauen auswirken.
  2. In Modellregionen werden ab Herbst 2023 Konzepte zur Förderung von Gründerinnen mit nachhaltigen Gründungsvorhaben entwickelt und erprobt, zum Beispiel neue Mentoring-Ansätze.
  3. Es werden Runde Tische einberufen, um die Erkenntnisse aus den regionalen Testkonzepten zu reflektieren und weiterzuverbreiten
  4. Die Aspekte Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Gleichstellung werden miteinander verzahnt. Dabei werden Innovationspotenziale von Gründerinnen einbezogen, die sich in ihren zukunftsweisenden Geschäftsmodellen zeigen.

Weitere Informationen:
bundesweite gründerinnenagentur: Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft

Kontakt:
BMFSFJ, Referat 412 (Arbeitsmarkt):
412@bmfsfj.bund.de
Iris Kronenbitter, bundesweite gründerinnenagentur:
gfgw@gruenderinnenagentur.de

2.5 Neu- und Nachfolgegründungen: Angebote für Handwerkerinnen

Verantwortlich: Handwerkskammern (HWKs), zum Beispiel Handwerkskammer Hamburg und Handwerkskammer Karlsruhe

Beteiligt: Unterschiedliche Referentinnen und Referenten für verschiedene Fachthemen, zum Beispiel Personal, Finanzierung, Recht, Resilienz

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Das Handwerk sucht Nachwuchskräfte. Die Frauennetzwerke bieten Handwerkerinnen eine Möglichkeit, die Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und sich zu vernetzen. Zum Teil können diese Angebote bereits von Auszubildenden genutzt werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Handwerkskammer Hamburg und die Handwerkskammer Karlsruhe bieten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk an. Diese Treffen sollen dazu dienen, sich persönlich auszutauschen und einzelne Fachthemen zu vertiefen.
Themenschwerpunkte der HWK Hamburg 2023: Arbeitsrecht, Unternehmensfinanzierung, Resilienz, Personalplanung/Beschäftigungsformen
Themenschwerpunkte der HWK Karlsruhe 2023: Führung und Organisation, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Weitere Informationen:

www.hwk-hamburg.de; www.hwk-karlsruhe.de

Kontakt:

Sarah Kautscher, Handwerkskammer Hamburg:
sarah.kautscher@hwk-hamburg.de
Handwerkskammer Karlsruhe:
unternehmensberatung@hwk-karlsruhe.de

2.6 Projekt „STAGE – for international FEMpreneurs“: Plattform und Vernetzung von Gründerinnen/Unternehmerinnen mit Einwanderungsgeschichte (in Planung)

Verantwortlich: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB)

Beteiligt: SIE gründet e.V. – Verband internationaler Entrepreneurinnen in Deutschland

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen und gründungsinteressierte Frauen mit Einwanderungsgeschichte stehen vor größeren Hürden als deutsche Gründerinnen und gründungsinteressierte Frauen. Das liegt unter anderem daran, dass der Zugang zu (mehrsprachigen) Informationen erschwert ist, businessrelevante Netzwerke und fachlicher Austausch fehlen, es an Erfahrung und Wissen über hiesige Institutionen, Bürokratie und Verwaltung mangelt oder es keine migrationsspezifische Unterstützungsstruktur gibt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Projekt „STAGE – for international FEMpreneurs“, welches im Juli 2023 starten soll, versucht die genannten Hürden abzubauen und geht dabei auf die besonderen Bedürfnisse migrantischer Gründerinnen ein. Mithilfe einer bundesweiten digitalen Plattform sollen Beratung und Information, Schulungsangebote, eine moderierte und qualitätssichernde Vernetzung sowie der fachliche Austausch von Gründerinnen und gründungsinteressierten Frauen ermöglicht werden. Neben digitalen Formaten sind jährliche Präsenzveranstaltungen geplant, in die regionale Partner eingebunden sind und die von einer starken Netzwerk-Community flankiert werden. Damit sollen auch die öffentliche Wahrnehmung und die Sichtbarkeit von Gründerinnen mit Einwanderungsgeschichte verbessert werden.

Weitere Informationen:

www.sie-gruendet.de (ab Juli 2023)

Kontakt:

Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus, Referat AS 1 (Bildung, Arbeitsmarkt, Forschung):
as1@bk.bund.de
Nadine Förster, Begoña de la Marta, SIE gründet e.V. – Verband internationaler Entrepreneurinnen in Deutschland:
info@sie-gruendet.de

3. Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses 

3.1 Bessere Auffindbarkeit von Informationsangeboten und adressatengerechte Informationen für gründungsinteressierte Frauen sowie Synergien von Webseiten

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Es sind bereits viele Informationsangebote für Gründerinnen verfügbar. Diese sind allerdings noch nicht optimal miteinander vernetzt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die verschiedenen Informationsangebote von Bundesministerien und weiteren relevanten Akteuren sollen noch mehr verlinkt und weiter verbessert werden. Durch die verstärkte Vernetzung sollen potenzielle Unternehmensgründerinnen leichter an die Informationen gelangen, die sie für ihre Unternehmensgründung benötigen.

Weitere Informationen:

www.bmwk.de
www.existenzgruenderinnen.de
www.perspektiven-schaffen.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIID4 (Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung):
buero-viid4@bmwk.bund.de
BMFSFJ, Referat 412 (Arbeitsmarkt):
412@bmfsfj.bund.de
BMG, Referat 223 (Leistungsrecht):
223@bmg.bund.de

3.2 Informationsveranstaltungen

Verantwortlich: Verbände und Initiativen, unter anderem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nicht alle Gründerinnen und Unternehmerinnen kennen die derzeit bestehenden Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familiengründung für Selbständige.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familiengründung für Selbständige werden über Veranstaltungen und Beratungen verschiedener Multiplikatoren stärker verbreitet. Dabei sind zum einen Veranstaltungen geplant, die die Selbständigen direkt ansprechen, zum anderen solche für regionale Multiplikatoren, die die Informationen vor Ort an die Selbständigen weitergeben sollen, zum Beispiel im Rahmen von Beratungsgesprächen.

Weitere Informationen:

Vgl. Veranstaltungsliste

Kontakt:

Vgl. Veranstaltungsliste

C. Leistungen sichtbarer machen

Ziel C. Selbständige Frauen und ihre Leistungen sichtbarer machen

Ziel C: Mehr Sichtbarkeit für Frauen

© Mikolette / getty images

Was machen selbständige Frauen? In welchen Branchen arbeiten sie? Haben sie eine Einwanderungsgeschichte? Was macht den Erfolg von Unternehmerinnen aus? Welche Rahmenbedingungen brauchen sie für ihren Erfolg? Derartige Fragen sind schwer zu beantworten, weil der Großteil der Statistiken und Förderprogramme genderneutral angelegt ist und Informationen über „das Unternehmen“ oder „die erwerbstätige Person“ ausweist, die keine Schlüsse auf die Lebenssituation der handelnden Personen zulassen. Um die Politik noch stärker an Fakten ausrichten zu können, soll ein Blick hinter die Unternehmenskulissen geworfen werden. Es wird eine Kombination aus (anonymisierten) Unternehmens- und Personendaten benötigt.

Im Rahmen der Workshops, die der Erarbeitung dieses Aktionsplans dienten, gab es Gespräche mit Frauen-Netzwerken, Selbständigen in Verbänden, wissenschaftlichen Instituten und Unternehmerinnen zum Thema „Sichtbarkeit von Frauen im Mittelstand: Netzwerke, Vorbilder und Öffentlichkeitsarbeit“. Diese bilden den Ausgangspunkt für die Maßnahmen dieses Kapitels.

Aktuelle Untersuchungen zeigen: Frauen kommen im Fernsehen in der Berichterstattung über Wirtschaft, Wissenschaft und Technik in weniger als 20 Prozent der Fälle vor.14 Soziale Medien verfestigen Stereotype und stellen Frauen viel zu selten im beruflichen Kontext dar. Das führte zu der Frage, ob gängige Bilder, Vorstellungen und Zuschreibungen, die auch die Politik prägen können, stimmen. Selbständige Frauen informieren sich auf unterschiedlichen Kanälen, je nach Alter und Vernetzung. Brauchen Frauen „Stärkung“? Geht es um Wertschätzung der Leistungen von Gründerinnen und Unternehmerinnen? Kann ihr Umgang mit Finanzen verallgemeinernd als „risikoscheu“ bezeichnet werden oder wäre der Ausdruck „risikobewusst“ treffender angesichts der hohen Überlebensdauer frauengeführter Unternehmen? Welche Vorbilder haben Frauen und wo tauschen sie sich in Netzwerken zu welchen Zwecken aus?

Verschiedene Studien weisen zum einen darauf hin, dass Frauen Netzwerke seltener nutzen als Männer. Das ist strukturell bedingt: Sie haben aufgrund von familiären Verpflichtungen häufig weniger Zeit. Die Studien weisen zum anderen darauf hin, dass Frauen Netzwerke anders nutzen als Männer: Es geht ihnen eher darum, in Netzwerken gemeinsame Ziele zu verfolgen oder in einem vertraulichen Rahmen Erfahrungen auszutauschen, als darum, den Umsatz zu steigern oder nützliche Beziehungen aufzubauen. Frauen sind vielfach zurückhaltend, wenn es darum geht, soziale Beziehungen zu instrumentalisieren. Dies spielt wohl auch eine Rolle bei dem Befund, dass Frauen eher auf gleicher Hierarchieebene oder nach unten netzwerken und nur selten nach oben, was ihre Netzwerkaktivitäten weniger effektiv macht als die von Männern. Studien weisen ferner darauf hin, dass Personen mit Einwanderungsgeschichte eher die eigenen Netzwerke, die sprachlich und kulturell aufbereitete Informationen liefern können, als die Webseiten der Regierung nutzen.

Im Idealfall brauchen Frauen keine eigenen Netzwerke, sondern nutzen gemischte Netzwerke. Nach Aussage von Netzwerken gibt es derzeit aber Bedarf für reine Frauennetzwerke. Deshalb geht es im Aktionsplan zunächst um die Vernetzung und Stärkung von Netzwerken selbständiger Frauen.

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14 Vgl. MediaTenor (2023): Langzeitanalyse zu Protagonisten in Bildung, Gesundheit, Politik und Wirtschaft, Januar 2012 bis Februar 2023, http://de.mediatenor.com/de/bibliothek/newsletter/1317/gute-frauenquote-im-studio-frauenanteil-in-nachrichten-aber-nur-20.

1. Kommunikationsmaßnahmen

1.1 Datenlage verbessern

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), RKW Kompetenzzentrum, Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Bei der Vorbereitung des Aktionsplans wurden Daten und Fakten zu selbständigen Frauen zusammengestellt. Dabei zeigte sich, dass nur wenige Statistiken Daten zu frauengeführten Unternehmen, Gründerinnen und gründungswilligen Frauen enthalten. Auch fehlten Daten zur Lebenssituation selbständiger Frauen und zu Unternehmen, die von Frauen mit Einwanderungsgeschichte geführt werden; einige dieser Daten sind im Mikrozensus vorhanden. Zudem konnten einige Forderungen von Verbänden und Netzwerken bezüglich der Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie beziehungsweise sozialer Absicherung nicht mit Zahlen unterlegt werden. In solchen Fällen ist es schwierig, zu ermitteln, wie viele Betroffene es gibt und wie hoch der Finanzbedarf etwaiger Maßnahmen sein könnte.

Zur Situation und Rolle von Frauen in deutschen Handwerksunternehmen gibt es bisher ebenfalls nur wenige aktuelle Informationen und Zahlen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Frauen im Handwerk zu stärken. Um zielgerecht Maßnahmen ergreifen zu können, wird eine aktuelle Datengrundlage benötigt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das IfM Bonn hat aus eigenen Datenbeständen und die KfW aus Daten des Gründungsmonitors Informationen für die Beschreibung der Ausgangslage beigesteuert. Ergänzend hat das IfM Bonn eine Auswertung des Mikrozensus vorgenommen und Folgendes ermittelt: das Alter selbständiger Frauen, die Anzahl selbständiger Frauen und Männer mit Kindern unter 3 Jahren und Daten zu Unternehmen selbständiger Frauen mit Einwanderungsgeschichte. Das RKW Kompetenzzentrum kann Zahlen zur Gründungsquote von Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte sowie zu ihren Unternehmen aus dem Global Entrepreneurship Monitor Länderbericht Deutschland beisteuern. Dabei kann auch ein internationaler Vergleich gezogen werden.

Der BFB hat vom 20. März bis 30. April 2023 eine Umfrage zu Fragen des Mutterschutzes durchgeführt. Die Ergebnisse werden für Mitte Mai 2023 erwartet.

Das BMWK hat beim Ludwig-Fröhler-Institut eine Erhebung zur Beschäftigungssituation von Frauen im Handwerk in Auftrag gegeben. Sie gilt insbesondere der Rolle von Frauen als Betriebsinhaberinnen, Geschäftsführerinnen, Angestellten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Erste Ergebnisse könnten bereits im Spätsommer 2023 vorliegen.

Alle relevanten Zahlen werden ab Frühsommer 2023 über die BMWK-Seite „Frauen in der Wirtschaft“ abrufbar sein.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de (Koordinierung)
BMWK, Referat VIIB1 (Handwerk, Industrie- und Handelskammern):
buero-viib1@bmwk.bund.de (Studie zu Frauen im Handwerk)

1.2 Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie Workshops

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband), Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Europäische Kommission (EU-Kommission), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“, Handwerksorganisationen und -betriebe, Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele der in diesem Aktionsplan beschriebenen Probleme müssen genauer dargestellt werden. In Diskussionen und Workshops können die Herausforderungen anhand konkreter Fallbeispiele erklärt und erörtert werden. Auch können Lösungsansätze entwickelt werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mitwirkende des Aktionsplans haben im Laufe der Vorbereitung des Aktionsplans Veranstaltungen und Workshops durchgeführt. Diese und weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen sind in der Veranstaltungsliste zusammengestellt.

Kontakt:

Siehe Angaben der Veranstalter.

2. Maßnahmen, die Frauen eine Stimme geben, ihre Leistungen würdigen und sie sichtbar machen

2.1 Unterstützung von Kandidatinnen für Beiräte und Aufsichtsräte

Verantwortlich: Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Ein zentrales Anliegen des VdU ist die nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen der deutschen Wirtschaft.
Freiwillige Vereinbarungen und die Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft führten jedoch zu keinem angemessenen Frauenanteil in den Führungsebenen der großen Unternehmen, obwohl die Vorteile ausgewogen besetzter Führungsgremien nachgewiesen sind. Daher forderte der VdU schon 2008 die Einführung einer Quotenregelung für Aufsichtsratsgremien.

Was beinhaltet die Maßnahme?
Der VdU unterhält seit 2010 eine Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien. Der bundesweite Kandidatinnen-Pool umfasst über 700 qualifizierte und sorgfältig ausgewählte weibliche Führungskräfte – von der Branchenexpertin über die international erfahrene Managerin bis zur Unternehmerin für den Beirat eines Familienunternehmens. Der VdU unterstützt Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen für ihre Gremien und begleitet dabei den gesamten Auswahl- und Besetzungsprozess. Die Beratung ist passgenau, diskret und kostenlos. Der Aufbau der Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien wurde 2010 zunächst durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Obwohl die Förderung für dieses Projekt nach drei Jahren auslief, hält der VdU an diesem wichtigen Instrument fest, um qualifizierte Frauen für Aufsichtsratspositionen sichtbar zu machen. Der VdU hat 2021 in die Erneuerung der Datenbank investiert, um die gespeicherten Kontakte zu aktualisieren.

Neben der Datenbank und dem politischen Engagement setzt sich der VdU auch für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Kontrollgremien ein, indem er Aufsichtsratsanwärterinnen fundiert weiterbildet und Kandidatinnen aus einem exzellenten Netzwerk vermittelt.

Weitere Informationen:

Zu den VdU-Aufsichtsratsseminaren siehe: https://vdu.de/themen/aufsichtsraete/

Kontakt:

Evelyne de Gruyter, Geschäftsführerin des VdU:
evelyne.degruyter@vdu.de
Inken Patermann, Leiterin politische Kommunikation beim VdU:
inken.patermann@vdu.de

2.2 Förderrichtlinie „Innovative Frauen im Fokus“

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen entwickeln – genau wie Männer – Lösungen und Produkte vielfältiger Art. Ihre innovativen Leistungen erfahren aber nach wie vor oft weniger Anerkennung. Doch nur wenn Frauen mit ihrer Expertise und ihren innovativen Leistungen wahrgenommen werden, können sie als Rollenvorbilder und Impulsgeberinnen wirken.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMBF hat am 9. Oktober 2020 die Förderrichtlinie „Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern“ („Innovative Frauen im Fokus“ – IFiF) veröffentlicht. Damit will es einen Beitrag dazu leisten, dass innovative Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation stärker sichtbar werden.

Die Förderrichtlinie wendet sich an einen breiten Adressatenkreis, unter anderem an kleine und mittlere Unternehmen und Verbände. Sie fördert Umsetzungs- und Forschungsprojekte, darunter auch Vorhaben, die den Bereich „Gründungen“ in den Blick nehmen, wie zum Beispiel „Sichtbarkeit innovativer Gründerinnen“ oder „Gründerinnenfreundliche Universitäten und Hochschulen für Deutschland“. Die Projekte der 1. und 2. Förderperiode laufen erfolgreich, für die 3. Förderperiode endet die Bewerbungsfrist am 31. Oktober 2023.

Ein Metavorhaben (meta-IFiF) vernetzt die geförderten Projekte miteinander, berät und unterstützt. Basierend auf den (Zwischen-)Ergebnissen der Projekte sollen Struktur- und Verstetigungsmaßnahmen ermittelt und aufbereitet werden, die für den Transfer in die Breite der Gesellschaft besonders geeignet sind.

Ein Beirat hat eine beratende sowie qualitätssichernde Funktion und unterstützt beim Transfer der Projektergebnisse, indem er den Kontakt zu externen Expertinnen und Experten vermittelt. Außerdem beteiligt er sich aktiv an Maßnahmen, die sich auf die Förderrichtlinie beziehen.

Weitere Informationen:

Metavorhaben meta-IFiF IFiF – Innovative Frauen im Fokus (innovative-frauen-im-fokus.de); unter anderem werden hier alle Projekte näher beleuchtet

Kontakt:

BMBF, Referat 425 (Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung):
425@bmbf.bund.de

2.3 Austausch zu Kommunikationsinhalten

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), Frauenalia gUG, Initiative Selbständiger Immigrantinnen e.V. (I.S.I.), jumppIhr Sprungbrett in die Selbständigkeit, Frauenbetriebe e.V., Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. (kompetenzz), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Am Aktionsplan beteiligen sich diverse Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen unterschiedlicher Größe, die verschiedene Zielgruppen ansprechen und eine große Vielfalt an Erfahrungen aus der Kommunikation mit ihren Zielgruppen einbringen können. In den Workshops zur Sichtbarkeit wurden erste Erfahrungen ausgetauscht, neue Verbindungen geknüpft und Kommunikationslücken festgestellt, zum Beispiel im Hinblick auf die adressatengerechte Informationsübermittlung an Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie die Ansprache von Männern und von jungen Frauen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Viele Beteiligte haben die Anregung des BMWK aus den Workshops aufgegriffen, sich an einem Austausch zum Thema zu beteiligen und dabei die folgenden Fragen zu diskutieren:

  • Wie sprechen wir über selbständige Frauen aus dem Mittelstand?

  • Wie beteiligen wir selbständige Frauen in Politik und Verbänden?

  • Wie vernetzen sich selbständige Frauen?

  • Wie erreichen wir Unternehmerinnen mit Einwanderungsgeschichte?

  • Wie erreichen wir Mädchen und junge Frauen?

  • Wie gewinnen wir mehr Männer, die sich aktiv für selbständige Frauen einsetzen?

  • Welchen Einfluss haben weibliche Rollenvorbilder und wie werden sie am wirkungsvollsten vermittelt?

Nach Vorlage eines Konzepts sollen die Fragen mit inspirierenden Impulsgeberinnen diskutiert und gute Beispiele aus der Praxis ausgetauscht werden.
Ein Beispiel lässt sich bereits nennen: Die Handwerksorganisation legt bei ihrer Kommunikation sehr großen Wert darauf, Handwerkerinnen sichtbarer zu machen und positive Rollenbilder nach vorne zu stellen. Beispiele erfolgreicher Handwerkerinnen werden unter anderem in der Imagekampagne vorgestellt. Diese könnte im Rahmen des Austausches als gelungenes Beispiel aus der Praxis vorgestellt werden.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de

2.4 Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Unternehmen, Kommunen, Verbände, unter anderem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Sexismus ist die Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts in individueller und struktureller Hinsicht. Sexismus ist Alltag, ein Massenphänomen: Nach eigener Auskunft erleben 44 Prozent aller Frauen in ihrem Alltag sexistische Übergriffe – 14 Prozent mehrmals im Monat. Unterschätzt wird, dass mit 32 Prozent auch ein erheblicher Teil der Männer von Sexismus im Alltag betroffen ist. Mehr als jeder zehnte Mann (11 Prozent) erlebt Sexismus mehrmals im Monat.

Insgesamt haben 63 Prozent aller Frauen und 49 Prozent aller Männer sexistische Übergriffe auf andere oder sich selbst erlebt. Je höher die Bildung ist, umso größer ist die Sensibilität für Sexismus in seinen verschiedenen Ausdrucksformen.15

Sexuelle Belästigung spielt auch am Arbeitsplatz eine Rolle: Jede 11. erwerbstätige Person (9 Prozent der Befragten) hat in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen waren mit einem Anteil von 13 Prozent mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer (5 Prozent). Davon haben sich lediglich 23 Prozent offiziell beschwert, etwa bei ihrer oder ihrem Vorgesetzten, beim Betriebsrat oder der betrieblichen Beschwerdestelle. Als Gründe werden unter anderem genannt: mangelnde Informationen, Angst vor unzureichender Anonymität und negativen Folgen sowie der Versuch, das Problem selbst zu lösen.16

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag: „Wir wollen ein starkes Bündnis gegen Sexismus“. Um dies umzusetzen, entsteht beim BMFSFJ – unterstützt durch ein Projekt der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF Berlin) – von Oktober 2022 bis Dezember 2025 ein breites gesellschaftliches Bündnis, in das sich unterschiedliche Partner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft aktiv einbringen.
Mit vielfältigen Veranstaltungen, Materialien, Empfehlungen, Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Bündnispartner wird das Bündnis auf- und ausgebaut, damit Unternehmen und Organisationen gegen Sexismus vorgehen und Betroffene wirksam unterstützt werden. Inhaltliche Schwerpunkte sollen die am stärksten von Sexismus betroffenen Bereiche Arbeitsplatz, öffentlicher Raum sowie Kultur und Medien sein.
Ziel ist es, dass das Bündnis bis Ende 2025 1000 Partner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft umfasst.

Ein Fokus wird auf den Mittelstand gelegt. Große Unternehmen haben häufiger bereits Compliance-Regelungen oder Diversitäts-Maßnahmen, die auch gegen Sexismus wirken. Mittelständische Unternehmen haben hier Bedarf geäußert. Im Projekt sollen spezifische Empfehlungen und Materialien für den Mittelstand erarbeitet werden.

Das Bündnis hat einen intersektionalen Ansatz: Diverse Gruppen, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Behinderung oder zum Beispiel auch Antisemitismus von Diskriminierung betroffen sind, werden angesprochen und auf Augenhöhe in das Bündnis einbezogen.

Das Bündnis ist im Februar 2023 gestartet und baut auf dem Netzwerk auf, das im Oktober 2021 mit der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ entstanden ist. Inzwischen umfasst das Bündnis bereits über 390 zum Teil hochrangige Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Wirtschaft (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – BDA), öffentlichem Raum (Deutschem Städtetag), Kultur und Medien sowie Zivilgesellschaft.

Die gemeinsame Erklärung ist ein Ergebnis der Dialogforen gegen Sexismus. In den Dialogforen, die in Kooperation mit der EAF Berlin durchgeführt wurden, sind 2020/2021 Handlungsempfehlungen zum Thema Sexismus für die Bereiche Arbeitswelt, Kultur und Medien und öffentlicher Raum erarbeitet worden, die in einer häufig nachgefragten Handreichung zusammengefasst wurden. An der Erstellung der Handlungsempfehlungen waren Akteurinnen und Akteure aus Gesellschaft, Staat und Unternehmen beteiligt.

Weitere Informationen:

https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 414 (Teilhabe und Medien):
414@bmfsfj.bund.de

2.5 Zertifizierung frauengeführter Unternehmen
WeConnect International

Verantwortlich: Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die wirtschaftliche Stärkung von Frauen entlang der Lieferkette ist ein wichtiges Instrument, um weibliches Unternehmertum zu fördern und das ökonomische Potenzial von Frauen zu erschließen. Durch geeignete Vergaberechtskriterien muss die Vielfalt der Zulieferbetriebe (Supplier-Diversity) sowohl in Deutschland als auch international stärker gefördert und frauengeführten kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu internationalen Handelsaktivitäten erleichtert werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der VdU zertifiziert seit Mai 2017 frauengeführte Unternehmen für WEConnect International in Deutschland und bietet Unternehmerinnen somit einmalige Wachstumschancen. WEConnect International ist eine global agierende Mitgliederorganisation, die in den USA gegründet wurde und die frauengeführte Unternehmen mit internationalen Konzernen zusammenbringt. Sie vereinigt mehr als 120 Konzerne, die über ein Einkaufsvolumen von mehr als 3 Billionen US-Dollar verfügen und ihre Programme zur Vielfalt der Zulieferbetriebe und Integration ausbauen möchten. WEConnect International ermittelt, schult, registriert und zertifiziert Frauenunternehmen und baut Verbindungen zu den passenden Einkaufsabteilungen auf.

Weitere Informationen:

Zum Zertifizierungssiegel von WEConnect International siehe: https://vdu.de/themen/international/supplier-diversity/

Kontakt:

Evelyne de Gruyter, Geschäftsführerin des VdU:
evelyne.degruyter@vdu.de
Inken Patermann, Leiterin politische Kommunikation beim VdU:
inken.patermann@vdu.de

2.6 Sichtbarkeit von selbständigen Frauen in den Medien

Verantwortlich: Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Laut einer aktuellen Studie von Media Tenor liegt der Anteil der Berichterstattung über Frauen in internationalen TV-Hauptnachrichten bei nur 20 Prozent. Die Langzeitanalyse zu Personen aus Bildung, Gesundheit, Politik und Wirtschaft, über die berichtet wurde, ist von Januar 2012 bis Februar 2023 auf Basis von 848.969 Berichten in internationalen TV-Nachrichten durchgeführt worden. Die Studie zeigt, dass sich die „Quote“ bei den Moderationen durchgesetzt hat, jedoch bei den präsentierten Inhalten der Frauenanteil deutlich unter 30 Prozent liegt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der BFB wird sich für die Sichtbarkeit von Frauen im Kontext seines Engagements in acht Rundfunkräten einsetzen. Darüber hinaus wird der BFB andere Institutionen, die in Rundfunkräten vertreten sind und zu denen Kontakte bestehen, für das Thema sensibilisieren und dafür werben, dass sie sich ebenfalls dafür einsetzen.

Weitere Informationen:

Link zur genannten Studie: http://de.mediatenor.com/de/bibliothek/newsletter/1317/gute-frauenquote-im-studio-frauenanteil-in-nachrichten-aber-nur-20

Kontakt:

Peter Klotzki, BFB:
peter.klotzki@freie-berufe.de
Giulia Wilzewski, BFB:
wilzewski.bfb.ex@freie-berufe.de

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15 Vgl. Carsten Wippermann (2019): Sexismus im Alltag. Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung. Pilotstudie, https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/34390448/files/images/sexismus-im-alltag-pilotstudie-data.pdf/full.pdf.
16 Vgl. Monika Schröttle, Ksenia Meshkova, Clara Lehmann et. al. (2019): Strategien im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/umgang_mit_sexueller_belaestigung_am_arbeitsplatz.pdf?__blob=publicationFile&v=5.

3. Maßnahmen zur Stärkung von Netzwerken und Vorbildern

3.1 Mit Vorbildern werben – BMWK-Initiative „FRAUEN unternehmen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen gründen seltener als Männer. Einer der wichtigsten Gründe ist: Es fehlt an weiblichen Vorbildern. Rollenvorbilder beeinflussen nicht nur die Bildungs- und Berufswahl, sondern auch die Gründungsneigung. Dabei orientieren sich Gründerinnen und Gründer an Vorbildern, die ihnen selbst nahe sind, also vielfach am eigenen Geschlecht.17 Vorbilder in Kindheit und Jugend haben ebenfalls eine starke Wirkung.18 Weibliche Rollenvorbilder sollten öffentlich sichtbarer werden. Das gilt nicht nur für Unternehmerinnen, sondern für Frauen generell, zum Beispiel im Handwerk, im MINT- oder im Investmentbereich.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK stärkt und entwickelt seine Initiative „FRAUEN unternehmen“ weiter, indem das Netzwerk der rund 230 Vorbild-Unternehmerinnen um Unternehmerinnen vor allem aus dem Handwerk, der Digitalwirtschaft und dem MINT-Bereich erweitert wird. Als Vorbilder für weibliches Unternehmertum geben die Vorbild-Unternehmerinnen ihre Inspiration und Leidenschaft weiter. In Veranstaltungen mit Schülerinnen, Auszubildenden, Studentinnen und Hochschulabsolventinnen sowie mit weiteren gründungsinteressierten Frauen berichten sie über Chancen und Anforderungen einer Neu- beziehungsweise Nachfolgegründung und geben einen realistischen und sehr persönlichen Einblick in ihren unternehmerischen Alltag.

Weitere Informationen:
BMWK-Webseite zu „FRAUEN unternehmen“

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de
Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“:
info@frauen-unternehmen-initiative.de

3.2 Vorbilder: Austausch, Verabreden gemeinsamer Themen, Aktionen oder Bündnisse, zum Beispiel „Vorbildertag“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“

Beteiligt: Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. (kompetenzz), Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB)
Weitere Verbände und Netzwerke können sich anschließen.

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Es müssen mehr Frauen ermutigt werden, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen, da sie seltener gründen als Männer. Je früher sie mit Rollenvorbildern in Kontakt kommen, umso größer ist die Chance, dass sie eine Karriere als Unternehmerin in Erwägung ziehen. Auch kann eine höhere Beteiligung erfolgreicher Unternehmerinnen einen Beitrag zur Stärkung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Wirtschaft leisten. Außerdem kann es sich die Wirtschaft aufgrund des Fachkräftemangels nicht leisten, auf das Gründungspotenzial von Frauen zu verzichten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im November 2023 soll ein „Vorbildertag“ (Arbeitstitel) stattfinden, idealerweise rund um den Women’s Entrepreneurship Day. Der Aktionstag selbst bietet sich 2023 eher nicht an, denn er fällt auf den 19. November und damit auf den Volkstrauertag.

Zur Organisation des Vorbildertags wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie wird in einem ersten Schritt den Termin und Meilensteine festlegen. Des Weiteren wird sie recherchieren, welche Verbände, Netzwerke und Initiativen mit weiblichen Vorbildern für das Unternehmertum werben. Nach einem ersten gemeinsamen Brainstorming wird ein Konzept erstellt, wie die Öffentlichkeit am Vorbildertag auf die Vielzahl der vorhandenen Vorbilder aufmerksam gemacht werden kann. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe geht es dann an die Umsetzung. Falls sich dieser erste Aktionstag als erfolgreich erweist, ist angedacht, den Vorbildertag als feste Größe zu etablieren und ihn künftig jährlich stattfinden zu lassen.

Kontakt:

Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“: info@frauen-unternehmen-initiative.de

Einen Anknüpfungspunkt, um sich über die Arbeit mit Vorbildern auszutauschen und gegebenenfalls weitere gemeinsame Aktionen zu verabreden, bieten die folgenden Beispiele:

  1. Podcasts und Online-Veranstaltungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH (IW JUNIOR gGmbH)
    Die Podcasts der IW JUNIOR gGmbH porträtieren spannende Unternehmerinnen, die durch ihr Beispiel Lust aufs Gründen machen. Die Online-Veranstaltungen der IW JUNIOR gGmbH bieten die Möglichkeit, sich mit interessanten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft auszutauschen. Sie erzählen ihre Geschichten, verraten ihre Erfolgsgeheimnisse, berichten von ihren persönlichen Erfahrungen und davon, welche Visionen und Ideen sie für das deutsche Bildungssystem haben und was passieren muss, damit in Zukunft noch mehr Frauen in Deutschland durchstarten können.
  2. Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) am GirlsʼDay und am „Sommer der Berufsbildung“
    Am GirlsʼDay19 können Mädchen unter anderem weibliche Rollenvorbilder kennenlernen und sich mit ihnen austauschen. An dem Aktionstag beteiligen sich auch der ZDH, Handwerksorganisationen und Handwerksbetriebe. Im Rahmen des „Sommers der Berufsbildung“ wendet sich der ZDH 2023 wieder an Mädchen und junge Frauen, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen.

3.3 Mehr Frauen in Führungspositionen

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen in Führungspositionen sind in Deutschland im internationalen Vergleich deutlich unterrepräsentiert. Dies betrifft große Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Das KfW-Mittelstandspanel 2022 beziffert den Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Frau an der Spitze mit 16 Prozent. Seit dem Höchststand des Jahres 2013 nahm der Anteil frauengeführter KMU um mehr als 3 Prozentpunkte ab.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in KMU zu erhöhen, plant das BMFSFJ gemeinsam mit FidAR e.V. eine Webinar-Reihe, die dazu beiträgt, Vorbilder sichtbar zu machen und von guten Beispielen zu lernen. Thema der Reihe ist „Führungsfrauen in KMU“. Gemeinsam mit Vorbildern aus KMU als Input-Geberinnen wird die Frage beantwortet „Wie gelingt eine erfolgreiche Frauenkarriere in KMU?“. Dabei geht es um Gelingensbedingungen, förderliche Faktoren und den Umgang mit Hindernissen.

Um das Thema „Unternehmerinnen/Frauen in Führungspositionen im Mittelstand“ weiterzuentwickeln, wurde im Rahmen des FidAR-Forums am 7. Februar 2023 eine erste Umfrage durchgeführt, die sich an alle Teilnehmenden (m/w/d) richtete. Ziel der Umfrage war es, aktuelle Herausforderungen zu ermitteln, die das berufliche Fortkommen von Unternehmerinnen in Deutschland behindern, und zu ermitteln, welche Faktoren für ihr berufliches Fortkommen förderlich sind. Die Ergebnisse werden im Rahmen von Webinaren weiterentwickelt, um einzelne Fragestellungen zu vertiefen.

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 405 (Frauen in Führungspositionen, Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst):
405@bmfsfj.bund.de

3.4 Mehr Transparenz in Bezug auf bestehende Netzwerke: Netzwerkdatenbank und Initiativenlandkarte

Verantwortlich: bundesweite gründerinnenagentur (bga) (Netzwerkdatenbank www.existenzgruenderinnen.de), #SheTransformsIT-Geschäftsstelle (Initiativenlandkarte)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

  1. Netzwerkdatenbank
    Rund zwei Drittel der Frauen, die sich selbständig machen, gründen ihre Unternehmen als Einzelpersonen. Sie suchen – ebenso wie etablierte Unternehmerinnen – den fachlichen Austausch auf Augenhöhe, um voneinander zu lernen und sich untereinander zu vernetzen. Sie initiieren und betreiben regionale Gründerinnen-, Female-Start-up-, Unternehmerinnen- und Betriebsnachfolgerinnen-Netzwerke, deren Mitglieder regelmäßig zum Know-how-Transfer zusammenkommen. Netzwerke schaffen eine Basis, um gemeinsam Aufträge zu bearbeiten und Unternehmenskooperationen einzugehen. So stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit und Marktkraft der einzelnen Unternehmen. Darüber hinaus gibt es auf intermediärer Ebene Netzwerke und Arbeitskreise, die einen Beitrag zur Förderung von Female Entrepreneurship leisten, indem sie unter anderem Modelle speziell zur Unterstützung von Gründerinnen entwickeln und sich für Rahmenbedingungen einsetzen, die Unternehmerinnen gerecht werden.

  2. Initiativenlandkarte: Deutschlandkarte mit Netzwerken für Mädchen und Frauen im Bereich Digitalisierung
    Netzwerke spielen eine wichtige Rolle in vielen Bereichen des Lebens, insbesondere im Beruf. Sie bieten die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Informationen auszutauschen und Karrieremöglichkeiten zu erweitern. Frauen und Männer haben oft unterschiedliche Herangehensweisen an das Netzwerken. Frauen neigen dazu, Beziehungen aufzubauen und zu pflegen, um langfristige Partnerschaften aufzubauen, während Männer oft auf schnelle und effiziente Geschäftsbeziehungen aus sind. Häufig haben Frauen weniger Zugang zu informellen Netzwerken, da diese oft von Männern dominiert werden – auch im Bereich der Digitalisierung. Daher ist es wichtig, dass Frauen Unterstützung bei der Erweiterung ihrer beruflichen Netzwerke erhalten und existierende Netzwerke sichtbarer gemacht werden.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Netzwerkdatenbank
    Seit ihrem Start 2004 hat die bga deutschlandweit Zugang zu rund 350 Netzwerken geschaffen, die als Arbeitskreise, Stammtische, Verbände, Vereine und zunehmend auch in digitaler Form in Erscheinung treten. Unter www.existenzgruenderinnen.de > Vernetzung sind die Profile der einzelnen Netzwerke jederzeit abrufbar mit Informationen zu Zielsetzung, Handlungsansatz, Leistungsspektrum und Kontaktpersonen.

  2. Initiativenlandkarte: Deutschlandkarte mit Netzwerken für Mädchen und Frauen im Bereich Digitalisierung
    In Deutschland gibt es zahlreiche tolle Initiativen, die sich für Mädchen und Frauen in der Digitalisierung einsetzen. Genau diese Initiativen macht #SheTransformsIT mit der Initiativenlandkarte sichtbar, die ab dem 23. Mai 2023 unter https://www.shetransformsit.org/initiativenlandkarte zugänglich ist. Die Karte enthält neben dem Namen der Initiative die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Website.

Weitere Informationen:

www.existenzgruenderinnen.de > Vernetzung beziehungsweise
https://www.existenzgruenderinnen.de/DE/Vernetzung/Netzwerke/netzwerke_node.html
https://www.shetransformsit.org/initiativenlandkarte

Ihre Initiative fehlt auf der Landkarte oder Sie kennen weitere tolle Organisationen, die sich für Frauen in der Digitalisierung starkmachen? Dann nehmen sie gerne Kontakt mit #SheTransformsIT auf.

Kontakt:

Netzwerkdatenbank:
bga@gruenderinnenagentur.de

Initiativenlandkarte:
#SheTransformsIT: info@shetransformsit.org
Alexandra Swanson, #SheTransformsIT: a.swanson@shetransformsit.org
Pauline Bornbeck, #SheTransformsIT: p.bornbeck@shetransformsit.org

3.5 Netzwerke: Austausch, Verabreden gemeinsamer Themen, Aktionen oder Bündnisse

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), jumppIhr Sprungbrett in die Selbständigkeit, Frauenbetriebe e.V., Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. (kompetenzzentrum), Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Einzelne Netzwerke erreichen mit ihren Aktionen nur einen begrenzten Adressatenkreis. Wenn Netzwerke gemeinsame Anliegen und Ideen anlassbezogen gemeinsam kommunizieren, können sie ihre Reichweite steigern und die Diskussion weiter in die Öffentlichkeit tragen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Beteiligten vereinbaren, zu den Themen des Aktionsplans und/oder an bestimmten Tagen gemeinsam zu kommunizieren, zum Beispiel durch Verwendung eines gemeinsamen Hashtags. Ideen hierzu werden in einem ersten Schritt im Herbst 2023 erarbeitet. Gleichzeitig werden bestimmte Anlässe festgelegt, zu denen die jeweils eigenen Inhalte mit dem gemeinsamen Logo und Hashtag veröffentlicht werden. Dabei könnten im Vorfeld auch jeweils bestimmte Schwerpunkte vereinbart werden, zum Beispiel Nachhaltigkeit, Vorbilder, Mut machen.

Um die Vernetzung von Unternehmerinnen, Gründerinnen und Investorinnen zu fördern, wird das BMWK einmal jährlich zu einem Netzwerktreffen einladen, erstmals im Frühjahr 2024.

Der Bundesverband UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) wird beim geplanten jährlichen Netzwerktreffen des BMWK mitwirken. Der ZDH führt außerdem in Kooperation mit Handwerkskammern, Fachverbänden und dem UFH künftig regelmäßig Frauennetzwerk-Treffen durch. Ein wichtiges Anliegen für den ZDH und den Bundesverband UFH ist, dass die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert wird.

Der BFB wird Praxisbeispiele sammeln, unter anderem im Rahmen der Erstellung von Gründerinnenporträts im Mitgliedermagazin „der freie beruf“. Er wird die gesammelten Beispiele, Erfahrungswerte und Informationen mit den 60 Mitgliedsorganisationen des BFB teilen und sich dazu mit relevanten Partnerinnen und Partnern in Einzelgesprächen austauschen.

Das kompetenzz bringt mit zahlreichen Netzwerken für Frauen in den Bereichen MINT und Pflege/Soziales Erfahrung und Kontakte mit. Ferner kann es das Thema mit seinem Engagement auf der Hannover Messe und dem Kongress WomenPower vorantreiben.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-VIIa1@bmwk.bund.de

3.6 Letter of Intent zur Förderung von Frauen in der Wirtschaft
(in Planung)

Verantwortlich: Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband), #SheTransformsIT

Beteiligt: Ist noch in der Abstimmung.

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Um die Sichtbarkeit von Frauen in allen wirtschaftlichen Bereichen zu erhöhen, bedarf es breiter Unterstützung. Auch muss generell ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, in welchen Bereichen des eigenen Arbeitens, aber auch der eigenen Branche Frauen bisher unterrepräsentiert sind. Darüber hinaus gilt es dann, individuelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit von Frauen schrittweise zu erhöhen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um ein breites Bündnis zur Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen zu schmieden, wird ein Letter of Intent (eine gemeinsame Absichtserklärung) zur Förderung von Frauen in der Wirtschaft aufgesetzt. Dies stellt zum einen eine freiwillige Selbstverpflichtung dar, im eigenen Bereich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zum anderen gehen die Unterzeichnenden damit die Verpflichtung ein, jährlich über den Fortschritt der eigenen Maßnahmen zu berichten, sodass von guten Beispielen gelernt und die eigene Entwicklung in diesem Feld im Blick behalten werden kann.

Darüber hinaus bietet ein Handout – als fortzuschreibendes Dokument – Ideen und Inspiration für mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen.
Verbände, Organisationen, Ministerien und Unternehmen sind eingeladen, den Letter of Intent zur Förderung von Frauen in der Wirtschaft zu unterzeichnen.

Kontakt:

Startup-Verband: info@startupverband.de
#SheTransformsIT: info@shetransformsit.org

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17 OECD (2019): Can role models encourage women to step off the beaten path and become entrepreneurs?, https://www.oecd.org/gender/data/can-role-models-encourage-woman-to-step-off-the-beaten-path-and-become-entrepreneurs.htm.
18 Arezou Abbasianchavari, Alexandra Moritz (2020): The impact of role models on entrepreneurial intentions and behavior: a review of the literature, Management Review Quarterly, 71, 1-40, https://www.researchgate.net/publication/338923485_The_impact_of_role_models_on_entrepreneurial_intentions_and_behavior_a_review_of_the_literature; vgl. auch Microsoft-Studie 2017, https://news.microsoft.com/wp-content/uploads/2017/03/ms_stem_whitepaper.pdf ; https://news.microsoft.com/europe/features/dont-european-girls-like-science-technology/#sm.0009c5b8y18c6d0tuts2rjko5jq63.
19 Vgl. Ziel D, Maßnahme 1.4.

D. Perspektiven in Handwerk und MINT

Ziel D. Neue berufliche Perspektiven für Mädchen und Gründerinnen im Handwerk und in MINT-Berufen

Ziel D: Mehr Perspektiven für Frauen und Mädchen in Handwerks- und MINT-Berufen

© Rapeepong Puttakumwong / getty images

Frauen und Mädchen sind in vielen handwerklichen sowie in MINT-Berufen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Traditionelle Rollenbilder und gängige Geschlechterklischees machen es für Frauen immer noch schwer, in diesen Bereichen Fuß zu fassen. Gleichzeitig gewinnt das Handwerk immer mehr an Bedeutung. Es spielt mit seinen rund 1 Million Betrieben und seinen knapp 5,6 Millionen Beschäftigten eine Schlüsselrolle bei der Transformation zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Denn es sind vor allem Handwerkerinnen und Handwerker, die etwa Wärmepumpen einbauen, Solarmodule auf die Dächer bringen oder für eine energieeffiziente Gestaltung von Gebäuden sorgen. Auch die Bereiche Technik, Informatik sowie digitale Anwendungen, die die MINT-Berufe prägen, spielen in unserem Alltag eine immer wichtigere Rolle.

Die stärkere Berücksichtigung weiblicher Belange und Perspektiven sowie die Abkehr von gängigen Klischeevorstellungen birgt sowohl für das Handwerk als auch für MINT-Berufe eine große Chance. Es wird daher eine der wesentlichen Aufgaben der Zukunft sein, mehr Frauen und Mädchen für diese Berufe zu begeistern und den Einstieg sowie die Akzeptanz von weiblichen Beschäftigten und Führungskräften in diesen Bereichen zu fördern.

Die Ausgangslage im Handwerk stellt sich wie folgt dar:

Gründerinnen im Handwerk: Fast jeder vierte Handwerksbetrieb wird von einer Frau gegründet, jeder fünfte Handwerksbetrieb von einer Frau geführt und fast jede fünfte erfolgreiche Meisterprüfung wurde 2019 von einer Frau abgelegt (rund 17 Prozent).20

Junge Frauen im Handwerk: Insgesamt liegt der Frauenanteil bei neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Handwerk bei fast 20 Prozent (2019: 19,7 Prozent). Frauen wählen häufig kreative Handwerksberufe. In den gewerblich-technischen Berufen dagegen sind sie derzeit nur schwach vertreten.21

MINT-Berufe: Die Beschäftigung hat sich in allen MINT-Berufsgruppen positiv entwickelt und ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der Frauenanteil an den Selbständigen im MINT-Bereich dürfte entsprechend geringer sein. Das wird bei einem Blick auf die freien Berufe deutlich, bei denen selbständige Frauen sonst überdurchschnittlich vertreten sind. So beträgt der Frauenanteil unter den Selbständigen im Bereich der beratenden Ingenieurbüros nur 10 Prozent und bei den Architekturbüros 25 Prozent.22 Der Anteil der Frauen, die eine duale Ausbildung im MINT-Bereich absolvieren, lag 2017 bis 2021 gleichbleibend bei rund 11 Prozent. Der Frauenanteil unter Studienanfängern in den MINT-Fächern lag 2021 bei knapp 35 Prozent.23 Die Anzahl der Hochschulabschlüsse in MINT-Fachrichtungen hat bis 2017 zugenommen und liegt seitdem bis 2021 bei ungefähr 184.000 Hochschulabschlüssen. Der Frauenanteil an den Hochschulabsolventen in MINT-Fachrichtungen steigt langsam, aber stetig. Im Jahr 2021 betrug er 33,6 Prozent. Er liegt damit deutlich unter dem aller Hochschulabsolventen (52,9 Prozent).24

Um die Datenlage zu verbessern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beim Ludwig-Fröhler-Institut eine Erhebung zur Beschäftigungssituation von Frauen im Handwerk in Auftrag gegeben.25 Sie gilt insbesondere der Rolle von Frauen als Betriebsinhaberinnen, Geschäftsführerinnen, Angestellten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Erste Ergebnisse könnten bereits im Spätsommer 2023 vorliegen.

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20 Vgl. https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/frauen-im-handwerk.
21 Ebd.
22 Bundesagentur für Arbeit, Berufe auf einen Blick. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Berufe-auf-einen-Blick/Berufe-auf-einen-Blick-Anwendung-Nav.html.
23 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_N004_213.html; Datentool des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.
24 Datentool des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.
25 Vgl. Ziel C, Maßnahme 1.1.

1. Maßnahmen, um Mädchen und Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe zu begeistern

1.1 Zusammenarbeit mit der MINT-Community-Plattform

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Für Akteurinnen und Akteure in der Studien- und Berufsorientierung im Handwerk und in MINT-Berufen gibt es kaum Möglichkeiten, sich zu vernetzen und Wissen auszutauschen. Die vom BMBF geförderte MINT-Vernetzungsstelle Deutschland setzt genau hier an: Sie hat unter anderem eine Community-Plattform geschaffen, auf der man sich deutschlandweit im digitalen Raum austauschen und vernetzen kann. Bislang ist sie noch nicht ausreichend bekannt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMBF will dazu beitragen, die Community-Plattform von MINTvernetzt als zentrale Austauschplattform für MINT-Engagierte zu etablieren. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Akteurinnen und Akteure mit ihren Institutionen auf der Plattform registrieren und Beispiele guter Praxis beisteuern. Unter den Akteurinnen und Akteuren aus der Berufs- und Studienorientierung im Bereich Handwerk ist die Plattform bislang noch zu wenig bekannt. Daher sollen mehr Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe motiviert werden, sich zu registrieren. Zu diesem Zweck ist die Beteiligung an geplanten Aktivitäten und Formaten ebenso möglich wie die Bereitstellung von Informationen über Webseiten, Newsletter oder auch die persönliche Ansprache auf Veranstaltungen.

Weitere Informationen:

https://community.mint-vernetzt.de/

Kontakt:

inga.leffers@mint-vernetzt.de

1.2 MINT-Cluster

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Beteiligt: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die MINT-Cluster sind eine zentrale Fördermaßnahme im MINT-Aktionsplan des BMBF. In einem MINT-Cluster schließen sich Akteurinnen und Akteure aus Bildung/Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und dem Kommunalsektor als Verbundpartner zusammen, um die außerschulische MINT-Bildungslandschaft ihrer Region zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch niedrigschwellige und regelmäßige Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Diese sollen durch praxisnahe und partizipative Formate ihre Interessen erkunden, ihre Kompetenzen erweitern, Selbstwirksamkeit erfahren und Berufsperspektiven entwickeln. Nach zwei Förderrunden in den Jahren 2019 und 2021 gibt es mittlerweile 53 MINT-Cluster in 14 Bundesländern. MINT-Kompetenzen sind in vielen Handwerksberufen sehr wichtig; Handwerksunternehmen beziehungsweise -kammern sind allerdings noch relativ selten an MINT-Clustern beteiligt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMBF hat am 6. März 2023 die Förderbekanntmachung „Dritte Richtlinie zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen“ (MINT-Cluster III) veröffentlicht. Es sollen 15 bis 20 weitere regionale Cluster entstehen und junge Menschen vor Ort für die Vielfalt von MINT begeistern. Inhaltliche Schwerpunkte der dritten Förderrunde sind die Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie die intensivierte Förderung von Mädchen. Zudem soll das Handwerk stärker in die neuen MINT-Cluster eingebunden werden. Hierfür hat der ZDH die deutschen Handwerkskammern auf den Start der dritten Förderperiode aufmerksam gemacht und angeregt, sich zu bewerben. Projektskizzen können bis zum 6. Juni 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen:

https://www.bildung-forschung.digital/digitalezukunft/de/bildung/mint-cluster/mint-cluster-iii/mint-cluster-iii_node.html

Kontakt:

BMBF, Referat 121 (Grundsatzfragen der Digitalisierung; Strategien für die Wissensgesellschaft; Koordinierung):
121@bmbf.bund.de

1.3 MINT-Kampagne (#MINTmagie)

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Kommunikationsoffensive #MINTmagie ist eine zentrale Fördermaßnahme im MINT-Aktionsplan des BMBF. Es gilt, früh Interesse für MINT zu entfachen und es aufrechtzuerhalten. In der 10. Klasse oder in der Oberstufe sind berufliche Neigungen oft schon ausgeprägt. Gerade im Alter zwischen 10 und 16 Jahren schwindet oft das Interesse an MINT-Themen, besonders bei den Mädchen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Von Beginn an aktiviert #MINTmagie auch gezielt Mädchen für MINT. Dies gelingt über ungewöhnliche Themenzugänge, die an die Lebenswelt der Zielgruppe angelehnt sind und ohne Klischees auskommen, sowie gendersensible Sprache, Authentizität und Kommunikation auf Augenhöhe.

Weitere Informationen:

https://www.instagram.com/mintmagie
https://www.youtube.com/c/mintmagie
https://www.mintmagie.de

Kontakt:

BMBF, Referat 121 (Grundsatzfragen der Digitalisierung; Strategien für die Wissensgesellschaft; Koordinierung):
121@bmbf.bund.de

1.4 Klischeefreie, offene Berufsorientierung

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH (IW JUNIOR gGmbH)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

  1. Initiative Klischeefrei
    Geschlechterstereotype bestimmen immer noch die Studien- und Berufsorientierung sowie die Berufswahl von jungen Menschen. Damit haben sie einen großen Einfluss auf die geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarktes. In den Berufsfeldern mit sehr hoher geschlechtlicher Trennung, wie den technischen oder sozialen Berufen, ist der Fachkräftemangel besonders groß. Gerade deshalb besteht dringend der Bedarf, alte Denkmuster und gängige Rollenklischees bei der Berufswahl zu durchbrechen.

  2. GirlsʼDay
    Junge Frauen in Deutschland verfügen über eine besonders gute Schulbildung. Trotzdem wählt mehr als die Hälfte der Mädchen aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen im dualen System – kein einziger naturwissenschaftlich-technischer Beruf ist darunter. Damit schöpfen junge Frauen ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus und den Betrieben fehlt gerade in technischen und techniknahen Bereichen qualifizierter Nachwuchs. Am GirlsʼDay lernen Schülerinnen daher Berufe und auch Studienfächer kennen, in denen der Frauenanteil unter 40 Prozent liegt, insbesondere im MINT-Bereich oder im Handwerk. Angesprochen sind Mädchen ab der fünften Klasse. Unternehmen, Betriebe und Hochschulen in ganz Deutschland öffnen am Aktionstag Ende April ihre Türen.

  3. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und JUNIOR Schülerfirmen
    Untersuchungen zu den Studienwahlentscheidungen von Frauen und Mädchen zeigen, dass Mädchen ihre Kompetenzen bei gleichen schulischen Leistungen als schlechter einschätzen als Jungen und auch von ihren Eltern als schlechter eingeschätzt werden. Daher ist ein enges Feedback an die Mädchen und jungen Frauen zu ihren Stärken besonders wichtig, um ihr Bewusstsein der eigenen Kompetenzen und ihr Selbstbewusstsein zu verbessern. Gerade für sie ist daher der Austausch und Kontakt mit Unternehmen beziehungsweise Ausbildungsverantwortlichen besonders wichtig. Außerdem ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler die Berufsoption „Selbständigkeit“ ausprobieren können.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Initiative Klischeefrei
    Mit der Initiative Klischeefrei verfolgen BMFSFJ und BMBF das gemeinsame Ziel, jungen Menschen eine an ihren individuellen Stärken und Interessen orientierte Berufs- und Studienwahl zu ermöglichen und dies durch konkrete Maßnahmen aktiv zu unterstützen.
    Die Initiative ist ein Bündnis von Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Bildung und Ausbildung, Politik, Wirtschaft und Forschung. Aktuell setzen sich 500 Partnerorganisationen (Stand April 2023) der Initiative Klischeefrei aktiv für eine Berufs- und Studienwahl frei von einengenden Rollenbildern ein.
    Schritt für Schritt soll die geschlechtsspezifische Zuordnung von Berufen aufgehoben werden. Dazu werden Informationen gebündelt, Materialien und Angebote entwickelt, Aktive und Interessengruppen vernetzt sowie relevante Maßnahmen zur Erweiterung des Berufs- und Studienwahlspektrums junger Menschen herausgestellt.
    Neben den inzwischen etablierten Klischeefrei-Methodensets für Fachkräfte von Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie für die Berufsberatung wird bis 2024 ein online-basiertes Methodenset „Klischeefrei im Unternehmen“ erarbeitet und veröffentlicht.

  2. GirlsʼDay
    Der GirlsʼDay ist ein Aktionstag mit deutschlandweitem Renommee. Er findet seit dem Jahr 2001 einmal jährlich statt und genießt große Beliebtheit bei Unternehmen, Betrieben und Hochschulen. 2023 gab es am Aktionstag etwas mehr als 13.500 Angebote sowie mehr als 124.000 Plätze für Mädchen. Das sind neue Rekordzahlen. Der Aktionstag wird vom BMFSFJ (Federführung) und vom BMBF gefördert.
    Der GirlsʼDay will Schülerinnen motivieren, ihre Berufs- oder Studienwahl frei von Geschlechterklischees zu treffen, und ihnen bei der beruflichen Orientierung helfen. Die zentrale Botschaft des Aktionstags lautet: „Es zählt, was du willst!“ Mädchen sind aufgefordert, sich neu auszuprobieren und in der Berufsorientierung bewusst ihren Interessen zu folgen, nicht Geschlechterklischees. Am GirlsʼDay haben sie zudem die Möglichkeit, weibliche Rollenvorbilder kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen.
    Insgesamt haben Unternehmen und Institutionen seit dem ersten GirlsʼDay über 2,2 Millionen Plätze für Mädchen zur Verfügung gestellt. Der GirlsʼDay ist damit das größte Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit.

  3. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und JUNIOR Schülerfirmen
    Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT (Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH (IW JUNIOR) und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)) steht seit über 70 Jahren für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen. Im Netzwerk engagieren sich Verantwortliche aus Schule und Arbeitswelt schulart- und branchenübergreifend für eine gute und fundierte Bildung und die Zukunft junger Menschen. Besonders setzen sie sich im Bereich der beruflichen Orientierung ein. Unternehmen setzen Projekte um, mit denen junge Menschen Informationen über die Berufswelt erhalten und über betriebliche Abläufe aufgeklärt werden. Die Jugendlichen erhalten Einblicke in verschiedene Karrieremöglichkeiten und können somit ihre Zukunft besser planen. Dies geschieht in engem Austausch und vielfach in Kooperation mit Schulen. Das Engagement von Schulen und Unternehmen prämiert das Netzwerk mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis, der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird. 2023 wird zum zweiten Mal ein Sonderpreis für innovative Projekte für die Zielgruppe Mädchen und junge Frauen vergeben.
    Bundesweit bringen JUNIOR Schülerfirmen Start-up-Spirit in die Schule. Nach dem Prinzip „Learning by doing“ entwickeln Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen eine eigene Geschäftsidee und setzen diese nach der Gründung einer Schülerfirma um. Wichtige Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung greifen die Jugendlichen selbständig auf und gestalten diese aktiv mit. Seit 1994 machten bundesweit fast 170.000 Schülerinnen und Schüler mit, die mehr als 12.000 Schülerfirmen gründeten und weiterentwickelten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert das Schülerfirmen-Angebot. Allein in den letzten 10 Jahren wurden fast 10.000 Lehrkräfte in 2.000 Schulen aller Schulformen dabei betreut, unterstützt und begleitet, Schülerfirmen aufzubauen. Das Angebot hat erheblich daran Anteil, die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und bereits im schulischen Kontext zu etablieren. Bei den JUNIOR Schülerfirmen sind konstant mindestens  50 Prozent der Teilnehmer weiblich. Jeweils um die 40 Prozent der Vorstandsposten der JUNIOR Unternehmen sind von Mädchen besetzt. Außerdem bieten Podcasts, (Online-)Veranstaltungen und der jährliche JUNIOR Bundeswettbewerb eine Möglichkeit, sich mit interessanten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft auszutauschen. Zudem können Frauen aus der Wirtschaft als Wirtschaftspatinnen die Schülerfirmen unterstützen.

Weitere Informationen:

www.klischee-frei.de
www.girls-day.de
https://www.schulewirtschaft.de/
https://iwjunior.de/unsere-angebote/create/junior-schuelerfirmen/

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 415 (Jungen- und Männerpolitik, Geschlechterstereotype, Digitalisierung):
silke.stoercker@bmfsfj.bund.de, lennart.krause@bmfsfj.bund.de
BMBF, Referat 314 (Innovationen in der beruflichen Bildung):
cornelia.moeller@bmbf.bund.de
Referat 425 (Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung):
daniela.schmidt@bmbf.bund.de
Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT: Miriam Reitz, IW JUNIOR gGmbH:
reitz@iwkoeln.de
JUNIOR Schülerfirmen: Johannes Kürten, IW JUNIOR gGmbH:
kuerten@iwkoeln.de

1.5 Zukunftsdialog Handwerk

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind in vielen handwerklichen Berufen noch deutlich in der Unterzahl. Dies gilt auch für die Selbstverwaltung des Handwerks. Um eine diversitätsoffenere Handwerkskultur zu erreichen, müssen mehr Frauen in den Handwerksorganisationen vertreten sein. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die gewaltigen Herausforderungen, denen sich das Handwerk aufgrund seiner bedeutenden Rolle im Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft gegenübersieht.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Gemeinsam mit dem ZDH und dem DGB hat das BMWK im März 2023 den „Zukunftsdialog Handwerk“ ins Leben gerufen, um im partnerschaftlichen Austausch zwischen Politik, Handwerksorganisationen und Gewerkschaften zu den großen Zukunftsthemen des Handwerks den Status quo zu beleuchten, Zielmarken zu definieren und praxisgerechte Maßnahmen zu entwickeln. Das BMWK wird den Zukunftsdialog nutzen, um gemeinsam mit den Handwerksorganisationen die Rahmenbedingungen für die Selbständigkeit und die Beschäftigung von Frauen im Handwerk zu verbessern und einen Kulturwandel hin zu mehr Chancengleichheit im Handwerk zu fördern. Im Dialog mit dem Handwerk soll auch der Frage nachgegangen werden, wie das ehrenamtliche Engagement von Frauen gestärkt werden kann.

Weitere Informationen:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/XYZ/zukunftsdialog-handwerk-2023.pdf

Kontakt:

BMWK, Referat VIIB1 (Handwerk, Industrie- und Handelskammern):
buero-viib1@bmwk.bund.de

1.6 Erfolgreiche Maßnahmen bekannt machen

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Es machen noch zu wenig Frauen und Mädchen eine Ausbildung im gewerblich-technischen Handwerk. Auch die Zahl der Quereinsteigerinnen und Frauen mit Einwanderungsgeschichte könnte in diesem Bereich höher sein.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK will besonders erfolgreiche Maßnahmen bekannt machen. Die Handwerkorganisationen bieten bereits viele erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der Berufsorientierung an. Das BMWK will prüfen, welche Maßnahmen bundesweit etabliert werden könnten und wie es dabei unterstützen kann.

Weitere Informationen:

https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Bildung/Themen/Ausbildung/Berufsorientierung/2022_Abfrage_der_Aktivitaeten_HW-Orga.pdf

Kontakt:

BMWK, Referat VIIB1 (Handwerk, Industrie- und Handelskammern):
buero-viib1@bmwk.bund.de

1.7 EU-ESTEAM-Fest für Mädchen

Verantwortlich: Europäische Kommission (EU-Kommission)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Im Jahr 2022 waren rund 20 Prozent der Start-up-Gründer weiblich. Um diesen Anteil zu erhöhen, ist es wichtig, mit Berichten aus der Praxis das Interesse von jungen Frauen für eine Gründung zu wecken und ihnen Mut zu machen, diesen beruflichen Schritt zu erwägen.

Digitale Fähigkeiten gewinnen in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Daher ist es wichtig, junge Menschen frühzeitig zu einem selbstbestimmten und souveränen Umgang mit digitalen Technologien zu befähigen. Vorbilder aus der digitalen Arbeitswelt können hier eine wichtige Vermittlungsrolle einnehmen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Jahr 2024 wird das BMWK gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Veranstaltung in Berlin ausrichten, die das Ziel verfolgt, rund 100 Schülerinnen für digitale und unternehmerische Tätigkeiten zu begeistern und ihnen spannende Job-Perspektiven in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) aufzuzeigen. Thematisch orientiert sich die Veranstaltung an der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Viele junge Frauen entscheiden sich schon heute für Berufe, in denen sie ihre Talente einsetzen und einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten können.

In den Räumlichkeiten des BMWK werden Unternehmerinnen in praxisnahen Workshops über ihre Erfahrungen der Unternehmensgründung und über ihren Berufsalltag berichten. Digital-Expertinnen werden im Austausch mit den jungen Frauen Lust darauf machen, digitale Fähigkeiten zu entwickeln und sich konstruktiv wie kritisch mit digitalen Technologien auseinanderzusetzen. MINT-Expertinnen werden ihre Leidenschaft für technische Berufe teilen und mögliche Berufswege aufzeigen.

Das EU-ESTEAM-Fest ist Teil einer europäischen Veranstaltungsreihe, die in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de

Beteiligte Akteure

Logos der beteiligten Akteure des Aktionsplans: Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand

Beteiligte Akteure

Logo der Bundesregierung

© die Bundesregierung

Logo des Bundesverbands der Freien Berufe e.V.

© Bundesverband der Freien Berufe e.V.

Bundesweite Gründerinnenagentur

© Bundesweite Gründerinnenagentur

Logo des BVK

© BVK

Logo der DIHK

© DIHK

Logo des EIF

© Logo des EIF

Logo exist

© exist

Logo des FidAR e.V.

© FidAR e.V.

Logo der frauenalia

© frauenalia

Logo der Initiative FRAUEN unternehmen

© Initiative FRAUEN unternehmen

Logo des HTGF

© HTGF

Logo der HWH

© HWH

Logo der HWK

© HWK

Logo des ifM

© ifM

Logo der ISI

© ISI

Logo des IW Junior

© IW Junior

Logo jumpp

© jumpp

Logo KFW Stiftung

© KFW Stiftung

Logo KfW

© KfW

Logo KfW Capital

© KfW Capital

Logo kompetenzz

© kompetenzz

Logo Mutterschutz für Alle

© Mutterschutz für Alle

Logo RKW

© RKW

Logo Sie gründet

© Sie gründet

Logo Startup-Verband

© Startup-Verband

Logo SWB

© Logo SWB

Logo SheTransformsIT

© Logo SheTransformsIT

Logo VdU

© VdU

Logo des ZDH

© ZDH

Publikationen und Downloads

Pressemitteilungen

  • 23.05.2023 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: „Gemeinsamer Aktionsplan, Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand‘ unterstützt Gründerinnen und Unternehmerinnen“

    Öffnet Einzelsicht
  • 20.09.2022 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Start der Initiative „Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“

    Öffnet Einzelsicht
  • 08.03.2022 - Pressemitteilung - Wirtschaft

    Pressemitteilung: Habeck: „Der 111. Internationale Frauentag gehört den Frauen in der Ukraine“

    Öffnet Einzelsicht
  • 04.03.2022 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Staatssekretärin Brantner: „Ein Aufbruch für mehr Frauen in Führung und mehr Gründerinnen“

    Öffnet Einzelsicht
  • 27.05.2022 - Pressemitteilung - Existenzgründung

    Pressemitteilung: Global Entrepreneurship Monitor: Gründungen in Deutschland wieder im Aufwind

    Öffnet Einzelsicht
Aktionsplan mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand

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