Verbindlicher Klimaschutz durch das Bundes-Klimaschutzgesetz

Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bislang galt ein Minderungsziel von minus 55 Prozent. Bis 2040 müssen die Treibhausgase um 88 Prozent gemindert und bis 2045 Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden. Auch die Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr Landwirtschaft und Abfall) wurden verschärft. Darüber hinaus wurde erstmals ein verbindliches Ziel für natürliche Senken, also die Bindung von CO2 durch zum Beispiel Wälder oder Moore, festgelegt. Mit den deutlich ambitionierteren Zielen setzt Deutschland neben den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als erster EU-Staat auch die neuen europäischen Klimaziele um, die im vergangenen Jahr unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossen wurden.

Um die Erreichung der neuen Klimaziele zu unterstützen hat Bundesregierung am 23.06.2021 ein Klimaschutzsofortprogramm 2022 verabschiedet. Mit dem Sofortprogramm werden in den kommenden Jahren rund 8 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zur Verfügung gestellt. Dabei stehen vor allem die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude im Mittelpunkt. Die Maßnahmen in diesen Sektoren haben ein Gesamtvolumen von knapp 6,5 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel fließen unter anderem in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), das Investitionsprogramm Stahlindustrie und das Programm Dekarbonisierung der Industrie.

Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft

Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde in Deutschland ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt. Die Berichtspflicht für Brennstoffemissionen aus Abfällen wird nach dem BEHG am 01.01.2023 wirksam. Zu den Auswirkungen des nEHS auf die Bereiche der kommunalen und privatwirtschaftlichen Abfallverbrennung wurde im Auftrag der Bundesregierung eine Studie durchgeführt.

Die Studie untersucht die Auswirkungen der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung auf Kosten und Gebühren sowie auf Abfallverbringungen ins Ausland. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse der Studie als Grundlage, um im Rahmen der Evaluierung des BEHG im Jahr 2022 sachgerechte Durchführungsregelungen festlegen zu können. Dies bezieht sich insbesondere auf die Festlegung eines praxisorientierten Verfahrens zur Bestimmung der CO2-Menge sowie Festlegungen zur Emissionsberichterstattung, zu eventuellen Ausnahmeregelungen und zur Bestimmung von Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung der Abfallverbrennung in das nEHS.

Das Ergebnis der Studie wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 31.03.2022 vorgelegt.

Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland

In Deutschland konnten die Treibhausgas-Emissionen seit 1990 deutlich vermindert werden. Nach aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (Stand März 2021) wurden im Jahr 2020 in Deutschland rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft). Dies entspricht einer Minderung von rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. Im Vergleich zum Jahr 1990 beträgt die absolute Minderung 509 Millionen Tonnen oder rund 41 Prozent. Zu diesen positiven Entwicklungen haben vor allem die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude und Industrie beigetragen, die ihre Treibhausgasemissionen in diesem Zeitraum um rd. 53 Prozent, 43 Prozent beziehungsweise 37 Prozent deutlich gesenkt haben.

Klimaschutzplan 2050

Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist ein Gesamtkonzept für die Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2050. Er legt die Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um die gesetzten, langfristigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Darüber hinaus legt er auch eine klare Ausrichtung für die Industriepolitik fest und verbindet damit Klimaschutz mit dem Erhalt der industriellen Arbeitsplätze auch in den energieintensiven Industrien.

Im November 2016 wurde der Klimaschutzplan vom Kabinett beschlossen. Es wurde unter anderem beschlossen, einen Regionalfonds zu schaffen, um neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen des Strukturwandels zu schaffen, und bei den Sektorzielen Korridore der CO2-Reduzierung für Energie, Industrie, Gebäude. Verkehr und Landwirtschaft festgelegt.

Weitere Informationen zum Klimaschutzplan 2050 finden Sie hier.

Klimaschutzprogramm 2030

Die Bundesregierung hat im Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, für das sie. für klimaschutzrelevante Maßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2023 Mittel in Höhe von etwa 54 Milliarden Euro bereitgestellt hat. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele 2030, mit dem die Bundesregierung ein neues Maß an Verbindlichkeit in der deutschen Klimapolitik geschaffen hat.

Kernbestandteile sind der Anfang des Jahres eingeführte nationale Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr, ein schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung, Entlastungen für Bürger und Wirtschaft sowie umfangreiche Fördermaßnahmen in den Sektoren Energie, Industrie Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.

Mit dem Zukunftspaket als Teil des Konjunkturpaketes 2020 hat die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen im zweistelligen Milliardenbereich auf den Weg gebracht, so z. B. die Förderung für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien unter anderem für den Einsatz in der Industrie.

Aktionsprogramm Klimaschutz 2020

Um das nationale Treibhausgasminderungsziel 2020 von 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu erreichen, hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Die Umsetzung der zahlreichen Programmmaßnahmen werden in einem kontinuierlichen Prozess begleitet und jährlich im Klimaschutzbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Der jüngste Klimaschutzbericht 2019 zeigt, dass die Maßnahmen wirken. Die im Jahr 2020 zu erwartende Treibhausgasminderung des Maßnahmenpaketes liegt bei rd. 37 bis 48 Millionen Tonnen Treibhausgasen.

Breiter Instrumentenmix zur Erreichung der Klimaziele

Die deutsche Klimaschutzpolitik setzt zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einen breiten Instrumentenmix ein. Dazu gehören neben dem EU- und nationalen Emissionshandel auch umfangreiche Fördermaßnahmen, wie das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Industriesektor geförderte Technologietransfer-Programm Leichtbau, welches auf die Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus sowie neue Konstruktionstechniken und Materialien abzielt, oder Planungen für ein Programm zur Vermeidung und Nutzung von CO2 in der energieintensiven Grundstoffindustrie mittels CCU/CCS-Technologien. Wesentliche Treiber der aktiven Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind darüber hinaus das im Jahr 2020 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, das 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und das Energie- und Klimafondsgesetz. Außerdem engagiert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktiv für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zur Verbreitung klimafreundlicher Technologien und zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen des Technologiemechanismus der Klimarahmenkonvention. Weitere Informationen über die aktuellen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Bereich Klimaschutz und Energie finden Sie hier.