Mann mit Aufschrift Security auf dem T-Shirt

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Bis zum 1. Juni 2019 soll durch Vorgabe im Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 ein zentrales Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) errichtet werden, um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern. Die gesetzlichen Änderungen, die sich hierzu aus dem Zweiten Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften ergeben, machen eine Anpassung der Bewachungsverordnung notwendig.

Die Bewachungsverordnung wird um weggefallene Paragraphen sowie bezüglich der Anlagen bereinigt und neu gefasst. Große Bestandteile der bisherigen Bewachungsverordnung werden inhaltlich fortgeführt. Neu ist die Regelung der Zuständigkeiten für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus werden die Inhalte des Antrags auf eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe festgelegt und der Prozess des elektronischen Anmeldens von Wachpersonal und mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen durch den Gewerbetreibenden über das Bewacherregister inhaltlich ausgestaltet. Zudem werden aufgrund der Datenvorhaltung im Register bestimmte Pflichten der Gewerbetreibenden aufgehoben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5. November 2018 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 22. November 2018 eingereicht werden. Die Verordnung wurde am 10. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 18, S. 692) veröffentlicht.