Personen geben sich Händedruck zum Vertrag zum Thema Transparenz beim Kauf von Versicherungsprodukten.

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Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 zum Versicherungsvertrieb muss bis zum 23. Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie vom 20. Juli 2017 wurden die notwendigen gesetzlichen Änderungen in der Gewerbeordnung sowie im Versicherungsvertrags- und im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgenommen.

Zahlreiche Details, insbesondere zur Ausgestaltung der neuen Weiterbildungspflicht, müssen durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 34e der Gewerbeordnung geregelt werden. Sie sind Gegenstand des Verordnungsentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 24. Oktober 2017 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Bis zum 24. November konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Die Verordnung ist am 19. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 46, S. 2483) veröffentlicht worden.