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Artikel - Innovationspolitik

Förderschwerpunkt 1: Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit

Einleitung

Förderschwerpunkt 1: Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit

© Adobe Stock/Elnur

Ziel des Förderschwerpunkts 1 „Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit“ ist es, den Anteil wiederverwendbarer und wiederaufbereitbarer Produkte der Schutzausrüstung, ihre positiven umweltbezogenen Eigenschaften, ihre Recyclingfähigkeit sowie die Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe im Bereich der Schutzausrüstung signifikant zu erhöhen.

Die Antragstellung für das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2021.

Was wird gefördert?

Förderoptionen im Förderschwerpunkt 1: Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit

Gefördert werden in:

Förderschwerpunkt 1a

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Förderschwerpunkt 1b

  • zirkulare Geschäftsmodelle
  • Infrastrukturkonzepte

Im Förderschwerpunkt 1a wird für den Ausbau einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Produktion und Verwendbarkeit von Schutzausrüstung gefördert:

  • die Entwicklung von neuen, insbesondere biobasierten Materialien, neuen Flächenbildungstechniken sowie antiviralen und antimikrobiellen Ausrüstungen,
  • die Entwicklung von entsprechenden innovativen Aufbereitungsverfahren für Schutzausrüstung, welche die Anforderungen an die Hygienesicherheit insbesondere im Einsatz in der Gesundheitsversorgung und Pflege berücksichtigen,
  • Monitoring- sowie Schnellprüfsysteme bzgl. der Schutzwirkung nach Aufbereitung der Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur/zum hygienesicheren Verpackung und Transport der Schutzausrüstung vor und nach ihrer Aufbereitung.

Für die Steigerung der Nachhaltigkeit im Bereich der Schutzausrüstung ist die Kreislauffähigkeit der Produkte ein wichtiger Aspekt. Hierbei steht u.a. die Wiederverwendung von textilen Bestandteilen im Fokus. Gefördert werden:

  • Projekte zur Erhöhung des Recyklatanteils und neuer Recyclingtechnologien.

Durch die europaweiten Regulierungen im Umwelt- und Chemikalien- sowie Abfallrecht steigen die Anforderungen an die Herstellung von Schutzausrüstung. Um diesen gerecht zu werden, muss mittelfristig die Substitution bestimmter aktuell zur Produktion eingesetzter Stoffe und Gemische u. a. aufgrund vorliegender toxikologischer und/oder persistenter Eigenschaften umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden gefördert:

  • die Erforschung von innovativen Substituten für von Regulierung betroffene Substanzen und Gemische sowie
  • die Entwicklung neuer Produktionstechnologien zur Implementierung in bzw. zum Ersatz von bestehenden Produktionsverfahren.

Im Förderschwerpunkt 1b werden ebenfalls für die Steigerung der Nachhaltigkeit im Bereich der Schutzausrüstung und die Kreislauffähigkeit der Produkte gefördert:

  • Projekte, die auf den Einsatz neuer zirkularer Geschäftsmodelle abzielen sowie
  • Konzepte zur Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur für innovative Recyclinglösungen für Schutzausrüstung unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Anforderungen.

Beachten Sie bitte, dass Maßnahmen, zu deren Durchführung ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung verpflichtet, von der Förderung ausgeschlossen sind.

Wie wird gefördert?

Art der Förderung und Förderkonditionen

Im Förderschwerpunkt 1a „Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit“ erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Nach Artikel 2, Nr. 85 und 86 und Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) können industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert werden.

Die Höchstzuwendungen pro Zuwendungsempfänger für Unternehmen ergeben sich aus Artikel 4 AGVO.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt 1b können auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung mit einer maximalen Förderintensität von 100 % für kleine Unternehmen, 80 % für mittlere Unternehmen und 50 % für größere Unternehmen gefördert werden.

Die förderfähigen Kosten richten sich nach den in der Förderrichtlinie zu Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung festgelegten Fördersätzen, die je nach Förderoption und Art der Antragsteller variieren.

Für die Förderoptionen sind folgende maximale Fördersätze vorgesehen:

AntragstellerFörderoptionenEinzel-projekteKooperations-projekte
Free-Access-Projekte*
Kleine Unternehmen:
KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
neue Geschäfts-modelle und Infrastruktur-konzepte

70 %

45 %

100 %

80 %

60 %

100 %

80 %

60 %
Mittlere Unternehmen:
KMU-Definition gemäß Anhang I AGVO
Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
neue Geschäfts-modelle und Infrastruktur-konzepte

60 %

35 %

80 %

75 %

50 %

80 %

75 %

50 %

Weitere Unternehmen (über 250 Mitarbeiter)Industrielle Forschung
Experimentelle Entwicklung
neue Geschäfts-modelle und Infrastruktur-konzepte
50 %

25 %

50 %
65 %

40 %

50 %

65 %

40 %

Forschungseinrichtungen
A: Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit FuEuI-Kapazitäten, gemein-nützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Alle Förderoptionen

100 %

Forschungseinrichtungen
B: Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft
Alle Förderoptionen80 %

*sogenannte „Free-Access“-Projekte: Die AGVO ermöglicht einen Zuschlag von 15 %, wenn die Ergebnisse des Vorhabens durch Konferenzen, Veröffentlichungen, Open-Access-Repositories oder durch gebührenfreie Software bzw. Open-Source-Software weite Verbreitung finden!

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