Die INVEST-Förderung besteht zunächst aus einem Erwerbszuschuss. Veräußert der Investor seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, kann er zusätzlich von einem Exitzuschuss profitieren.
Erwerbszuschuss fällt direkt beim Kauf der Anteile an
Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei direktem Anteilserwerb und 10 Prozent bei Anteilserwerb über ein Wandeldarlehen. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 25.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro Erwerbszuschüsse (also maximal 100.000 Euro pro Jahr) erhalten.
Exitzuschuss kompensiert Steuer auf Veräußerungsgewinn
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.
Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss und der Exitzuschuss sind von den Ertragssteuern befreit und verbessern so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.
Evaluationen und Anpassungen der Förderrichtlinie
Um den Besonderheiten des privaten Wagniskapitalmarkts in Deutschland noch besser gerecht zu werden, wird das INVEST-Programm regelmäßig umfassend evaluiert und die Förderrichtlinie auf dieser Grundlage entsprechend angepasst. Bisher wurde INVEST im Jahr 2016 vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und im Jahr 2019 durch ExperConsult (Lang- und Kurzfassung) evaluiert. Zuletzt wurde die Förderrichtlinie zum 1. März 2022 angepasst. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier (PDF, 692 KB).