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Artikel - Innovationspolitik

Förderprogramm Speziallipide

Einleitung

Labor Symbolbild

© Adobe Stock/Paulista

Speziallipide sind ein zentraler Hilfsstoff in der Produktion von mRNA-Impfstoffen und mRNA-Therapeutika. Sie leisten einen Beitrag zur Pandemiebewältigung und -vorsorge und werden auch künftig für neue mRNA-basierte Arzneimittel von Bedeutung sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Richtlinie für die „Bundesförderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel“ einen Anreiz für Unternehmen und Forschungseinrichtungen geschaffen, sich verstärkt innovativ auf diesem Gebiet zu engagieren.

Was wird gefördert

Fördermodule

Mit der am 31.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie ist eine Förderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel auf den Weg gebracht worden.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, einen Beitrag zur Resilienz der Lieferketten für mRNA-Arzneimittel in Europa zu leisten, indem die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt wird. Zudem sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert werden, die mittelfristig Produktionsprozesse für Speziallipide (weiter-)entwickeln sowie mittel- bis langfristig neue Speziallipide und andere Hilfsstoffe für mRNA-Arzneimittel erforschen und entwickeln. Um somit einen Beitrag zur Versorgung mit innovativen Arzneimitteln zu leisten, setzt die Förderrichtlinie in verschiedenen Fördermodulen Innovationsanreize:

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Unternehmen betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 Prozent in Modul 2 und bis zu 90 Prozent in Modul 3).

Mit der Durchführung des Programms wurde der Projektträger VDI/VDE-IT betraut, der als Ansprechpartner für alle Fragen zur Administration der Förderprojekte zur Verfügung steht.

Detaillierte Informationen stehen Ihnen in der Richtlinie zur Verfügung.

Modul 1: Investitionen in Produktionsanlagen für Speziallipide in Deutschland

In diesem Modul werden Unternehmen gefördert, die mit kurzfristigen Investitionsprojekten bestehende bzw. zusätzliche Produktionskapazitäten für Speziallipide über den technischen Stand der bestehenden Produktionsanlagen hinaus modernisieren bzw. verbessert errichten. Vollanträge konnten bis zum 28.02.2022 beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.

Modul 2: Entwicklung und Innovation von Produktionsprozessen für Speziallipide

In diesem Modul werden Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten gefördert, um Innovationen in Produktionsprozessen für Speziallipide zur Erhöhung der Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und Flexibilität zu erzielen.
Das Antragsverfahren im Modul 2 ist zweistufig angelegt. Projektskizzen konnten bis zum 30.04.2022 beim Projektträger eingereicht werden.

Modul 3: Erforschung und Entwicklung von neuartigen Speziallipiden für mRNA-basierte Arzneimittel und weiteren neuartigen Hilfsstoffen für den Wirkstofftransport

In diesem Modul werden Zukunftsprojekte als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft mit zukunftsweisender Themenstellung auf den Gebieten der Speziallipide für mRNA-basierte Impfstoffe und mRNA-basierte Wirkstoffe sowie neuartiger Hilfsstoffe für den Wirkstofftransport gefördert. Zukunftsprojekte verfolgen visionäre neue Ansätze, setzen neue Forschungsimpulse und zielen auf neue zukunftsrelevante Märkte. Sie gehen deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinaus und sind daher mit einem besonders hohen Risiko behaftet.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Nach einer qualifizierten Skizzeneinreichung und positiven Bewertung erfolgt der Aufruf zur Antragsabgabe.

Das Antragsfenster 2022 ist geschlossen. Über ein erneutes Antragsfenster in 2023 wird an dieser Stelle demnächst informiert.

In Modul 3 werden zudem „Konsortien der Innovation aus Wissenschaft und Industrie“ (KIWI) gefördert. Ziel ist die strukturierte Vernetzung der Akteure aus Forschung und Entwicklung sowie Bildung strategischer Allianzen zwischen Industrie und Wissenschaft zur Beschleunigung von Innovationsprozessen durch den Transfer von Know-how aus FuE-Einrichtungen in produzierende Unternehmen. Dazu verfolgen KIWI ein thematisch fokussiertes bis zu fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Die KIWI-Förderung beinhaltet die Zuwendungen für die KIWI-Organisation und die im jeweiligen KIWI-Forschungsprogramm enthaltenen KIWI-FuE-Projekte und Zukunftsprojekte. Das Antragsverfahren ist auch hier zweistufig angelegt. Skizzen für Aufbau, Betrieb und FuE-Programm des KIWI konnten bis zum 30.06.2022 beim Projektträger eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen

Das Förderprogramm Speziallipide adressiert mit seinen Fördermodulen gewerbliche Unternehmen (KMU, Großunternehmen) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen einschließlich der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und der großen Wissenschaftsorganisationen (Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

UnternehmenstypBeschäftigteUmsatz- und/oder Bilanzsumme
Kleine Unternehmenweniger als 5050 bis zu 10 Mio. Euro
Mittlere Unternehmenweniger als 250bis zu 50 / 43 Mio. Euro
Weitere Unternehmenab 250mehr als 50 / 43 Mio. Euro

Die gültige KMU-Definition des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wird zugrunde gelegt.

Die Antragstellung von FuEuI-Einrichtungen ist nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen möglich. Darüber hinaus darf die Beteiligung von FuEuI-Einrichtung an Verbünden nicht mehr als 50 % der förderfähigen Gesamtkosten des Verbundprojekts betragen. Mindestens eines der antragstellenden Unternehmen muss ein Produzent von Hilfsstoffen für mRNA-Arzneimittel oder Wirkstoffen sein.

Wie wird gefördert?

Art der Förderung und Förderkonditionen

Im Rahmen der einzelnen Fördermodule gelten zum Teil verschiedene Förderkonditionen. Die Förderung erfolgt immer je nach Art der Antragsteller und der Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

Die Förderkonditionen für Unternehmen ergeben sich aus den Artikeln 25 und 27 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Die Förderhöchstgrenzen für Unternehmen ergeben sich aus dem Artikel 4 der AGVO.

Die Förderhöchstgrenze für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen ergeben sich aus Rz. 18 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1).

Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der Förderrichtlinie der Speziallipide genannten Fördermodulen sowie nach den in der AGVO entsprechend festgelegten Fördersätzen, die je nach Förderoption und Art der Antragsteller variieren. Detaillierte Informationen finden Sie hierzu in den Merkblättern zu den Fördermodulen auf der Download-Seite.

Ausschreibungsrunden

Fördermodule 1-3

Die Frist zur Einreichung von Anträgen in Fördermodul 1 und Fördermodul 2 in 2022 ist bereits abgelaufen. Erneute Antragsfenster in 2023 sind nicht vorgesehen.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen in Fördermodul 3 „Konsortien der Innovation aus Wissenschaft und Industrie“ (KIWI) in 2022 ist bereits abgelaufen. Ein erneutes Antragsfenster in 2023 ist nicht vorgesehen.

Für Modul 3 - Zukunftsprojekte gelten folgende Fristen zur Einreichung von Skizzen. Die Einladung zur Antragsabgabe erfolgt erst nach qualifizierter Skizzeneinreichung und positiver Bewertung.

  • Projektskizzen konnten bis 30.06.2022 (Stichtag) eingereicht werden. Über ein erneutes Antragsfenster in 2023 wird demnächst an dieser Stelle informiert.

Antragsverfahren

Wie funktioniert die Antragstellung?

Das Antragsverfahren in den Modulen 2 und 3 ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase erfolgt die Einreichung von Projektskizzen über die Online-Plattform „positron:s“. Alle Dokumente und Links sind auf der Download-Seite zur Verfügung gestellt.

Die nachfolgende Antragstellung erfolgt nur nach Einladung durch den Projektträger über das Online-Portal easy-Online und unter Angabe eines Stichtags für die Einreichung.

Bei Fragen zum zweistufigen Antragsverfahren, zur Abwicklung und Administration steht Ihnen der Projektträger zur Verfügung unter:

Email: pt-speziallipide@vdivde-it.de

Telefon: +49-30-31 0078-3248

Detaillierte Informationen finden Sie zudem in der Richtlinie (PDF, 998 KB).

Das Antragsverfahren endet mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch den beliehenen Projektträger.

Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

Alle Antragsunterlagen zum zweistufigen Antragsverfahren finden Sie auf der Download-Seite.

Projektadministration

Für Zuwendungsempfänger

Für die administrative Begleitung der geförderten Projekte ist die Nutzung von profi-Online erforderlich. Sie haben über profi-Online immer einen aktuellen Überblick über den Bearbeitungsstatus Ihrer Unterlagen.

Teilnahme am profi-Online-Verfahren

Mit dem Zuwendungsbescheid haben Zuwendungsempfänger einen Teilnahmeantrag und Hinweise zum profi-Online-Verfahren erhalten. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist an den Projektträger, pt-speziallipide@vdivde-it.de zu schicken. Der Projektträger steht Ihnen auch für nähere Auskünfte über das Verfahren zur Verfügung.

Außendarstellung

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie als Zuwendungsempfänger eine projektbezogene Außendarstellung (Broschüre, Internetseite, Plakat, Messestand etc.) planen. Wir stellen Ihnen das BMWK-Logo mit Förderzusatz zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit Dritten – Konsortialvereinbarung und Kooperationsvertrag

Die Konsortialpartner eines KIWI regeln ihre Zusammenarbeit in einer Konsortialvereinbarung, die Projektpartner in Verbundprojekten (Zukunftsprojekte, KIWI-FuE-Projekte, KIWI-Zukunftsprojekte) schließen einen Kooperationsvertrag ab.
Weiterführende Hinweise für Konsortialvereinbarung und Kooperationsvertrag stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Zahlungsanforderungen und zahlungsmäßige Nachweise

Zahlungsanforderungen, Zwischenberichte, Zwischennachweise und Verwendungsnachweise werden webbasiert in profi-online ausgefüllt und bearbeitet.
Bitte beachten Sie: Die genannten Dokumente sind dem Projektträger zusätzlich rechtverbindlich unterschrieben elektronisch per E-Mail an pt-speziallipide@vdivde-it.de oder - für einen sicheren Dokumententransfer – über das Uploadportal https://upload.vdivde-it.de/tools/ zu senden.

Ein zahlungsmäßiger Zwischennachweis über sämtliche projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten des letzten Haushaltsjahres ist jährlich zu erstellen, ggf. auch ein „Null-Zwischennachweis“, wenn keine Ausgaben bzw. Kosten angefallen sind.

Weiterführende Hinweise und Informationen zu Zahlungsanforderungen, Ausgabennachweis, Zwischennachweis, Verwendungsnachweis und Jahresabrechnung stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Änderungen beantragen

Sollten Änderungen im Projektplan wie Mittelumwidmungen, Änderungen der Liste der Geräte oder Gegenstände, Laufzeitänderungen, etc. auftreten, können diese mit einem formlosen Schreiben, rechtsverbindlich unterschrieben an den Projektträger beantragt werden.

Sachbericht und Zwischenbericht

Der Sachbericht als Teil eines Zwischennachweises darf mit dem nächstfälligen Zwischenbericht verbunden werden. Die Termine der Zwischenberichte sind dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Der Zwischenbericht beinhaltet auch den fortgeschriebenen Verwertungsplan für das Vorhaben.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis besteht gemäß Punkt 8.7 der Richtlinie aus einem Sachbericht, dem zahlungsmäßigen Verwendungsnachweis und einem aktualisierten Verwertungskonzept.

Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA)Zuwendung auf Kostenbasis (AZK)

Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 6.2.1 ANBest-P berücksichtigen.

Dem zahlungsmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 6.2.2 ANBest-P eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste steht demnächst zur Verfügung) beizufügen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.

Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 7.3 ANBest-P-Kosten berücksichtigen.

Dem zahlungsmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 7.4 ANBest-P-Kosten eine Nachkalkulation und ein Nachweis über die Finanzierung des Vorhabens beizufügen. Dieser ist durch eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste steht demnächst zur Verfügung) zu ergänzen. Ein Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen zum Ende des Bewilligungszeitraums in „profi-online“ zur Verfügung gestellt.

Die Frist für Ihren Verwendungsnachweis endet spätestens 3 Monate nach Ende der Laufzeit oder Beendigung des Projektes.

Newsletter

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Möchten Sie in Zukunft aktuelle Informationen zum Förderprogramm Speziallipide erhalten?
Wir informieren Sie anlassbezogen mit Info-Mailings rund um das Förderprogramm Speziallipide, z.B. zu Veranstaltungen, zukünftigen geförderten Projekten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler zu den Speziallipiden aufnehmen sollen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung per kurzer E-Mail an pt-speziallipide@vdivde-it.de. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit per E-Mail bei der genannten E-Mail-Adresse wieder abmelden.

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Kontakt


Service-Hotline: 030 310078 - 3248

Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.

Email: pt-speziallipide@vdivde-it.de

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