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Artikel - Innovationspolitik

Förderprogramme zur Pandemiebekämpfung
und -vorsorge Investitions- und Innovationsförderung der deutschen Gesundheitswirtschaft (Covid-19)

Einleitung

Arbeitsstab Produktion

© Andreas Mertens/BMWK

Die Bundesregierung hat am 9. April 2020 die Errichtung eines Arbeitsstabs zum Aufbau und Ausbau der Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffen in Deutschland und der EU beschlossen. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Arbeitsstab Produktion ist mit der Aufgabe betraut, den zeitnahen Aufbau von Wertschöpfungsketten für medizinische Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffen in Deutschland und der Europäischen Union zu unterstützen.

Speziallipide

Förderprogramm Speziallipide

Förderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel

Mit der am 01.01.2022 in Kraft getretenen „Richtlinie für die Bundesförderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel“ soll ein Beitrag zur Pandemiebewältigung und -vorsorge geleistet werden, denn Speziallipide sind ein zentraler Hilfsstoff in der mRNA-Impfstoffproduktion und dürften auch künftig für neue RNA-basierte Arzneimitteln von Bedeutung sein. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger am 31.12.2021 (PDF, 998 KB) veröffentlicht. Die Förderrichtlinie setzt in verschiedenen Modulen Innovations- und Investitionsanreize, um die Wettbewerbsfähigkeit von Produktion sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für den Wirkstofftransport zu verbessern, auszubauen und neu zu entwickeln. Das Programm umfasst die folgenden Module:

Modul 1 – Investitionsprogramm zur kurzfristigen Verbesserung und zum verbesserten Ausbau von Produktionskapazitäten

In diesem Modul werden Unternehmen gefördert, die mit kurzfristigen Investitionsprojekten bestehende bzw. zusätzliche Produktionskapazitäten für Speziallipide über den technischen Stand der bestehenden Produktionsanlagen hinaus modernisieren bzw. verbessert errichten. Die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen soll gesteigert werden, indem eine Reduzierung der Herstellungskosten (in Bezug auf effizienteren Energie-, Rohstoff-, Personaleinsatz, Produktionszeit) und die Steigerung der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit erreicht werden. Ein weiteres Ziel besteht in der Flexibilisierung der Produktion.

Das Antragsverfahren war in Modul 1 einstufig. Vollanträge konnten bis zum 28.02.2022 beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden.

Modul 2 – Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur mittelfristigen technologischen Weiterentwicklung von Produktionsprozessen für Speziallipide

In diesem Modul werden Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von Entwicklungsprojekten gefördert, welche die zurzeit überwiegenden Batch-Produktions-Prozesse für Speziallipide mittelfristig zu kontinuierlichen, innovativen Produktionsprozessen weiterentwickeln. Durch diese Prozessentwicklung sollen die Reduzierung des Verbrauchs von Materialien wie Lösungsmitteln oder Chromatographie-Röhren sowie ein niedrigerer Energie-, Rohstoff- oder Personaleinsatz und eine geringere Produktionszeit erreicht und die Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und Flexibilität der Produktionsprozesse gesteigert werden.

Das Antragsverfahren im Modul 2 war zweistufig angelegt. In der ersten Phase konnten Projektskizzen vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 beim Projektträger eingereicht werden. Die Einreichung erfolgte über die Online-Plattform „positron:s“.

Modul 3 – Erforschung und Entwicklung von neuartigen Speziallipiden für mRNA-basierte Arzneimittel und weiteren neuartigen Hilfsstoffen für den Wirkstofftransport

In diesem Modul werden „Konsortien der Innovation aus Wissenschaft und Industrie“ (KIWI) gefördert. Ziel ist die strukturierte Vernetzung der Akteure aus Forschung und Entwicklung auf den Gebieten der Speziallipide für mRNA-basierte Impfstoffe und mRNA-basierte Wirkstoffe sowie neuartiger Hilfsstoffe für den Wirkstofftransport. Die Vernetzung und Bildung strategischer Allianzen zwischen Industrie und Wissenschaft dient dem Transfer von Know-how aus FuE-Einrichtungen in produzierende Unternehmen und der Beschleunigung von Innovationsprozessen. Dazu verfolgen KIWI ein thematisch fokussiertes bis zu fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Die KIWI-Förderung beinhaltet die Zuwendungen für die KIWI-Organisation und die im jeweiligen KIWI-Forschungsprogramm enthaltenen KIWI-FuE-Projekte und Zukunftsprojekte.

Neben den KIWIs werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft mit zukunftsweisender Themenstellung (Zukunftsprojekte) in den vorgenannten Themenkomplexen gefördert. Zukunftsprojekte sollen visionäre neue Ansätze verfolgen und neue Forschungsimpulse setzen. Sie zielen auf zukunftsrelevante neue Märkte, gehen deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinaus und sind daher mit einem besonders hohen Risiko behaftet. Zukunftsprojekte können nicht nur im Rahmen eines KIWIs-Forschungsprogramms beantragt werden, sondern auch von Kooperationspartnern ohne Zugehörigkeit zu einem KIWI.

Modul 3 beinhaltet damit drei Förderelemente. Für diese können in einem zweistufigen Antragsverfahren zunächst Projektskizzen beim Projektträger eingereicht werden.

  • Aufbau und Betrieb des KIWI (KIWI-Organisation). – Projektskizzen können bis 30.06.2022 (Stichtag) eingereicht werden.
  • KIWI-Forschungs- und Entwicklungsprojekte (KIWI-FuE-Projekte) als Verbundprojekte von Wissenschaft und Wirtschaft der an einem KIWI beteiligten Partner. – Projektskizzen können bis 31.12.2024 fortlaufend eingereicht werden.
  • Zukunftsprojekte als Verbundprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit zukunftsweisender Themenstellung und visionärem neuen Ansatz (im Rahmen eines KIWI-Forschungsprogramms oder unabhängig davon). – Projektskizzen können bis 30.06.2022 (Stichtag) und im kommenden Jahr bis 31.12.2023 (Stichtag) eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt über die Online-Plattform „positron:s“, dort sind alle Unterlagen zur Vorbereitung einer Skizze sowie eine ausführliche Anleitung zur Handhabung der Einreichungsplattform hinterlegt. Den zu Ihrem Projekt zugehörigen Link zu „positron:s“ finden Sie auf der Download-Seite des Förderprogramms Speziallipide.

Nach einer qualifizierten Skizzeneinreichung und positiven Bewertung erfolgt der Aufruf zur Antragsabgabe.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Unternehmen betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 in Modulen 2 und bis zu 90 Prozent in Modul 3).

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm Speziallipide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie auf der Webseite des Förderprogramms Speziallipide.

Mit der Durchführung des Programms wurde der Projektträger VDI/VDE-IT betraut, der als Ansprechpartner für alle Fragen zur Administration der Förderprojekte zur Verfügung steht.

Telefon: +49-30-31 0078-3248
Email: pt-speziallipide@vdivde-it.de

Detaillierte Informationen stehen Ihnen in der Richtlinie (PDF, 998 KB) zur Verfügung.

PoC-NAT-Schnelltests

Förderprogramm PoC-NAT-Schnelltests

Förderung von Produktionsanlagen für PoC-NAT-Schnelltestgeräte und für die dazu notwendigen Testkartuschen zum Nachweis von SARS-CoV-2

Am 01.01.2022 trat die „Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen für PoC-NAT-Schnelltestgeräte und für die dazu notwendigen Testkartuschen zum Nachweis von SARS-CoV-2“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Kraft, welche im Bundesanzeiger am 31.12.2021 (PDF, 564 KB) veröffentlicht wurde.

Die Förderung erfolgt, vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung, auf der Grundlage der Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen, die sich ihrerseits auf den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2021) 8442 vom 18. November 2021 in der jeweils aktuell geltenden Fassung) stützt.

Die in der Richtlinie geförderten PoC-NAT-Schnelltest bieten eine Kombination aus der Schnelligkeit der Antigentests mit der Präzision der PCR-Methode und gewährleisten zudem die sichere Erkennung von bekannten und als besorgniserregend eingestuften Virus-Mutationen.

Auf Grundlage dieser Richtlinie sollen Investitionszuschüsse für Unternehmen gewährt werden, die in den Auf- und Ausbau von Anlagen in Deutschland investieren und somit in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für PoC-NAT-Schnelltetsts nachhaltig aufbauen. Konkret sollen die Produktionskapazitäten für PoC-NAT-Schnelltestgeräte und PoC-NAT-Schnelltestkartuschen kurzfristig:

  • bis 15. Oktober 2022 die jährlich produzierte Menge an PoC-NAT-Schnelltestgeräte um 12.000 Stück erhöht und die
  • bis 15. Oktober 2022 die jährliche Produktionskapazität von PoC-NAT-Schnelltestkartuschen um 150 Millionen erhöht werden.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich technologieoffen, um Raum und Anreiz für die Entwicklung auch innovativer (Test-) Produkte zu geben Unternehmen, die in Produktionsanlagen für PoC-NAT-Schnelltestgeräte oder PoC-NAT-Schnelltestkartuschen investieren, werden mit 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.

Unternehmen, die in Produktionsanlagen für PoC-NAT-Schnelltestgeräte und PoC-NAT-Schnelltestkartuschen investieren können bei erfolgreicher Inbetriebnahme beider Anlagen einen Bonus von 10 Prozent erhalten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die geförderten Anlagen sind bis spätestens 15. Oktober 2022 in Betrieb zu nehmen und bis mindestens 31. Dezember 2025 zweckentsprechend zu betreiben.

Die Antragstellung ist bis zum 15.02.2022 – mit Unterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - über die Homepage des BAFA und das dortige Antragsformular möglich.

Detaillierte Informationen stehen Ihnen in der Richtlinie (PDF, 564 KB) zur Verfügung.

Innovative Schutzausrüstung

Förderung von Innovationsprojekten im Bereich persönlicher Schutzausrüstung

Mit Neubekanntmachung der „Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ (kurz Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung) vom 29. April 2021 tritt die Richtlinie vom 30. Dezember 2020 außer Kraft. Das Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung gibt zusätzliche Innovationsanreize für Unternehmen in Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette für die Produktion von Schutzausrüstung sowie Logistik, Reinigung und Recycling. Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit,
  • Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche,
  • Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen,
  • Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
  • Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren.
  • Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche und wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Unternehmen betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 Prozent).

Das Antragsverfahren ist mit der Neubekanntmachung einstufig angelegt. Die Einreichung der Vollanträge war fortlaufend bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Das Antragsverfahren endete mit der förmlichen Bewilligung oder Ablehnung des Antrages durch das BMWK, unterstützt durch den Projektträger.

Für die Abwicklung des Programms wurde zum 8. März 2021 ein Projektträger beauftragt, der als Ansprechpartner für alle Fragen zur Administration der Förderprojekte zur Verfügung steht.

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Hotline: +49 (0)30 310078-248
Postfach: psa@vdivde-it.de

Detaillierte Informationen stehen Ihnen in der Förderrichtlinie in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 2021 zur Verfügung.

Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm stehen Ihnen auf der Programm-Webseite Innovative Schutzausrüstung zur Verfügung.

Borosilikatrohrglas und Glasvials

Förderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion

Mit der am 5. Mai 2021 in Kraft getretenen "Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion" wird eine Unterstützung des Ausbaus bestehender und die Schaffung neuer und zusätzlicher Produktionskapazitäten von medizinischen Borosilikatrohrglas und Glasvials innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union gegeben. Somit soll eine Erhöhung von verfügbaren freien Produktionskapazitäten sichergestellt werden, damit die Produktion, Abfüllung und Auslieferung von COVID-19-Impfstoffen nicht ins Stocken gerät. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bevölkerung geleistet, da der Impfschutz der Bevölkerung schneller erreicht werden kann.

Auf Grundlage dieser Richtlinie sollen Investitionszuschüsse für Unternehmen gewährt werden, die in den Auf- und Ausbau von Anlagen in Deutschland investieren, um die Produktionskapazitäten für medizinisches Borosilikatrohrglas und Glasvials kurzfristig:

  • bis Ende Juni 2022 die jährlich produzierte Menge Glasvials gemäß Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.) um 200 Millionen Stück zu erhöhen;
  • bis Ende Juni 2022 die jährliche Produktionskapazität von medizinischem Borosilikatrohrglas gemäß Typ I um 10 000 Tonnen zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Unternehmen, die in Ihre Produktionsanlagen für Borosilikatrohrglas investieren, werden mit 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.

Unternehmen, die in Produktionsanlagen für Glasvials gemäß Typ I investieren, können bei Erfüllung aller benannten Anforderungen mit insgesamt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere detaillierte Informationen stehen in der Förderrichtlinie zur Verfügung.

Für die Abwicklung des Programms wurde zum 30. April 2021 ein Projektträger beauftragt, der als Ansprechpartner für alle Fragen zur Administration der Förderprojekte zur Verfügung steht.


VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Hotline: +49 (0)30 310078-248
Postfach: psa@vdivde-it.de

Anträge konnten bis einschließlich 15. Juni 2021 gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Der Arbeitsstab Produktion fokussiert vollständig auf die Investitionsförderung. Weder kauft beziehungsweise beschafft er Masken oder andere Produkte, noch kann er Herstellern Abnahmegarantien geben oder Ausfallbürgschaften oder ähnliches übernehmen.

Point-of-Care-Antigentests

Förderung für Point-of-Care-Antigentests

Mit der Bundesförderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-Antigentests werden Unternehmen dabei unterstützt, in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten aufzubauen. Durch die Förderung sollen Anreize für die Produktion von Antigen-Tests in DEU geschaffen und mittelfristig Abhängigkeiten von außereuropäischen Produkten und internationalen Lieferketten reduziert werden. Die Förderrichtlinie ist am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten. Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 11. November 2020 in neue Produktionsanlagen oder in die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in Deutschland investieren bzw. investiert haben. Unternehmen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erhalten. Unternehmen, die nachweislich mindestens 70 Prozent der zur Produktion notwendigen Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb von Deutschland oder der Europäischen Union beziehen, erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die Förderung ist auf maximal 30 Millionen Euro je Antragsteller begrenzt. Für die Förderung stehen insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Anlagen sind bis spätestens 31. Dezember 2021 in Betrieb zu nehmen und bis mindestens 30. Juni 2022 zweckentsprechend zu betreiben. Anträge konnten bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Point-of-Care-Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 (PDF, 420 KB).

Produktion von Schutzausrüstung

Förderschwerpunkte und -inhalte für Innovationsprojekte im Bereich Innovative Schutzausrüstung

Der Arbeitsstab hatte zum 01. Mai 2020 mit der Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Investitionen in die Produktion von Filtervlies mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30 Prozent gefördert wurden. Unternehmen konnten bis zum 30. Juni 2020 Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen und es wurden 26 Anträge mit einem Volumen von 27 Millionen Euro bewilligt. Die geförderte Produktion pro Jahr beträgt nach Antragstellerangaben bis zu 27.500 Tonnen. Damit wurden die Förderziele erreicht. Die oben genannte Richtlinie wurde mit Beschluss des Corona-Kabinetts vom 30. April 2020 um zwei Fördermodule ergänzt und ist am 1. Juni 2020 novelliert worden. Mit der Novelle wurden auch Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) gefördert.

Ergänzung Fördermodule:

  1. Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren, konnten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten erhalten. Dieses Förderprogramm unterstützte mittel- bis langfristig verfügbare, hochautomatisierte und damit wettbewerbsfähigere Maschinen für den Aufbau einer nachhaltigen nationalen und europäischen Produktionskapazität für zertifizierte Schutzmasken. Voraussetzung für diese Innovationsförderung war, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind. Anträge konnten bis zum 30. Oktober 2020 gestellt werden. Es wurden 264 Anträge gestellt. Das Bewilligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber mit den derzeit 44 positiv beschiedenen Vorhaben werden rund 4,2 Milliarden OP-Masken sowie rund 1,3 Milliarden FFP2/3-Masken jährlich zusätzlich produziert. Das Ziel von zusätzlichen Produktionskapazitäten für 4,5 Milliarden Schutzmasken jährlich wird bereits erreicht. Die Aufnahme der Produktion durch die Unternehmen soll bis Ende Juni 2021 erfolgen.

  2. Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen wurden, wurden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Dieses Förderprogramm hat dazu beigetragen, kurzfristig die Produktionskapazität von Maschinen zur Maskenkonfektionierung zu erhöhen. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden und es gingen 474 Anträge ein, von denen 126 alle Fördervoraussetzungen erfüllten und positiv beschieden wurden. Mit den 126 Förderzusagen stehen dem deutschen Markt zusätzliche Produktionskapazitäten für mehr als 2,2 Milliarden Schutzmasken zur Verfügung, darunter mehr als 700 Millionen FFP2/3-Masken.

  3. Das mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) beauftragte Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nach Auftragserteilung verschiedene Beschaffungskanäle genutzt. Hierbei wurden auch verschiedene Verfahren mit Preis- und Abnahmegarantie getestet. Eines dieser Verfahren ist das Tenderverfahren "Maskenproduktion in Deutschland". Es zielte ganz überwiegend auf die Deckung des Bedarfs im Gesundheitssektor und zu einem geringen Teil auf den Bedarf der Bundesverwaltung ab. Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen.


Alle weiteren, derzeit noch laufenden Beschaffungsverträge sind Fixverträge, das heißt es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der Ware.

Die weitere Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung wird sich nach dem künftigen Bedarf richten. Die Übernahme oder Abgabe einer Abnahmegarantie, Ausfallbürgschaft oder ähnliches durch den Bund für die Beschaffung von Schutzmasken, die außerhalb des Gesundheitssektors verwendet werden sollen, ist nicht geplant. Bitte beachten Sie, dass das BMWK zum Inhalt oder Verfahren der Beschaffungsaktivitäten des BMG (einschließlich des Tenderverfahrens) keine Aussagen machen kann.

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