26.08.2006 - Gesetz - Netzpolitik

Erste Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

Einleitung

  • Datum des Inkrafttretens 26.08.2006

  • Ausfertigungsdatum 23.08.2006

    Status Erlassen

  • Fundstelle BGBl I 2006 1977

    Stand 

Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I Seite 1190) enthält in § 53 Abs. 1 die Ermächtigung für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung die Frequenzbereichszuweisung für die Bundesrepublik Deutschland in einem Frequenzbereichszuweisungsplan festzulegen und Änderungen des Frequenzbereichszuweisungsplans vorzunehmen. Ohne den Frequenzbereichszuweisungsplan ist eine geordnete und ressourcenschonende Nutzung von Frequenzen einerseits sowie eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen andererseits nicht möglich, weil der rechtliche Maßstab in Form des auf der Grundlage des Frequenzbereichszuweisungsplans erstellten Frequenznutzungsplans für die Entscheidung über Anträge auf Zuteilung einer Frequenz im Sinne des Telekommunikationsgesetzes fehlen würde.

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung wird die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499) angepasst.

Die Verordnung ist am 26.8.2006 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

  • 31.08.2013 - Gesetz - Netzpolitik

    Gesetz: Frequenzverordnung

    Status des Gesetzes: Erlassen

    Öffnet Einzelsicht
  • 21.07.2009 - Gesetz - Netzpolitik

    Gesetz: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

    Status des Gesetzes: Erlassen

    Öffnet Einzelsicht
  • 29.04.2010 - Gesetz - Netzpolitik

    Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

    Status des Gesetzes: Erlassen

    Öffnet Einzelsicht

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