Habeck zur Lage in der Ostukraine und Stopp des Zertifizierungsverfahrens für Nord Stream 2

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Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hat sich heute bei seinem Besuch in Nordrhein-Westfalen in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Wüst zur Lage in der Ostukraine und zum heutigen Stopp des Zertifizierungsverfahren durch die Bundesregierung geäußert.

Minister Habeck sagt: „Ich verurteile den Bruch des Völkerrechts durch Russland scharf. Es handelt sich um einen schweren Bruch des Völkerrechts - ohne erkennbaren Grund, kühl und strategisch geplant. Wir werden mit abgestimmten wirtschaftlichen Sanktionen reagieren und klare Antworten finden. Die Genehmigung für Nord Stream 2 haben wir heute vorerst gestoppt. Die geopolitische Lage macht eine Neubewertung von Nord Stream 2 zwingend erforderlich.“

Im Einzelnen:
Die Bundesregierung zieht den Versorgungssicherheitsbericht der Vorgängerregierung für die Gasleitung Nord Stream 2 zurück. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heute Vormittag der Bundesnetzagentur, die für die Zertifizierung der Leitung zuständig ist, in einem Schreiben mitgeteilt. Solange der Versorgungssicherheitsbericht nicht aktualisiert ist, kann keine positive Zertifizierungsentscheidung durch die Bundesnetzagentur ergehen.

Grund für die Entscheidung ist die Situation am deutschen und europäischen Gasmarkt in diesem Winter und die Zuspitzung der geostrategischen Entwicklung. Insbesondere angesichts der russischen Eskalation mit Blick auf die Ukraine und dem Völkerrechtsbruch durch die Anerkennung der zwei „Volksrepubliken“ ist nicht auszuschließen, dass dies Auswirkungen auf die im Rahmen der Zertifizierung des Transportnetzbetreibers zu prüfende Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union hat. Dies macht eine Neubewertung erforderlich.

Voraussetzung für die Zertifizierung Nord Stream 2 ist, dass die Leitung die Versorgungssicherheit in Deutschland und der Europäischen Union nicht gefährdet. Diese Bewertung wurde in der letzten Legislaturperiode vom alten Bundeswirtschaftsministerium am 26. Oktober 2021 abgegeben.
Die nach § 4b Abs. 3 EnWG abzugebende Bewertung (Versorgungssicherheitsbericht) beruht auf einer Analyse tatsächlicher wie rechtlicher Grundlagen und kann bzw. muss bei einer Änderung wesentlicher tatsächlicher Grundlagen angepasst werden.